Baukran beschädigt Bürogebäude

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  • Guten Morgen,

    ein Baukran der in der Nähe eines unserer Bürogebäude steht (Kran steht im öffentlichen Bereich und es ist keine Baustelle unseres Unternehmens)
    ist mit einer am Ausleger befindlichen Kette gegen unser Bürogebäude geschlagen. Dabei wurde zum Glück nur die Gebäudefassade beschädigt.
    Meine Kolleginnen und Kollegen haben natürlich Angst um ihre Sicherheit.
    Ich habe bei der Baufirma nachgefragt.
    Die Antwort des Bauleiters der Baufirma war "es handelt sich hier um ein Missgeschick des Kranführers".

    Gibt es weitere Schritte, die ich als Sifa unternehmen bzw. die ich empfehlen sollte.

    Vielen Dank am frühen Morgen und Viele Grüße aus Düsseldorf

    Willi

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  • Die Antwort des Bauleiters der Baufirma war "es handelt sich hier um ein Missgeschick des Kranführers".

    Muss der Kran notwendigerweise über Euer Bürogebäude schwenken? Werden dabei auch Lasten transportiert?
    Sofern der Kran nicht über Euer Bürogebäude schwenken muss, hat dies die Baufirma zu unterlassen und z.B. auch technisch zu verhindern, wenn der Kranführer hierzu nicht selbst in der Lage ist, was ja der Schaden beweist.
    Sofern ein Überschwenken mit Last nicht notwendig ist, würde ich dies der Baufirma schriftlich untersagen. Der Luftraum über Eurem Bürogebäude ist Euer "Hoheitsgebiet" (siehe §905 BGB), eine Störung kann zur Untersagungsverfügung entsprechend §1004 + §862 BGB führen. => der Bau wird vorläufig eingestellt.
    Sofern ein Überschwenken mit Last notwendig ist, würde ich mir vom Bauleiter aufzeigen lassen, wie sicher verhindert wird, dass dabei kein neues Missgeschick eintritt wie z.B. eine mangelhaft angeschlagene Last.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (5. April 2017 um 07:43)

  • Moin Willi,

    bei solchen Krane sollte die Möglichkeit bestehen, eine Schwenkbegrenzung einzusetzen. Das (oder den Austausch des Krans wenn Nachrüstung nicht geht) würde ich von der Baustelle fordern, wenn das Überschwenken Eures Gebäudes für die Bauarbeiten nicht notwendig ist.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Martin:

    wir hatten mal den Fall, dass wir einen unserer Krane fesseln mussten. Dies geschah durch 2 lange Stahlseile, die am Ausleger und 2 Festpunkten auf einer Rahbaudecke fixiert wurden.

    Allerdings hat man nicht immer die Möglichkeit für eine solche Aktion, denn da braucht man Platz.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Stimmt.

    Wir hatten eine Nachbarbaustelle und kamen uns mit der Lufthoheit ins Gehege. Da wir vorher da waren und unser Kran kleiner war als der Nachbar - hatten wir den schwarzen Peter.

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo Willi,

    eine Schwenkbegrenzung reicht i.A. nicht aus.Eine Arbeitsbereichsbegrenzung (ABB) ist in den meisten Fällen notwendig. Fordere von der Baufirma einen ABB-Plan ein, aus dem ersichtlich ist, welche Bereiche überschwenkt werden und in welcher Höhe. Auch Angaben zu Sicherheitsabständen in Abhängigkeit von der Größe der Last sowie Angaben zur Windfreiheit sind dort enthalten. Gegebenfalls muss der Kranführer Windmessungen durchführen, da angeschlagene Lasten durch den Wind enorm Ausschwingen können.
    Auch auf das obligatorische Sichern der Kreissäge nach Feierabend am Kran muss verzichtet werden. :D Sieht man zwar auf fast jeder Baustelle, ist aber generell verboten.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl