Gefährdungsbeurteilung Werkstatt

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  • Schönen guten Morgen zusammen,


    als frische FASi stehen jetzt die ersten Gefährdungsbeurteilungen an und es kommt direkt die erste Frage auf für den Bereich Werkstatt :


    - muss ich für jede einzelne MAschine / Arbeitsplatz / Arbeitsmittel eine GBU schreiben oder reicht es wenn ich den Arbeitsplatz Werkstatt allgemein betrachte ?


    Hintergundinfo : wir haben noch keinerlei GBU o.ä und wurden von der Bezirksregierung "ermahnt" und nun die Frage ob erst mal grob und "Quick and dirty" um zu zeigen wir sind dran und spätrer dann alles ganz genau aufdröseln oder lieber direkt von Anfang an alles ordentlich aufdröseln damit man sieht dass wir es auch ordentlich machen aber dafür sehr viel langsamer ?
    Mache den FASI Job nebenbei im Tagesgeschäft.




    Gruß


    aus Aachen


    Stephan

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  • Moin Stephan,


    "muss ich": nein.


    Gefährdungen sollen ja erkannt werden. So ist, bleiben wir beim Beispiel SÄGE, die Gefährdung an einer Kreissäge, Bandsäge, Kappsäge, ...., sicherlich irgendwie gleich. Warum dann nicht etwas gemeinsam machen.


    Grundsätzlich gibt es auch kein richtig oder falsch.


    Ich versuche die Arbeitsschritte in sinnige Häppchen zu packen. In einem Industriebetrieb wiederholt sich oft etwas. Somit habe ich mir einen Baukasten mit vielen Steinen gebaut, die ich dann bei Bedarf ergänze, neu gestalte oder weiter ausbaue. Das Ganze geht noch weiter.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Stephan,


    Du kannst gleiche Maschinen zusammenfassen.
    Wenn Du jetzt mehrerer Drehbänke hast, welche ungefähr gleiche sind, kannst Du diese in einer Betriebsanweisung zusammenfassen.


    Frag mal die BezReg. ob sie mit dem System


    Quick and dirty"

    einverstanden sind.
    Dann sollte der Betrieb auch gleich einen Zeitrahmen erstellen bis wann die Feinarbeit erledigt ist.
    Somit kannst Du die entsprechende Zeit von deinem Chef einfordern.


    Viel Erfolg


    Mfg

    FS

  • Moin Stephan,


    ich stand vor dem ähnlichen Problem (sh. hier). Ich würde sagen, es kommt auf die Größe der Werkstatt an. Da es bei uns ein einziger Raum ist, in dem alles abgearbeitet wird und dort nur zwei Mann tätig sind, habe ich mich entschlossen, alles in eine Gefährdungsbeurteilung zu packen. Aber Vorsicht: Für meine zwei Beschäftigten, die nur einen Bruchteil der Tätigkeiten machen, die in "richtigen" Kfz-Werkstätten gemacht werden, komme ich bereits auf sieben Seiten Gefährdungsbeurteilung.


    Wenn Deine Werkstatt als eine "richtige" Kfz-Werkstatt ist, wäre es sicherlich sinnvoll, Tätigkeitsbereiche und damit auch die Maschinen, die benötigt werden, zusammenzufassen.


    - Reifenservice
    - Karosserieservice
    - Batterieservice
    - Betriebs- und Gefahrstoffe
    - etc.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Jepp.


    Das wird dann noch lustiger, wenn man Chemie mit hineinpackt. Das ist im Moment ein Lieblingsthema (bei mir). Alleine die gefühlten 1000 Spraydosen und Schraubensicherungen und Kleber und Reinigungsmittel und .....
    Wahnsinn.


    Ich habe mich mit den Leuten geeinigt, das max. eine Tagesmenge vorhanden ist und alles nur bestimmungsgemäß verwendet wird. Das grenzt schon etwas ein. Geht man dann pro SDB noch von ca. 10 bis 20 Seiten aus, dann gibt es auch für eine kleine Werkstatt schon viel Papier.


    Beim Drumherum sieht man dann noch Monitore, Regale, Lager, Soziräume, Brandlasten, ............
    Die Organisation schreibt etwas vor. Unterweisungen sollen abgeheftet werden, Kurzgespräche dokumentiert werden, ..............


    Die Beschreibung der ursprünglichen Tätigkeiten ist das kleinste Übel.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Darf man bei Schleifböcken sagen dass der Schlosser die Schutzscheiben abmontiert hat weil sie ihm immer im Weg sind aber dafür trägt er dann einen Gesichtschutz oder ist das Gerät ausser Betrieb zu nehmemn wenn die Schutzeinrichtung fehlt ?


    Gruß


    Stephan

  • - muss ich für jede einzelne MAschine / Arbeitsplatz / Arbeitsmittel eine GBU schreiben oder reicht es wenn ich den Arbeitsplatz Werkstatt allgemein betrachte ?

    Ich würde es für jede Maschine/Tätigkeit einzeln machen. Dann noch eine zusammenfassende GBU, in welcher potentielle Wechselwirkungen erfasst werden.
    Weiterhin würde ich je Arbeitsbereich bei einer mit dabei sein, dann aber die entsprechenden Vorgesetzten die GBU erstellen lassen. Am Ende wirfst Du dann noch einen Blick darauf und korrigierst evt. offensichtliche Fehler.
    Erster Schritt, die Bereiche listen erst einmal auf, welche Geräte und Anlagen sie dort haben. Man staunt oft, was da so alles zusammen kommt. Dann eine Prioritätenliste daraus erstellen und nach und nach abarbeiten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Darf man bei Schleifböcken sagen dass der Schlosser die Schutzscheiben abmontiert hat weil sie ihm immer im Weg sind aber dafür trägt er dann einen Gesichtschutz oder ist das Gerät ausser Betrieb zu nehmemn wenn die Schutzeinrichtung fehlt ?


    Gruß


    Stephan

    Ich würde es beim bestimmungsgemäßen Gebrauch aufhängen.


    Also, normalerweise mit den Scheiben, Risko = ??? und dann vielleicht auch eine Gegenüberstellung, wenn einzelne Tätigkeitsschritte es als sinnig ansehen, dass ohne Scheibe gearbeitet werden muss. Dann: Risiko = ???, aber (!) danach wieder die Scheiben montieren.
    Ich kann das aus der Ferne nicht so sehen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Darf man bei Schleifböcken sagen dass der Schlosser die Schutzscheiben abmontiert hat weil sie ihm immer im Weg sind aber dafür trägt er dann einen Gesichtschutz oder ist das Gerät ausser Betrieb zu nehmemn wenn die Schutzeinrichtung fehlt ?

    Moin Stephan,


    schau mal hier. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Entschuldigt die vielen Fragen aber es ist schon sehr beruhigend hier so viele Profis fragen zu können !
    Könnt ihr mir sagen ob der Futterdrehschutz an einer Drehbank "nur" dafür da ist um zu verhindern dass der eventuell vergessene Spannschlüssel durch die Gened fliegt oder auch als Schutz vor dem drehenden Futter in Betrieb.
    Wir haben an unserer Drehbank, wo dieser Schutz Futterdrehschutz demontiert wurde, eine zur Seite verschiebbare Scheibe aber die ist mit keinem Kontakt verbunden.
    Der Schlosser sagte mir dass es OK sei da er ja einen Spannschlüssel mit Feder benutzt der gar nicht auf dem Futter stecken bleiben könnte.


    Entschuldigt bitte die evtl. fehlerhaften Bezeichnungen aber ich komme aus der Chemie.


    Gruß


    Stephan

  • Entschuldigt die vielen Fragen aber es ist schon sehr beruhigend hier so viele Profis fragen zu können !

    Moin Stephan,


    kein Thema, dafür ist ein Forum ja da. Mache erst einmal eine Liste, welche Sicherheitseinrichtungen bei Euch nicht manipuliert sind, dann ist es übersichtlicher. :44: Scherz beiseite. Die Maschine wurde mit dieser Schutzeinrichtung ausgeliefert. Der Hersteller hat sich da etwas dabei gedacht. Er hat eine Gefährdung erkannt und begegnet dieser gefährdung mit der Schutzeinrichtung.


    Die Bedienungsanleitung dürfte auch etwas über diese Schutzeinrichtung sagen. :whistling: Dass viele Benutzer es OK finden, wenn Schutzeinrichtungen verändert, entfernt oder manipiliert werden ist nichts neues. In dem von mir verlinkten Report findest Du auch eine Gegenüberstellung der Gefahrenabschätzung des verbleibenden Risikos nach Entfernen von Schutzeinrichtungen. Einmal von Seiten der Anwender und einmal von Seiten der technischen Aufsichtspersonen. Oh Wunder, die Einschätzungen weichen signifikant voneinander ab. =O Du hast jetzt ein ungeschütztes Maschinenteil, das sich dreht, obwohl der Hersteller einen Schutz vorsieht.


    Die Überlegung ist eigentlich ganz einfach. Was kann passieren, wenn dieses bewegte Teil nicht mehr geschützt ist? Wie wahrscheinlich ist es, dass es passiert und was sind die Folgen wenn etwas passiert? Zack, schon ist Deine Gefährdungsbeurteilung fertig. Aus den festgelegten Maßnahmen kannst Du dann ablesen, ob die Schutzeinrichtung notwendig ist oder nicht. :whistling:


    Generell ist für mich die Manipulation von Schutzeinrichtungen ein Unding, wenn nicht die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass von der Schutzeinrichtung selbst eine Gefährdung ausgeht, die höher ist, als die Gefährdung vor der sie den Benutzer schützen soll. Bevor ich Schutzeinrichtungen in Frage stelle, die der Hersteller vorgesehen hat, würde ich die Benutzer von der Notwendigkeit der Schutzeinrichtung überzeugen (sofern sie sinnvoll und technisch gerechtfertigt ist).


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hi Stephan,


    mache es prakmatisch.


    Was könnte das Futter denn noch so anstellen? Die Sache mit dem Schlüssel ist ja klar, da sagt der Dreher schon etwas richtiges. Früher gab es damit sicherlich viele Kopfverletzungen.
    Vielleicht einen Ärmel oder eine offene Jacke packen?
    Ich versuche immer die Sache aus der Blickrichtung der beweglichen, gefährlichen Stelle zu sehen. Was kann man packen, wen kann man wie verletzen, ........


    Und dann weitergehen. Was macht die Drehbank? Einen supertollen langen Span, scharf wie eine Rasierklinge, sie spuckt vielleicht auch noch KSS (nicht lecker) in der Gegend rum, ......


    Buddel doch einmal hier:
    https://www.bghm.de/arbeitssch…en/schlosserei-metallbau/


    Viele Dinge, die man für das tägliche gebrauchen kann.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin Stephan,


    hier kannst Du exemplarisch mal einiges für die Drehbank anschauen. Seltsam, die Uni stört das, dass die Schutzhaube über dem Spannfutter fehlt. Wo doch Dein Schlosser sagt, dass alles in Ordnung ist. :P


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Stephan,


    noch etwas in meinem Fundus der Linksammlung gefunden. Hier gibt es wunderschöne Fotos. Wahlweise mit und ohne Schutzabdeckung. Wahlweise mit und ohne Blut, Haut- und Geweberesten. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Jetzt stellt sich mir wieder die Frage ob man grundsätzlich sagen kann : wenn die Schutzeinrichtung bei Auslieferung dran war muss sie auch dran bleiben, da der Hersteller der MAschine sich schon was dabei gedacht hat bzw. Gesetzen, Normen, verordnungen nachgekommen ist oder soll ich doch alles in Frage stellen wenn eine Bediener sich seine MAschine etwas praktischer eingerichtet hat ?


    Eine generelles No Go ohne bzw. manipulierter Sicherheitseinrichtungen wäre natürlich die einfachere Variante !

  • Moin Stephan,


    das ist die hohe Kunst der Gefährdungsbeurteilung. :D Der Hersteller bringt nicht ohne Grund Schutzeinrichtungen an. Wenn Du die Maschine ohne diese Schutzeinrichtungen betreibst und durch andere Maßnahmen, die keine anderen Gefährdungen nach sich ziehen, sicherstellen kannst, dass Du den gleichen Schutzgrad oder einen höheren erreichst, als der Hersteller mit seiner Schutzeinrichtung, dann hast Du das Ziel erreicht, die Beschäftigten ausreichend zu schützen.


    Wenn Du eine Variante a la Mc Gyver gefunden hast, wie Du mit einer Büroklammer, einer Kugelschreibermine und einer Tupperschüssel eine gleichwertige Schutzeinrichtung gebastelt hast, lasse es uns wissen. 8o


    Vorher gab es eine Schutzhaube, die das drehende Maschinenteil gegen unbeabsichtigte Eingriffe geschützt hat und das Wegfliegen von Spänen oder ähnlichem verhindert hatte. Jetzt ist dieser Teil offen. Da sage ich mal: Viel Spaß bei der Lösungsfindung.


    Eine generelle Aussage lässt sich nicht treffen, denn es gibt ja durchaus auch Maschinen, bei denen Schutzeinrichtungen bei der Verwendung von Material A vorgeschrieben ist, während bei der Verwendung von Material B diese nicht erforderlich sind. Ich gehe immer erst einmal davon aus, dass der Hersteller solche Schutzeinrichtungen nicht angebracht hat, um einen Designpreis für seine Maschine zu gewinnen. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    so ist es aber.


    Der Hersteller hat irgendwo seine Maschine geprüft und sagt, dass sie allen Normen entspricht. Somit bekommt das Ding durch den Hersteller das CE-Siegel.


    Jede Veränderung, egal ob Down-Grade oder Up-Grade, ändert dies und das CE entfällt.
    Dabei geht es nicht um Befindlichkeiten, damit der Maschinenbediener schneller und bequemer arbeiten kann, es geht darum dass der seine Finger und Hände behält und das Restrisiko beim Arbeiten mit der Maschine möglichst gering bleibt.


    Somit ist das No-Go da!!! Ein No-Go im Bereich der Manipulation von Sicherheitseinrichtungen. Wer will dafür die Verantwortung übernehmen?
    Hier heisst es für dich als SiFa: Penetrant sein. Das No-Go zu vertreten. Erzieherische Maßnahmen gehören nicht dazu. Das ist dann Sache der Bereichsleiter, Werkstattleiter, des Unternehmers.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
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