Gefährdungsbeurteilung Werkstatt

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  • Hallo Leute,


    kann mir jemand sagen ob wir eine neue Maschine, von deutschem Hersteller mit CE Kennzeichnung, vor dem ersten Berieb durch einen Mitarbeiter noch mal von einem Fachmann überprüfen lassen müssen auf den "elektrischen Zusatand" hin ?


    Oder kann / darf man sich da auch die CE Kennzeichnung und den damit verbundenen Prüfungen im Herstellungsprozess verlassen ?


    Wir müssen dafür eine Fachfirma kommen lassen die auch unsere ortsveränderlichen ... prüft.


    Gruß


    Stephan

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  • Zwei paar Schuhe.


    Die CE hat nichts mit der DGUV V3 zu tun.


    Zum einen geht es um eine konforme Maschine, zum anderen um ein Arbeitsmittel, das präventiv geprüft ist.


    Ergo: Prüfen. Leider oder Gott-Sei-Dank?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Stephan-FEG,


    guckst du in der Betriebssicherheitsverordnung § 3 ".... Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung ......"


    mfg.



    P.S. Dein Avantar-Bild finde ich nicht wirklich gelungen.

    Uwe

  • Hallo,


    ich mache das Thema wieder auf...

    Gefühlt jeden Monat aufs Neue (immer wenn eine neue Lieferung kommt) wird ein Flucht und Rettungsweg im Lager (Flur - Keller - 1-2 Mitarbeiter - für einige h zu Lagerarbeiten) für mehrere Tage/Wochen mit 5-6 Paletten (Holz, Karton, Kunststoff) zugestellt. Ich melde das immer wieder den Vorgesetzten - so auch heute. Mittlerweile stellen die Mitarbeiter da Papierabfälle und Plastikfolienabfälle dazu...


    Der Vorgesetzte: "Die Lager sind voll - ich habe Fotos gemacht - wir haben keinen Platz das anderswo unterzubringen"... Ist nicht ganz wahr, denn wenn man die Lager mal aufräumen würde, dann findet man Plätze. Ich finde es auch fragwürdig, immer soviel zu bestellen, dass man im Flur lagern muss... regelmäßig aufs neue...


    Gibt es beeindruckende Urteile, die Führungskräfte schmerzhaft zu Geldstrafen oder ähnlichem verdonnert haben?

    Das Schicken der ASR, die Expertise von Brandschutzexperten, Beauftragten... der Hinweis auf ein Verbot und auf die Geldstrafe bringen "verbal" nichts... könnte ich mir sparen - melden muss ich es aber immer wieder.


    Ich brauche was Deutlicheres... am besten Urteile nach dem Motto: Ups... die Position habe ich ja auch inne -das hätte auch ich sein können.

    Vielleicht bringt das ja was .

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Urteile und Geldbußenandrohungen vergiss ... die ziehen Dank SEO-Versicherungen schon lange nicht mehr.

    Solche Leute lernen nur durch Schmerz und direkte Konfrontation.
    Heisst ... Steck die Zustände einmal der Brandschutzbehörde bzw. der Feuerwehr und bitte um die Durchführung einer Brandverhütungsschau ... das sollte funktionieren.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Wir bekommen in aller Regelmäßigkeit neue Möbel (aller Art) für die Büros. Dann stehen die Gänge voll. Und damit Mick nicht ständig nervt, wurden zwei Seecontainer neben ein Gebäude gestellt. Die 5 m Sicherheitsabstand zum Gebäude wurden eingehalten. Aber eine Überwachung wurde nicht installiert. Eine Genehmigung gibt es auch nicht. "Das ist unser Grundstück".

    Jetzt ist einer auf die Idee gekommen unser alten Möbel in den Containern zu lagern. Die könnte ja man noch verkaufen. Jetzt stehen die neuen Möbel wieder im Flur. buhubuhuhuhbuhuhuhu;(

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo E.weline,


    mach es so wie Udo es vorgeschlagen hat. Bewirkt Wunder!


    Urteile und Geldbußenandrohungen vergiss ... die ziehen Dank SEO-Versicherungen schon lange nicht mehr.

    Solche Leute lernen nur durch Schmerz und direkte Konfrontation.
    Heisst ... Steck die Zustände einmal der Brandschutzbehörde bzw. der Feuerwehr und bitte um die Durchführung einer Brandverhütungsschau ... das sollte funktionieren.

    Ich würde das nicht so machen. Das gleicht ja einer Selbstanzeige. Nee, das würde ich so nicht wollen.

    Ich bin da beharrlich. Die Texte der Mails sind identisch. Die hebe ich mir auf. Ich mache nur neue Bilder dabei. Regelmäßig.

    Stetig Tropfen höhlt den Stein.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Ich würde das nicht so machen. Das gleicht ja einer Selbstanzeige. Nee, das würde ich so nicht wollen.

    Ich bin da beharrlich. Die Texte der Mails sind identisch. Die hebe ich mir auf. Ich mache nur neue Bilder dabei. Regelmäßig.

    Eine Selbstanzeige sehe ich hier nicht.
    Es gilt Landesrecht, und danach muss die zuständige Behörde in RLP ( E.weline , korrekt?) eine so genannte "Gefahrenverhütungsschau" alle fünf Jahre durchführen, mit Ankündigungsfrist von 1 Woche, außer bei Gefahr im Verzug.
    Für eine außerplanmäßige Gefahrenverhütungsschau reicht auch schon ein anonym eingeschicktes "Zustandsbild" ... "LaPalomapfeifundAbgangumdie Ecke".

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Aber eine Überwachung wurde nicht installiert. Eine Genehmigung gibt es auch nicht. "Das ist unser Grundstück".

    Hab grade das Gleiche Spiel. Begehung 1: Ich hab gesagt, die Gefahrstoffe (ca. 5to gemische Sachen) dürfen nicht da in der Halle stehen. Begehung 2: Im Aussenbereich steht auf einmal ein Überseecontainer mit 5 to Gefahrstoffen. Ohne Genehmigung, ohne Absaugung etc. Gleiche Begründung: Das ist unser Grundstück!.... Die FASI hat gesagt die Gefahrstoffe müssen aus der Halle raus.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • Wir bekommen in aller Regelmäßigkeit neue Möbel (aller Art) für die Büros. Dann stehen die Gänge voll. Und damit Mick nicht ständig nervt, wurden zwei Seecontainer neben ein Gebäude gestellt. Die 5 m Sicherheitsabstand zum Gebäude wurden eingehalten. Aber eine Überwachung wurde nicht installiert. Eine Genehmigung gibt es auch nicht. "Das ist unser Grundstück".

    Jetzt ist einer auf die Idee gekommen unser alten Möbel in den Containern zu lagern. Die könnte ja man noch verkaufen. Jetzt stehen die neuen Möbel wieder im Flur. buhubuhuhuhbuhuhuhu;(

    Ich kenne Eure Bauordnung nicht aber vor etlichen Jahren (müssten so 30 sein) hatte die Firma, bei der ich beschäftigt war, ein Problem ähnlich gelöst.
    Da kam dann irgendwann Post vom Bauamt, wegen Baugenehmigung und so...
    Wenn ich mich richtig erinnere, wurde da auch von einer "temporären Duldung" gesprochen. Mach Dich mal klug, wie lange. Ob dann ein einfaches umsetzen genügt, weiß ich nicht.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Hab grade das Gleiche Spiel. Begehung 1: Ich hab gesagt, die Gefahrstoffe (ca. 5to gemische Sachen) dürfen nicht da in der Halle stehen. Begehung 2: Im Aussenbereich steht auf einmal ein Überseecontainer mit 5 to Gefahrstoffen. Ohne Genehmigung, ohne Absaugung etc. Gleiche Begründung: Das ist unser Grundstück!.... Die FASI hat gesagt die Gefahrstoffe müssen aus der Halle raus.

    :ta:So geht man mit der SiFa um...

    Du hättest Deine Phantasie anstrengen müssen und die Forderung auf mehreren Seiten ausgearbeitet einreichen müssen...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



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  • :ta:So geht man mit der SiFa um...

    Du hättest Deine Phantasie anstrengen müssen und die Forderung auf mehreren Seiten ausgearbeitet einreichen müssen...

    Du musst für uns sein, nicht gegen uns. Dir geht es irgendwann ebenso.....:44:

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    Gruß Mick

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  • Du musst für uns sein, nicht gegen uns. Dir geht es irgendwann ebenso.....:44:

    Meine Phantasie strenge ich schon an...

    Gestern vor dem versammelten oberen Management und der Betriebsleitung eine "Verantwortung der Führungskräfte" Präsentation gehalten... letzte Folie: was ich aktuell auf dem Schirm habe. Dazu erwähne ich, das ich ein wenig paranoid unterwegs bin und mit dem Unmöglichen rechne um präventiv zu arbeiten.


    Heute sagt die Betriebsleitung unter 4 Augen: Ja... ich wäre sehr engagiert und mir fällt viel auf, der Berg wird immer größer...

    Also durch die Blume: Jetzt mal weniger und nicht soviel melden?!

    Bei dem Laden hier? Ich bin gerade erst Warm geworden... und ganz genau habe ich noch nirgends hingeschaut. Mehr muss ich nicht sagen...

    Aber ich bin auch ein wenig auf der Seite der Führungskräfte... die haben wirklich viel um die Ohren, weil ja die Organisation versagt hat... Mir tun die schon leid.

    Ist ein schwieriges Thema...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Ich bezeichne mich immer als bezahlten Pessimisten, der dafür zuständig ist zu nerven.

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    Mike

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  • staatlich geprüfter Bedenkenträger

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    Gruß Mick

  • Ganz schön gruselig, was hier teilweise geschrieben wird. Sry, ich geh nur mal auf den Ersteller und die damit verbundene Frage ein. Da lautet die Antwort :"Ja".

    Offensichtlich wurden damals GBU für Arbeitsmittel mit GBU für die damit verbundenen Tätigkeiten verwechselt...

    Natürlich muss für jedes AM eine GBU erstellt werden. Entweder vor während oder nach Beschaffung. Daraus resultierend erwachsen die GBU für die Arbeitsplätze. Stichwort Arbeitssystem.

    Darauf basierend folgt, dass die Maschine von irgendwem benutzt wird und Auswirkungen auf irgendwas hat....

    Schon mal darüber nachgedacht, dass Maschinen auch falsch aufgestellt sein können?


    Ich hoffe, dass das hier ein Ausrutscher war.... Denn allzu häufig macht man die Erfahrung, dass eine ernst gemeinte Frage schon nach wenig "guten" Antworten ins "Lächerliche" abdrifftet

    :rock2: