Maßnahmenhierarchie - TOP-Modell

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  • Hallo Leute,

    ich komme momentan mit den Begriffen aus der Maßnahmenhierarchie nicht so ganz klar und brauche da mal etwas Hilfe.

    Nehmen wir mal an, ich habe eine Tischkreissäge und z.B. eine Gefährdung durch ungeschützt bewegte Maschinenteile, nämlich das Sägeblatt. Dann mache ich eine Schutzhaube über das Sägeblatt und schon ist die Gefährdung minimiert. Ganz klar habe ich hier eine sicherheitstechnische Lösung gewählt. Würde ich die Kreissäge wegschaffen oder zumindest dafür sorgen, dass sie nicht anlaufen kann, würde ich die Gefahrenquelle beseitigen. Hier ist alles für mich klar.

    Jetzt habe ich eine Gefährdung durch unzureichende Beleuchtung. Ich tausche das Leuchtmittel aus und schon habe ich genug Licht. Auf welcher Stufe der Maßnahmenhierarchie habe ich eine Maßnahme durchgeführt? Habe ich die Gefahrenquelle beseitigt? Oder ist es eine sicherheitstechnische Maßnahme?

    Gott seit Dank bin ich Atheist

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  • Technisch und Organisatorisch. Für mich ist der Übergang fließend.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Also durch den Leuchtmitteltausch zu mehr Licht zu kommen, habe ich eine Technische Lösung gefunden.

    Das Umsetzen der technischen Lösung erfordert dann eine eigene Betrachtung wobei dann wohl Organisatorisches und Möglicherweise auch Persönliches dazu kommt.

  • Das Umsetzen der technischen Lösung erfordert dann eine eigene Betrachtung wobei dann wohl Organisatorisches und Möglicherweise auch Persönliches dazu kommt.

    Kannst du das bitte etwas näher erläutern? Meinst du damit die Wechselwirkungen im Arbeitssystem und evtl. zu anderen Arbeitssystemen? Oder was meinst du damit genau?

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • also, ich habe das Arbeitssystem Büro, dort stelle ich fest, die Beleuchtung ist nicht ausreichend. Das erfordert die technische Lösung "mehr Licht muss her".

    Nun bekommen die Elektriker den Auftrag für neue stärkere Leuchtkörper zu sorgen. Das ist aber dann ein anderes Arbeitssystem, das muss ich dann separat betrachten. Nun habe ich möglicherweise eine Kollision zwischen den beiden Arbeitssystemen Büroarbeit und Wartungsarbeiten/Installationsarbeiten an der Elektrik (Handwerker oder wie auch immer) Diese kann ich dadurch vermeiden dass die Arbeit ausgeführt wird während die Büroarbeit ruht. (Pausenzeit, nach Feierabend des Büropersonals, am Wochenende usw.)

    Also, Büro Personal = benötigt mehr licht. = T wie technisch

    Elektriker = benötigt Leiter, Zeitplan, Handwerkzeug, Möbel rücken (Platz schaffen), LOTO Verfahren usw... sind Technische (T)Hilfmittel und das ist zu organisieren (O)
    Und, PSA = Schutzbrille, ableitfähige Sicherheitsschuhe, Absturzsicherung .... was auch immer... = das P.

    wie auch immer, wenn du sagst, die sollen das durchführen während die Büros besetzt sind, das erhöht die Risiken weil beide Arbeitssysteme miteinander kollidieren und dann muss ich es wieder anders betrachten.

    meine Ausbildung ist schon länger her, aber in der Praxis gehe ich so vor.

    Einmal editiert, zuletzt von Andrasta (16. März 2017 um 15:07)

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  • Ein anderes Licht-Beispiel: Eine Baumaschine hat keine Beleuchtung. In den frühen und späten Stunden im Winterhalbjahr ist das Unfallrisiko bei Betrieb der Maschine gemäß Gefährdungsbeurteilung zu groß.

    Eine technische Maßnahme wäre es, eine Beleuchtung zu installieren. Eine organisatorische Maßnahme wäre es, die Arbeiten mit dieser Maschine in die Stunden mit Tageslicht zu legen.

    Ich würde den Unterschied so formulieren: Technische Maßnahmen entfernen oder beheben die Gefährdung, organisatorische Maßnahmen verhindern nur, dass die Gefährdung tatsächlich greift bzw. wirken kann.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • wie auch immer, wenn du sagst, die sollen das durchführen während die Büros besetzt sind, das erhöht die Risiken weil beide Arbeitssysteme miteinander kollidieren und dann muss ich es wieder anders betrachten.

    Ok, vielen Dank für den Einwand.


    Eine technische Maßnahme wäre es, eine Beleuchtung zu installieren. Eine organisatorische Maßnahme wäre es, die Arbeiten mit dieser Maschine in die Stunden mit Tageslicht zu legen.

    PSA wäre, wenn der Mitarbeiter eine Taschenlampe mitbekommt und verhaltensbezogen wäre, wenn er die Anweisung bekommt, nicht in den dunklen Raum zu gehen. Ok, das ist soweit klar.

    Mir ging es in meiner Frage allerdings nicht um die Frage ob Licht eine technische Maßnahme oder organisatorische ist, sondern ob ich nicht eine Ebene drüber ist: Gefahrenquelle beseitigen.

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • nun, inzwischen gibt es tatsächlich noch eine Maßnahmen möglichen oberhalb T, nämlich S wie Substitution.

    Um Micherheits Beispiel zu nehmen,
    Baumaschine Licht defekt, Feststellung, nicht so schnell reparabel wegen Kabeldefekt irgendwo

    Neue Baumaschine wird beschafft: = Substitution = Gefahrenquelle beseitigt
    Beleuchtung installieren: = Technisch = Gefahrenquelle beseitigt
    Arbeitszeit nur bei Taglicht= Organisatorisch = Gefahrenquelle Vermeiden
    Mitarbeiter eine Taschenlampe geben= Neue Gefahrenquelle geschaffen ;)
    Mitarbeiter Anweisen nicht im Dunklen zu arbeiten würde ich als Organsatorisch einstufen, aber das kann auch eher P wie Persönlich sein.
    Mitarbeiter mit einem Helm mit integriertem Licht bestücken = Persönlich (PSA (Persönliche Schutzausrüstung) = Gefahrenquelle nicht beseitigt aber dafür gesorgt dass ein hauch Licht da ist. Wenn dieses auch auf dem Kopf des Mitarbeiters ist. Und sich mit diesem bewegt.

    so würde ich das einstufen. 8)

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  • Was ist denn die Gefahrenquelle, wenn zu wenig Licht da ist? Die Gefahrenquelle ist doch die Dunkelheit. Ich mache das Licht an und schon ist die Dunkelheit weg. Das ist doch dann ganz oben in der Maßnahmenhierarchie "Gefahrenquelle beseitigen".

    Oder wird es gerade zu philosophisch?

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • Ohne allzu philosophisch zu werden :D

    Für mich ist das unzureichende/fehlende Licht an der Maschine nicht die Gefahrenquelle. Warum? Die Lichtsituation wäre auch ohne die Maschine existent. Gefährlich wird es doch nur in der Kombination mit dem Arbeiten an der Maschine.

    Ergo (meine Einschätzung):
    Gefahrenquelle ist die eingesetzte Maschine (die Gefahrenquelle ist nicht beseitigt, keine Substitution, eine Substitution wäre: Maschine durch eine ersetzen, die eine integrierte Arbeitsplatzbeleuchtung hat)
    Die unzureichende Beleuchtung ist eine gefahrbringende Bedingung, die das Risiko für einen Arbeitsunfall an der Maschine erhöht. Verbesserst Du die Lichtsituation an der Maschine durch Anbringen einer entsprechenden Beleuchtung im Raum, würde ich das als technische Maßnahme einstufen.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Für mich ist das unzureichende/fehlende Licht an der Maschine nicht die Gefahrenquelle. Warum? Die Lichtsituation wäre auch ohne die Maschine existent. Gefährlich wird es doch nur in der Kombination mit dem Arbeiten an der Maschine


    Ja, bei einer Maschine schon. Nimm jetzt aber ein 0815 Büro, in dem gearbeitet wird. Nach der ASR A3.4 wird ein Mindestwert der Beleuchtungsstärke von 500 lx gefordert. Ich behaupte jetzt, dass auch bei 400 lx keine Unfälle merklich zunehmen würden. Aber die 100 lx weniger könnten zu einer Abnahme der Arbeitsleistung führen, psychische Belastungen mit sich bringen oder den Augen schaden.

    In so einem Fall wäre die unzureichende Beleuchtung dann keine gefahrbringende Bedingung, sondern die Gefahrenquelle selbst. Bzw. nicht die unzureichende Beleuchtung, sondern die Dunkelheit.

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • Nimm jetzt aber ein 0815 Büro, in dem gearbeitet wird. Nach der ASR A3.4 wird ein Mindestwert der Beleuchtungsstärke von 500 lx gefordert. Ich behaupte jetzt, dass auch bei 400 lx keine Unfälle merklich zunehmen würden. Aber die 100 lx weniger könnten zu einer Abnahme der Arbeitsleistung führen, psychische Belastungen mit sich bringen oder den Augen schaden.

    In so einem Fall wäre die unzureichende Beleuchtung dann keine gefahrbringende Bedingung, sondern die Gefahrenquelle selbst. Bzw. nicht die unzureichende Beleuchtung, sondern die Dunkelheit.

    Von meiner Seite ein glasklares "Jein" ^^

    Ich kann Deine Argumentation nachvollziehen und finde sie einleuchtend. :g:

    Meines Erachtens ist die unzureichende Beleuchtung/Dunkelheit auch beim Büro-/Bildschirmarbeitsplatz nicht die Gefahrenquelle. Und das unabhängig davon, ob durch die geringere Beleuchtungsstärke die Zahl der Unfälle merklich zunehmen würde oder auch nicht.
    Im Zusammenhang mit Büroarbeit unter diesen "ungünstigen" Bedingungen kann es, wie Du vollkommen richtig anführst, zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Folge kommen, die unter dem Begriff "arbeitsbedingte Erkrankungen" zusammenfassbar sind. Dann ist die Gefahrenquelle in meinen Augen die Büro-/Bildschirmarbeit und "Beleuchtung" ist dann ein Gefährdungsfaktor. So würde ich das "Erklärungsmodell zur Entstehung arbeitsbedingter Erkrankungen" interpretieren, das in meinen SiFa-Ausbildungsunterlagen von DGUV und BAuA als Schema in P02 enthalten ist.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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