Hallo Leute,
ich komme momentan mit den Begriffen aus der Maßnahmenhierarchie nicht so ganz klar und brauche da mal etwas Hilfe.
Nehmen wir mal an, ich habe eine Tischkreissäge und z.B. eine Gefährdung durch ungeschützt bewegte Maschinenteile, nämlich das Sägeblatt. Dann mache ich eine Schutzhaube über das Sägeblatt und schon ist die Gefährdung minimiert. Ganz klar habe ich hier eine sicherheitstechnische Lösung gewählt. Würde ich die Kreissäge wegschaffen oder zumindest dafür sorgen, dass sie nicht anlaufen kann, würde ich die Gefahrenquelle beseitigen. Hier ist alles für mich klar.
Jetzt habe ich eine Gefährdung durch unzureichende Beleuchtung. Ich tausche das Leuchtmittel aus und schon habe ich genug Licht. Auf welcher Stufe der Maßnahmenhierarchie habe ich eine Maßnahme durchgeführt? Habe ich die Gefahrenquelle beseitigt? Oder ist es eine sicherheitstechnische Maßnahme?