Hallo,
mich beschäftigt da eine Frage und wenn ich mir die Internetseite eines
speziellen Anbieters am M...see anschaue werden die Fragezeichen noch viel größer...
Nun zum Thema:
1. Darf ein Mitarbeiter welcher bei der BG den Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer oder Kran/Hubarbeitsbühnenbediener gemacht hat wirklich ausbilden?
2. Das Heißt darf er nur innerhalb seiner BG oder seinem Betrieb ausbilden oder dürfte er auch extern als Dienstleister diese Ausbildungen anbieten?
Die Einhaltung der Vorschriften (Ausbildungsdauer Inhalte etc.) vorausgesetzt.
3. Wie ist es im Vergleich zum Tüv oder HdT??
Teilweise liest sich die Beschreibung des Anbieters vom M...see als wenn niemand extern ausbilden dürfe außer er selbst...
4. Wie ist es mit der Weiterbildung des Ausbilders selbst ? Wie oft sollte er sein Wissen zum Thema Stapler Kran Hubarbeitsbühne mindestens auffrischen??
Ganz andere behaupten:
Wenn du einen Ausbilderschein hast sowie einen Staplerschein.
Darfst du Staplerfahrer ausbilden. Beim Thema Kettensäge das gleiche.
Helft mir ein wenig Licht in das Dunkle zu bringen.
Dankeschön.