Befähigung der Ausbilder

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  • Hallo,
    mich beschäftigt da eine Frage und wenn ich mir die Internetseite eines
    speziellen Anbieters am M...see anschaue werden die Fragezeichen noch viel größer...


    Nun zum Thema:
    1. Darf ein Mitarbeiter welcher bei der BG den Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer oder Kran/Hubarbeitsbühnenbediener gemacht hat wirklich ausbilden?
    2. Das Heißt darf er nur innerhalb seiner BG oder seinem Betrieb ausbilden oder dürfte er auch extern als Dienstleister diese Ausbildungen anbieten?
    Die Einhaltung der Vorschriften (Ausbildungsdauer Inhalte etc.) vorausgesetzt.


    3. Wie ist es im Vergleich zum Tüv oder HdT??


    Teilweise liest sich die Beschreibung des Anbieters vom M...see als wenn niemand extern ausbilden dürfe außer er selbst...


    4. Wie ist es mit der Weiterbildung des Ausbilders selbst ? Wie oft sollte er sein Wissen zum Thema Stapler Kran Hubarbeitsbühne mindestens auffrischen??



    Ganz andere behaupten:
    Wenn du einen Ausbilderschein hast sowie einen Staplerschein.
    Darfst du Staplerfahrer ausbilden. Beim Thema Kettensäge das gleiche.
    Helft mir ein wenig Licht in das Dunkle zu bringen.
    Dankeschön.

    Schöne Grüße Tobi


    Heute hier morgen dort. |?

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  • Hallo Tobi,


    einfache Antwort zum Thema Stapler, Kran, Hubarbeitsbühne usw.
    1) "Ja", er darf. Du erlangst die Qualifikation.
    2) "Ja" er darf überall ausbilden
    3) Der TÜV Ausbilder oder andere ist nichts anderes als der BG ausgebildete.
    4) Gibt es keine Ausagen zu. Zumindest kenn ich keine wurde auch nicht hervorgehoben während der Ausbildung.


    Es wird aber schon vor der Aufnahme der Ausbildung nach dem Nachweis des Grundlagenwissens vom BG Ausbilder abgefragt.


    Wenn du das nicht hast, solltest du nicht ausbilden.
    Denn welches Wissen und Können möchtest du denn den Lernenden beibringen, wenn du keine Kenntnisse hast.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Ganz andere behaupten:
    Wenn du einen Ausbilderschein hast sowie einen Staplerschein.
    Darfst du Staplerfahrer ausbilden.

    Meinen die den AdA Schein oder den Ausbilder für Staplerfahrer? Beim AdA+Staplerschein würde ich die Qualifikation bezweifeln.

    Beim Thema Kettensäge das gleiche.

    Die SVLFG listet nur begutachtete und zertifizierte Ausbilder für die Kurse Baum I bzw. Baum II. Allerdings konnte ich da auch keine konkreten Vorgaben zur Qualifikation als Ausbilder und evt. notwendiger Auffrischung dieser Qualifikation finden.

    3) Der TÜV Ausbilder oder andere ist nichts anderes als der BG ausgebildete.

    Solche Organisatoren treten oft als juristische Person auf => der einzelne Mitarbeiter benötigt nicht die geforderte Qualifikation, aber mindestens ein Mitarbeiter und über die Betriebsorganisation ist sichergestellt, dass die Fachkunde gewährleistet ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Tobi,


    der von Dir gemeinte Anbieter hat so einiges auf seiner Homepage stehen, was absoluter Quatsch ist. Aber auf einer Homepage kann man halt alles mögliche schreiben... vor allem ohne selber Nachweise zur eigenen Eignung liefern zu müssen (_)?
    Antworten zu Deinen Fragen hast Du ja bereits erhalten, ergänzend noch zu 4) schreibt komnet Weiterbildung


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Frage, bin auf der Suche nach einer Ernennungsurkunde für mich als Ausbilder für Flurförderzeuge (ja ich habe die Qualifikation über die BG erlangt) die mir mein Chef ja ausstellen muss. Hat jemand eine Vorlage oder sowas?
    Danke!!!

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  • Frage, bin auf der Suche nach einer Ernennungsurkunde für mich als Ausbilder für Flurförderzeuge (ja ich habe die Qualifikation über die BG erlangt) die mir mein Chef ja ausstellen muss. Hat jemand eine Vorlage oder sowas?
    Danke!!!

    ....dann hast du doch für den Lehrgang ein Zertifikat und eine Urkunde (nach bestandener Prüfung). Mehr brauchst du dann nicht.
    Ob dein Boss dir jetzt schriftlich erlaubt (Bestellung als Ausbilder), dass du ausbildest, ist doch ersteinmal egal.


    Wichtig ist die entsprechende Fachkunde und die kannst du ja nachweisen. Somit kannst du auch ausserhalb der Firma neue Staplerfahrer glücklich machen.


    (Die wollte bei mir allerdings noch nie einer sehen.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich frage mich dabei immer:
    Was ändert sich an der Qualität der Ausbildung? Macht eine Zertifizierung einen besseren Ausbilder?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Die DGUV freut sich, hier die Kosten:



    Anmeldegebühr: 85,00 Euro einmalig Prüfung: 455,00 Euro einmalig Jahresbeitrag: 130,00 Euro
    Optional: Zertifizierungszeichen 2,10 Euro/Stück nach Bedarf Ausbildungsbescheinigung
    (Vordruck mit Zertifikatsnummer)



    Ich frage mich dabei immer:
    Was ändert sich an der Qualität der Ausbildung? Macht eine Zertifizierung einen besseren Ausbilder?

    Nix, aber manche Leute brauchen halt Titel, Zertifikate....
    Manchen bringt so ein Zertifikat auch Wissen, da sie sich vor dem Audit mit der Materie befassen müssen.


    Mfg

    FS

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  • Nix, aber manche Leute brauchen halt Titel, Zertifikate.
    Manchen bringt so ein Zertifikat auch Wissen, da sie sich vor dem Audit mit der Materie befassen müssen.


    Mfg

    Das ist in allen Bereichen so.


    Man bringt sein Auto in eine zertifizierte Werkstatt. (viele andere Werkstätten können die Wartung ebenfalls)
    Man kauft eine Maschine von einem zertifizierten Händler. (viele nicht zertifizierte Händler können ebenfalls identische Maschinen anbieten)
    Man kauft eine Dienstleistung von einem zertifizierten Betrieb. (Diverse kleine Unternehmen bieten gleiche Dienstleistungen an)


    ...und im unseren Fall,
    Die Ausbildung führte ein zertifizierter Ausbilder durch.



    man könnte behaupten, für den Kunden ist ein Stück weit ein gutes Gewissen, Arbeiten oder Dienstleistungen von einem zertifizierten Unternehmen durchführten zu lassen.


    Ausserdem ist es eine frage des Geldes und der Argumentation im worst case.
    Zertifizierte Firmen verkaufen in der Regel ihre Dienstleistungen teurer da das Zertifikat mitbezahlt werden muss.
    Im worst case steht man schnell mit dem Rücken zur Wand und wenn man ein zertifiziertes Unternehmen beauftragt hat ist das Thema schnell abgehakt. (Beispiel Autowerkstatt Wartung)

  • Hi,


    zertifiziert ist, wer irgendeine Prüfung abgelegt hat.


    Wo ist da das Qualitätskriterium? Das ist nur so gut, wie der Abnehmer der Prüfung. Ergo, ist das Ansehen dieses Unternehmens groß, dann ist das Zertifikat auch besonders klangvoll.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich frage mich dabei immer:Was ändert sich an der Qualität der Ausbildung? Macht eine Zertifizierung einen besseren Ausbilder?

    Moin,
    ich habe das Zertifizierungsprogramm über der DGUV durchlaufen. Grund dafür sind die vielen scharzen Schafe, welche eine Ausbildung an einem Tag anbieten. Das kann keine vollumfängliche Ausbildung sein.
    Nicht falsch verstehen - es gibt bestimmt viele gute Ausbilder ohne Zertifikat - allerdings kann der Kunde bei einer zertifizierten Ausbildung sicher sein, das alle Themen behandelt werden.
    Vorgehensweise : sichten meiner kompletten Ausbildungsunterlagen durch eine beauftragte Personen. Anschließend wurde der Ausbildung (stundenweise) beigesessen - Theorie und Praxis. Danach erhalt des Zertifikats :)


    LG Detlev