Liebe Community,
kennt jemand eine Quelle, aus der sich ableiten lässt, dass die Stromversorgung von Friteusen (Kantine) im Alarmfall (automatisch über die BMA) unterbrochen werden muss?
Das das sinnvoll ist, ist unstrittig, die Finanzer sind aber ziemlich hartleibig, deshalb reicht "Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung" als Begründung nicht aus.
Ein Halbsatz aus irgendeinem Stand der Technik, Richtlinie oder DIN- Norm würde aber schon reichen.
Gruß
Schmandhoff