Abschaltung von Fritteusen bei Brandalarm

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  • Liebe Community,


    kennt jemand eine Quelle, aus der sich ableiten lässt, dass die Stromversorgung von Friteusen (Kantine) im Alarmfall (automatisch über die BMA) unterbrochen werden muss?


    Das das sinnvoll ist, ist unstrittig, die Finanzer sind aber ziemlich hartleibig, deshalb reicht "Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung" als Begründung nicht aus.


    Ein Halbsatz aus irgendeinem Stand der Technik, Richtlinie oder DIN- Norm würde aber schon reichen.


    Gruß
    Schmandhoff

    Einmal editiert, zuletzt von Schmandhoff ()

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  • Hhhhmmmm,


    die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß §5 ArbSchG hat der Unternehmer vorzunehmen. Wenn der nicht kann/will kann er diese Pflicht übertragen. Der Empfänger dieser Pflicht handelt dann an Stelle des Unternehmers. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung lautet, dass eine automatische Abschaltung über die BMA erfolgen muss. Die Finanzer lehnen ab.


    Wer führt eigentlich diesen Laden? Vielleicht sollte man dem Chef das Prozedere der Gefährdungsbeurteilung nochmals erläutern.


    Unabhängig davon, kannst Du mal in eine Suchmaschine DIN EN 60 335-2-37 "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke; Teil 2: Besondere Anforderungen für elektrische Fritteusen für den gewerblichen Gebrauch" einwerfen, da die DGUV-R 110-003 für Deine Frage nichts hergibt. Evtl. wirst Du ja in der DIN-Norm fündig, auch wenn es mich sehr wundern würde.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Finanzer sind aber ziemlich hartleibig

    Mal sehen, wie lange sie hart bleiben, wenn es keine Pommes und andere frittierte Ware mehr in der Kantine für sie gibt. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Kenn keine Vorschrift das eine Abschaltung erfolgen muss. Ähnlich verhält es sich ja auch in Bäckereien wo Brötchen frisch aus dem Backautomathergestellt werden oder in Metzgereien wo oft z.B. Wiesheu Automaten eingesetzt werden welche allerdings kaum über eine BMA verfügen. Deshalb Abschaltung von Friteusen allgemein als Vorschrift im Brandfall ???
    Muss passen
    Gruß Martin

  • :?::?::?::?::?:


    Was beurteilt der Versicherer? Die Seite Brandschutz oder die Seite Arbeitsschutz? Oder gar das Innenleben von elektrischen Geräten?


    Gehe ich zurück. Die Fritöse schaltet normalerweise bei einer voreingestellten Temperatur ab. Das soll sie auch. Würde dieses Thermostat jetzt vielleicht defekt sein, dann gibt es noch ein Sicherheitsthermostat das dann, bei einer maximalen Temperatur, ausschaltet. Auch ok. Das wäre der bestimmungsmäßige Gebrauch.


    Was wäre im Brandfall anders? Das Fett bleibt dann auch auf den eingestellten 170°. Eine zentrale Abschaltung über die BMA, also ein "Lastabwurf" ist sicherlich nicht schlecht, doch in diesem Fall?
    Ich sehe keine Notwendigkeit. Nice-to-have. Im Brandfall könnte man theoretisch ALLES abschalten, was irgendwie elektrisch an einer Verteilung hängt, doch wofür.


    Das Fett/Öl, das eine zusätzliche und potentielle Brandlast wäre, ist kein Diskussionsgrund?


    Hier würde mich sehr die Grundlage interessieren, die das fordert.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Wer führt eigentlich diesen Laden?

    Kaufleute...


    Die Argumentation ist: "Wenn's nicht Stand der Technik ist muss ich's auch nicht beachten"


    Danke für Deinen Hinweis auf die Norm!

  • Das Fett/Öl, das eine zusätzliche und potentielle Brandlast wäre, ist kein Diskussionsgrund?

    Die Reduzierung der Brandlast ist nicht das Ausschlag gebende.


    Der Hintergrund ist, dass es Erfahrungen aus einem ähnlichen Objekt gibt wo es mit einem defekten Thermostat zu einem Fettbrand gekommen ist, die Löschanlage hat ausgelöst, das Feuer wurde erstickt, allerdings hat die Fritteuse danach wieder hochgeheizt, erneute Zündung des Fetts, Löschanlage war leer (vllt. zu klein ausgelegt), Bereich war geräumt, also kein Handlöscher-Einsatz...
    Dumm gelaufen halt...

  • ok,


    das war jedoch ein Defekt an einer Maschine.


    Kann man damit jetzt sagen, dass alle Fritösen defekt sind oder den Fehler haben könnten? Nein.
    Der Betreiber prüft diese ja auch mind. 1x pro Jahr gem. DGUV V3. Das schließt den Fehler generell sicher nicht aus, aber bei der Prüfung wird zumindest ein Funktionstest durchgeführt. Ein "klemmendes" Thermostat dürfte im Normalbetrieb auch auffallen.


    Doch sei es drum, eine Grundlage ist das aber auch noch nicht.


    Ich finde Forderungen nach "Bauch" oder "Nase" halt immer etwas komisch. :D

    .
    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi...


    was ihr einmal tun könnt, ist in Euer Brandschutzkonzept zu schauen, sofern es eines im Unternehmen gibt.
    Darin sollte auch die "Kantine" mit den entsprechenden Brandrisiken abgebildet worden sein, und vom Brandschutzsachverständigen dazugehörige Massnahmen empfohlen worden sein.

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Versicherung mit einschalten! Gefahrstandspflicht lässt sich wunderbar ausdehnen.


    Gefahrstandspflicht
    Der Versicherer geht beim Abschluss der Feuerversicherung von einer bestimmten Gefahrenlage aus. Solange der Versicherer das Risiko trägt, darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers eine Gefahrerhöhung weder vornehmen noch gestatten. Diese vom Versicherungsnehmer verlangte Verhaltenspflicht bezeichnet man als Gefahrstandspflicht.
    Die Gefahrstandspflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, mit der Versicherungen der Gefahrerhöhung Rechnung tragen.
    Beim Abschluss einer Versicherung muss der Versicherungsnehmer dem Versicherungsunternehmen alles offenlegen.
    Dies ist wichtig, damit die Versicherung das Risiko für die Absicherung abschätzen kann.
    Laut Gefahrstandspflicht ist der Versicherungsnehmer auch dazu verpflichtet, jegliche Änderungen, die während der Versicherungszeit entstehen, dem Versicherer anzuzeigen.
    Kommt der Versicherungsnehmer der Gefahrstandspflicht nicht nach, dann hat der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.


    Also Anfrage bei der Versicherung ob notwendig!!! Die sagen zu 100% ja!


    Gruß Canislupus

    Gruß Canislupus

  • Der Hintergrund ist, dass es Erfahrungen aus einem ähnlichen Objekt gibt wo es mit einem defekten Thermostat zu einem Fettbrand gekommen ist, die Löschanlage hat ausgelöst, das Feuer wurde erstickt, allerdings hat die Fritteuse danach wieder hochgeheizt, erneute Zündung des Fetts, Löschanlage war leer (vllt. zu klein ausgelegt), Bereich war geräumt, also kein Handlöscher-Einsatz...

    Hmmm....na dann doch eine Lösung über die Gefährdungsbeurteilung festlegen. Das im Brandfall der Fritteuse der Koch Bediener Benutzer diese vom Strom zu trennen hat.
    Das kann doch nicht allzu schwer sein die Stromzufuhr zu kappen und dadurch eine erneute Aufheizung zu vermeiden.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • hmmmh,


    wer anschliessend die Rechnung bezahlt, der darf vorher auch bestellen.


    Der Versicherer baut dann "seine" Klausel in den Vertrag ein, ok. Das wird der dann aber nur aufgrund seiner Risikoanalyse machen. Eine Grundlage aus einem Regelwerk wäre mir dazu nicht bekannt. --> Das war ja die Ausgangsfrage.


    U.U. wird der Umbau dann aufwendig. Vielleicht gibt es die Fritten dann aus der warmen Luft anstatt dem heissen Öl?

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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





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    (kölsche Zuversicht)

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  • Was wäre im Brandfall anders? Das Fett bleibt dann auch auf den eingestellten 170°.

    Das Fett/Öl, das eine zusätzliche und potentielle Brandlast wäre, ist kein Diskussionsgrund?


    Hier würde mich sehr die Grundlage interessieren, die das fordert.

    Fett auf 170°C erhitzt ist näher an dessen Flammpunkt als kaltes Fett. Somit ist die Wahrscheinlichkeit einer Zündung erhöht. Erst einmal gezündet liefert das Fett recht viel Energie für den Brand.
    Eine Abschaltung der Fritteuse, wie auch immer diese erfolgt, kann somit durchaus sinnvoll sein. Eine automatische Abschaltung bei Brandalarm kann den Koch in dieser Stresssituation durchaus entlasten, er muss nicht auch noch daran denken. Eine weitere sinnvolle Maßnahme könnte sein, den Deckel der Fritteuse zu schließen, sofern einer vorhanden ist. Alles Dinge, die man über die Gefährdungsbeurteilung festlegen kann.

    Der Betreiber prüft diese ja auch mind. 1x pro Jahr gem. DGUV V3.

    Eine größere Fritteuse dürfte als Festinstallation gelten mit möglicherweise verlängerten Prüfzyklen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    eine Abschaltung in Verbindung mit der Auslösung einer BMA
    halte ich nicht für tauglich. Dann lieber einen zentralen
    Schalter (Notknopf oder was auch immer) in der Küche, bei
    Verlassen nach Alarm wird dieser betätigt.


    Ich würde diese Frage der Notwendigkeit und Umsetzung mit
    der Brandschutzdienststelle und dem Versicherer klären.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • kennt jemand eine Quelle, aus der sich ableiten lässt, dass die Stromversorgung von Friteusen (Kantine) im Alarmfall (automatisch über die BMA) unterbrochen werden muss?


    Das das sinnvoll ist, ist unstrittig, die Finanzer sind aber ziemlich hartleibig, deshalb reicht "Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung" als Begründung nicht aus.

    Hallo Schmandhoff,


    mich würde interessieren wie Ihr bei der Thematik weiter vorgegangen seid?


    Viele Grüße

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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