Eignungsuntersuchung G25 Zeitarbeit

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  • Hallo zusammen


    Einer unserer Zeitarbeitnehmer hat anliegendes Schreiben von TUJA bekommen, vieleicht kann sich das einer der Experten einmal anschauen. Ich finde das sich hier TUJA weit aus dem Fenster lehnt. Insbesondere hier die weitergabe der Ergebnisse an den Arbeitgeber und die verpflichtung der Teilnahme an der Untersuchung. Den Drogentest mit aufzuführen finde ich auch zweifelhaft.
    Wie ist eure Meinung, was kann ich dem Zeitarbeitnehmer raten. Soll er die Untersuchung kommentarlos durchfüren lassen oder kann er diese unter diesen Umständen ablehnen ?
    Nach Lesen einiger Beiträge zu diesem Thema ist die Untersuchung ja nicht mehr verpflichtend und nur noch aus einem bestimmten Anlass durchzuführen. Ich habe nichts gegen die Untersuchung, aber die Verpflichtung des Arztes de Ergebnisse an den Arbeitgeber weiterzuleiten würde mich persönlich von einer Teilnahme abhalten.


    Vielen Dank schon einmal


    Grüße


    Frank

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  • Moin Frank,


    es kommt auf die Tätigkeit an. So etwas kann zulässig sein, aber ohne nähere Informationen kann man keine fundierte Auskunft geben. Es ist ein Unterschied, ob jemand einen Sprinter duch den Straßenverkehr bewegt oder im Hamburger Hafen in 30m Höhe Container über Personen, Fahrzeugen und Sachgütern bewegt.


    Gruß Frank


    Edit: Ich nehme an, hier hast Du bereits gelesen. Falls nicht: Da steht eigentlich alles drin, was Du wissen musst.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Moin Fraclu,


    ghenerell kann der AG einen MA nicht zwingen zu einem Betriebsmedizinischen Dienst zu gehen, er kann diesen MA aber aufgrung fehlender Pflichtvorsorge in dem entsprechenden nicht mehr einsetzten.


    Somit ist der Mitarbeiter u.U. seiner Mitwirklungspflicht nicht nachgekommen und zusätzlich ggf. gegen Vertragliche Regelungen verstoßen.


    Anderes verhält es sich bei der Eignungsuntersuchung in Abnlehnung der G25, diese muss klar von der Vorosrgeuntersuchung abgegrenzt sein.


    Hier ist die erste Frage die zu stellen ist, wie ist die Durchführung einer Eignungsuntersuchung vertraglich geregelt?


    In meinem Betrieb ist es so, dass diese Untersuchung durch Verträge mit Auftraggebern verpflichtend ist. Sie wird also uns als Maßnahme auferlegt. Dieses setzten wir seit Jahren mit einem Passus im Arbeitsvertrag um. Hier ist auch geregelt was passiert, wenn ein MA nicht an dieser Untersuchung teilnimmt.


    Hast du hier Infos drüber wie es bei denen geregelt ist?


    SG
    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Hallo Frank


    Vielen Dank für deine schnelle Antwort, der Mitarbeiter ist bei uns in der Logistik als Staplerfahrer beschäftigt.
    Ich habe hier schon einiges gelesen, ich möchte dem Kollegen nur nichts falsches raten.


    Grüße


    Frank

  • Hallo zusammen


    Den Arbeitsvertrag unserer Zeitarbeitnehmer kenne ich leider nicht, werde ihn mir aber noch anschauen.
    Der Hinweis darauf das der Arzt die Ergebnisse verpflichtend dem Arbeitgeber mitzuteilen hat ist doch aber generell falsch oder ?
    Der Arbeitgeber bekommt meines Wissens nach doch nur noch die Bestätigung der Teilnahme an der Untersuchung oder ?


    Grüße Frank

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  • Servus,


    G25 ist eine Eignungsuntersucheugn und VOR Arbeitsaufnahme ANZUBIETEN. Nimmt der AN dieses Angebot nicht an, dann kann /darf er nicht eingesetzt werden.
    Nimmt er dsas Angebot an, aber verweigert die Zustimmung zur Weiterabe des U-Ergebnisses an den AG, dann kann/darf er ebenfalls nicht eingesetzt werden, da der AG ja keinen Nachweis der Eignung hat.


    Mit dem Schreiben lehnt sich der AG weit aus dem Fenster. Denn mit Beschluss von Bundestag und Bundesrat aus 2013 wurde die ArbMedVV grundlegend geändert. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass keine Duldungspflicht und damit kein Untersuchungszwang hinsichtlich der körperlichen oder klinischen Untersuchung besteht.


    Gruß vom Rande der Alpen


    Horst

  • Moin,


    immer ein zweischneidiges Schwert.


    Zum einen hat der AG eine Fürsorgepflicht. Nach der muss er sich davon überzeugen, dass der AN für die vorgesehene Arbeit auch geeignet ist. Ein blinder Staplerfahrer wäre blöd für alle.
    Die Untersuchungsergebnisse im Detail gehen den AG nichts an (ärztliche Schweigepflicht und auch Datenschutz, evtl. irgendwelche Betriebsvereinbahrungen mit dem Betriebsrat?). Der AN kann den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden, so er das will.
    Jetzt ist das Ganze aber irgendwie ein Kreis in dem man sich dreht. Raus kommt man nur, wenn der AG erlaubt, das der AG das Untersuchungsergebnis in der Form "ja" oder "nein" bekommt, also geeignet oder eben nicht.


    Letztlich, was will man? Der AN einen Job und der AG einen Mitarbeiter, der seine Arbeit auch ohne Gefahr machen kann.


    Das Thema hatten wir schon öfters. Irgendwelche Forderungen von Zeitarbeitsfirmen darüber hinaus, das ist schon frech.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Bei der G 25 bekomme der AG mitgeteilt, ob Gesundheitliche Bedenken vorliegen. "Nein, bedingt, Ja, Ja-befristet bis xx.xx.xx."
    Des weitern eine Bemerkung, z.B. "geeignete Sehhilfe tragen"


    Warum der Kollege die Anforderungen der G 25 nur befristet oder gar nicht erfüllt wird dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt.


    Mfg

    FS

  • ei der G 25 bekomme der AG mitgeteilt, ob Gesundheitliche Bedenken vorliegen. "Nein, bedingt, Ja, Ja-befristet bis xx.xx.xx."
    Des weitern eine Bemerkung, z.B. "geeignete Sehhilfe tragen"


    Warum der Kollege die Anforderungen der G 25 nur befristet oder gar nicht erfüllt wird dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt.

    ....nur wenn der zu Untersuchende der Weitergabe zustimmt. Sonst bekommt man nur mitgeteilt, dass der Proband bei der Untersuchung anwesend war.

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  • ....nur wenn der zu Untersuchende der Weitergabe zustimmt. Sonst bekommt man nur mitgeteilt, dass der Proband bei der Untersuchung anwesend war.


    Dann macht der Arbeitsmed. Dienst was falsch.
    Ich werde bei der nächsten ASA mal nachfragen.


    Mfg

    FS

  • Moin Frank,


    schau mal hier. Da positioniert sich das BMAS ganz klar zu Eignungsuntersuchungen in bestehenden Beschäftigungsverhältnissen. Dann empfehler ich Dir noch die DGUV 250-010, insbesondere Seite 15 letzter Block. Damit dürfte alles geklärt sein, aber die TUJA nicht sonderlich freuen.



    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo


    ich kann mich den vorherigen Beiträgen nur anschließen.
    Das einzige was unser BA mitteilt ist der Rechnungsbetrag, da er seine Zulassung nicht verlieren will bzügl. der Schweigepflicht, dies sei so BA nicht eindeutig klar und liegt allen in seinem ermessen ob er uns die Eignung mitteilt oder nicht. Fallbeispiel "der Pilot der sein Flugzeug in die Alpen steuerte". so unser BA.

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  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, ich werde die anliegenden Links noch einmal durcharbeiten und mich bei ergebenden Fragestellungen noch einmal vertrauensvoll an euch wenden :)


    Bei uns im Unternehmen ist es auch klar geregelt, die Mitarbeiter bekommen eine höfliche Einladung zur Untersuchung. Diese wird dann während der AZ durchgefürt und der AG erhält eine Bestätigung der Teilnahme.


    Bei den im Unternehmen beschäftigten Zeitarbeitnehmern hat man halt nur begrenzt Einfluss und kennt auch nicht alle vertraglichen Regelungen.


    Mich ärgert halt nur immer wie mit den Mitarbeitern in den Zeitarbeitsunternehmen umgegangen wird, es traut sich hier auch kaum einer was dagegen zu unternehmen.
    Wie auch schon bemerkt wurde, der AN braucht halt den Arbeitsplatz.



    Grüße


    Frank

  • Moin,
    ist zwar ein bisschen weg vom Thema, aber ich würde dir raten, den Absender der Briefe auch zu anonymisieren (insbesondere die Unterschriften) und die Fa. aus dem Text rauszunehmen. Das ist rechtlich nicht völlig unproblematisch und da es für die Beantwortung deiner Frage völlig egal ist, ob das Fa. xyz oder Fa. zyx ist, würde ich da einfach auf Nummer sicher gehen.


    Gruß
    Moritz

  • Moin Frank,


    hier noch ein keiner Auszug aus einer Infoschrift der VBG zu Vorsorge und Eignungsuntersuchungen.


    Zitat von VBG


    Für alle Eignungsuntersuchungen im laufenden Arbeitsverhältnis gilt der Grundsatz, dass die Beschäftigten der Weitergabe der Ergebnisse an die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber wirksam zugestimmt haben müssen. Das Ergebnis besteht in der schriftlichen ärztlichen
    Stellungnahme, ob der beziehungsweise die Beschäftigte geeignet ist oder nicht. Befunde und Diagnosen werden nicht mitgeteilt. Ein Automatismus der Ergebnisweitergabe seitens der ärztlichen Untersuchenden an den Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin gibt es angesichts des Gebots der ärztlichen Schweigepflicht ausdrücklich nicht. Die Ergebnisweitergabe erfolgt entweder an die untersuchte Person, die es als Arbeitsvertragspartner der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber selbst zur Verfügung stellt oder alternativ durch den Arzt beziehungsweise die Ärztin, der beziehungsweise die dafür jedoch die schriftliche Einwilligung der Beschäftigten benötigt.

    Wenn der Betriebsarzt bei diesem Prozedere mitspielt, begibt er sich auf ganz dünnes Eis und sollte sich den §203 StGB durchlesen. :whistling:


    Meines Erachtens ist dieses Schreiben das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde. Eine Kündigung auf der Grundlage dieser Vorgehensweise dürfte vor dem Arbeitsgericht spannend werden.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,
    ist zwar ein bisschen weg vom Thema, aber ich würde dir raten, den Absender der Briefe auch zu anonymisieren (insbesondere die Unterschriften) und die Fa. aus dem Text rauszunehmen. Das ist rechtlich nicht völlig unproblematisch und da es für die Beantwortung deiner Frage völlig egal ist, ob das Fa. xyz oder Fa. zyx ist, würde ich da einfach auf Nummer sicher gehen.


    Gruß
    Moritz

    Vielen Dank für den Hinweis, die Anhänge habe ich entsprechend geändert.


    Grüße Frank

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  • Mich ärgert halt nur immer wie mit den Mitarbeitern in den Zeitarbeitsunternehmen umgegangen wird, es traut sich hier auch kaum einer was dagegen zu unternehmen.

    ....bitte nicht immer alle ZA-Unternehmen über einen Kamm scheren
    ....Danke.
    Dieses beschriebene Fehlverhalten der Vorgesetzten gibt es nämlich auch in Unternehmen die ZA einsetzen...und das nicht zu knapp......

  • Hallo zusammen,


    Interessantes Thema habe ich hier gefunden. Auch weil ich direkten Bezug zur Branche und zu den Firmen habe.
    Ich kenne die Problematik zu diesen Themen ebenfalls nur zu gut und führe Diskussionen und Beratungen regelmäßig.


    Was ich festhalten möchte ist das die ehemalige Tuja nicht sagt das die Untersuchungsergebnisse vom Arbeitsmediziner zu übermitteln sind. Lediglich Hinweise auf die Thematik Eignungsuntersuchungen sind vorhanden und rechtlich korrekt. Genau wie die Hinweise im Bezug auf gleichzeitige arbeitsmedizinische Vorsorge sowie arbeitsrechtliche Eignungsuntersuchung.




    Bei den im Unternehmen beschäftigten Zeitarbeitnehmern hat man halt nur begrenzt Einfluss und kennt auch nicht alle vertraglichen Regelungen.


    Mich ärgert halt nur immer wie mit den Mitarbeitern in den Zeitarbeitsunternehmen umgegangen wird, es traut sich hier auch kaum einer was dagegen zu unternehmen.
    Wie auch schon bemerkt wurde, der AN braucht halt den Arbeitsplatz.

    Ja und nein, wie immer nicht zu pauschalisieren. Und als Tipp, es ist durchaus gerne gesehen wenn Kunden der Personaldienstleister (Entleiher) den Dialog mit dem Personaldienstleister suchen und wünsche äußern. Im Arbeitsschutz ist man auf beide Seiten und den Dialog angewiesen.

  • Moin. Eine verspätete Antwort. Meines Wissens muss der Mitarbeiter keiner Untersuchung zustimmen. Einige Unternehmen fordern bei Einstellung Drogentests.
    Allerdings wird man ansonsten nicht eingestellt. Bei der G25 (Eignung) ist es schon wichtig, ob man gut sehen kann(räumliches Sehen). Der Mitarbeiter soll ja keinen überfahren.
    Wir hatten schon den Fall, dass ein Diabetiker einfach seine Medikamente abgesetzt hat. Als Staplerfahrer !!!
    Kam bei unserer WAZ Untersuchung raus. Haben ihn sofort abgezogen bis er wieder medikamentös eingestellt war. Hätte sonst was passieren können.
    Also sind die Untersuchungen schon !!!