Ausnahmegenehmigung um als Fasi Tätig zu sein

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  • Hallo Forum,


    kann mir jemand weiterhelfen.


    Wir sind als Dienstleister Arbeitssicherheit tätig und ich soll ab August, so ich meine Ausbildung pünktlich fertig habe, als Fasi tätig werden.
    Im Januar habe ich P3.2 absolviert.


    Jetzt haben wir eine Kundenanfrage von einem VBG Betreibe (wir auch VBG). Gewerbeaufsicht möchte einen Formlosen Antrag in dem ich begründen soll warum ich jetzt schon als Fasi tätig werden darf / soll?


    Könnt ihr mir sagen was da eine gute Begründung ist?

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  • upps.


    Wärst du ein Angestellter in dem Betrieb, dann ist die Notwendigkeit sicherlich schnell da.


    Doch als externer, kommerzieller Dienstleister?
    Da fällt mir auch nichts ein.


    Könntest du nicht der SiFa-Assistent von (d)einem Kollegen sein, der akzeptiert wird?


    Bei der VBG noch darauf achten: Es gibt verschiedene Fachdiszipline: Büro, Technik, Zeitarbeit, Veranstaltungstechnik,........
    Ich glaube die stehen in der DGUV V2, Anhang2, drin (jetzt aus dem Kopf, bitte nachschauen).

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Auch darauf achten, wenn die Ausbildung bei der VBG im Rahmen der Berufgenossenschaftlichen Zugehörigkeit stattfindet und finanziert wird, deine Fähigkeit anschließend aber als Dienstleistung vekauft wird, könnten sie das übel nehmen.


    Wir haben auch etliche Fortbildung mit dem Argument dass damit ja dann Geld verdient wird nicht erhalten.

  • Hallo


    die Genehmigung ist durch, und zwar wie folgt vorgegangen.


    1. Zertifikate und weiter Termine zur Ausbildung und Weiterbildung in einem persönlichen Gespräch abgegeben
    2. Antrag mit Begründung gestellt. unten der Text.



    Antrag bezüglich §18 ASiG (Ausnahmen)

    Sehr geehrter Herr Supermann,


    hiermit beantragt die Donald Duck AG, Herrn Daniel Düsentrieb in Bezug des ASiG als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.


    Aufgrund fehlender Kapazitäten bei steigendem Betreuungsbedarf und der daraus folgenden Verknappung der Betreuungszeiten ist es der jetzigen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragten nicht mehr möglich, alle Kunden in der gewohnt hohen Qualität zu bedienen.


    Begründet auf dieser Tatsache möchte ich Herrn Düsentrieb - unter Absprache mit der jetzigen Fachkraft für Arbeitssicherheit - als solchen bestellen.
    Herr Düsentriebist seit Mai 2014 in meinem Unternehmen tätig, und seit Mai 2015 als Sicherheitsbeauftragter bestellt. Seit März 2016 befindet sich Herr Düsentrieb in der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. In dieser hat er bereits im Januar 2017 die Präsenzphase 3.2 absolviert.


    Der Abgabetermin für den Praktikumsbericht (LEK 2) ist für den 14 04.2017 festgelegt.
    Die Präsenzphase 4 findet im Zeitraum vom 12.06 bis 16.06.2017 statt, die LEK 3 am 13.06.2017.
    Präsenzphase 5 mit LEK 4 folgt am 21.08. bis zum 23.08.2017.


    Des Weiteren nimmt Herr Düsentrieb vom 23.10. bis 25.10.2017 am Seminar „Sicherheit in der Metallbearbeitung“ teil, sowie an der Präsenzphase 5 des Fachbereiches für Arbeitssicherheit im Bereich Technik, Letzteres vom 18.12. bis 20.12.2017.


    Mit freundlichen Grüßen


    Donald Duck

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  • Die Bezirksämter werden das sicher nicht einheitlich handhaben, das Bundesland ist also m. E. irrelevant.


    Ich frage mich aber nach dem Sinn der Geschichte. Was spricht dagegen Nasiefasi als Assistenten der ausgebildeten SiFa einzusetzen?



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hat Herr Düsentrieb eigentlich auch Voraussetzung zum tätig werden?
    Also eine Mstr. Techn. oder Ing. Ausbildung oder keinen dieser Abschlüsse?
    Wenn nicht erschwert das die Sache, weil der Dienstleister bei jedem Einsatz in unterschiedlichen Unternehmen einen Antrag bei der Gewerbeaufsicht stellen müsste.
    Natürlich machen die freischaffenden Künstler das nicht, aber gesetzlich würde dies gefordert......

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,


    ich habe eine Meisterausbildung
    bei uns in Baden-Württemberg sind die Gewerbeaufsichtsämter dafür zuständig
    gemacht haben wir dass nur weil ein Kunde dies gewünscht hat.

  • dann steht eigentlich einer Zustimmung nichts im Wege, außer evtl. der Sachbearbeiter

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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