UVV 70 zurückgezogen?

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  • Hallo Menschenschützer,

    ich habe mal eine Frage zur UVV 70 Fahrzeuge. Ist diese zurückgezogen bzw. ersatzlos gestrichen?
    Ich nehme aber mal an, die wurde nur in die DGUV 70 geändert/übernommen.

    Wie handhabt Ihr das bei euren Dienst PKW, wird da die UVV 70 regelmäßig durchgeführt?

    Hier gibt es gerade große Diskusssionen über den Sinn dieser UVV bei Dienstwagen (PKW). Und wie wir das in Zukunft regeln wollen, unsere Hauswerkstatt hat da die Preisvorstellungen deutlich angezogen.
    Die meisten der Prüfungen der UVV 70 sollte man ja sowieso vor Antritt der Fahrt selber machen (Reifen in Ordnung, Profil, gehen alle Lampen, funktioniert der Sicherheitsgurt usw., Funktioniert die Bremse).
    So wie ich das lese sind nach DGUV 70 nur dienstlich genutzte Privatwagen ausgenommen.

    Gruß
    ADR-User

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hallo Ralf,

    die UVV70 ist die DGUV Vorschrift 70 und war vorher die BGV D29 und davor die VBG12. Inhaltlich hat sich da afaik nichts geändert.
    Schau auch mal im Forum, da gibt es bereits etliche Beiträge zu.
    Die Prüfung selber können ordentlich unterwiesene Fahrer größtenteils selber machen. Mit google findet man z.B. eine Checkliste, die von den Fahrer durchgegangen werden kann.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Stephan, danke für die Infos.

    Ich hatte schon die Suchfunktion bemüht.
    Die Scheckliste ist ja schon mal ein Anfang.

    "Die Prüfung selber können ordentlich unterwiesene Fahrer größtenteils selber machen". Hmm, sind die dann fachkundig?
    Das war auch eine Frage hier. Wenn das die Fahrer selber könnten, wäre das ja OK.
    Unser Gabelstapler-Monteur, der alle Prüfungen usw. an den Staplern durchführen kann, meinte nämlich die UVV 70/ DGUV Vorschrift 70 könnte er nicht prüfen.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Hallo Ralf, deine Frage ist schon ein paar Monate her, aber ich setze mich gerade intensiv mit dem Thema Dienstfahrzeuge auseinander.
    Hierbei bin ich zu deiner Frage auf die beiden Grundsätze gekommen die definieren was unter den Prüfungen zu verstehen ist.
    DGUV Grundsatz 314-002 ehemals BGG 915 - Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal
    DGUV Grundsatz 314-003 ehemals BGG 916 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

    (möglich dass du das inzwischen selbst rausgefunden hast :) )

    Was mir Kopfzerbrechen macht bei der Gefährdungsbeurteilung die ich gerade erstelle, was ist wenn der Dienstwagen ein Leihfahrzeug ist? Also nicht immer dasselbe, weil immer nur Tageweise geliehen wird.
    Es wird immer nur von Fahrzeugflotten geredet, aber nirgends habe ich einen Verwertbaren Hinweis auf einen Mietwagen gefunden. Ich meine die sind allein schon deswegen Jährlich geprüft weil der TÜV jährlich durchzuführen ist. Aber muss hier die Prüfung durch das Fahrpersonal ebenfalls genauso erfolgen?

    danke falls mir hier jemand eine schlüssige Antwort geben kann.

  • Aber muss hier die Prüfung durch das Fahrpersonal ebenfalls genauso erfolgen?

    Schlicht gesagt ja.
    Weil die Prüfung durch das Fahrpersonal nach DGUV Grundsatz 314-002 im Grunde nichts anderes ist, als die nach StVO/StVZO vorgeschriebene "Abfahrkontrolle", sprich eine Prüfung aller Funktionen, die für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind.

    Also Reifenzustand und -luftdruck, Funktion der Bremse(n), Lichteinrichtungen, Stand der Betriebsflüssigkeiten, Warneinrichtungen, Ladungssicherung, Sicht, Sitz- und Spiegeleinstellungen.

    Hier findest du eine entsprechende Checkliste für Einsatzfahrzeuge.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Hi.

    Ich alter Leichenfledderer ziehe den Thread nochmal hoch. Ich sitze grade an der GB für ein Autohaus bzw. für die Werkstatt.

    Jetzt sagt mit doch so ein "Schlaule" dass die Prüfung gem. DGUV V70 entfällt, wenn das Fahrzeug regelmäßig (jährlich) beim Kundendienst ist. Da werden ja sowieso die gleichen Tätigkeiten gemacht.
    1. Schriftlich hab ich nix, er kann mir auch nicht sagen wo es steht.- Ich finde auch dazu nix. Stimmt das? Weiß das einer?
    2. Ich habe eine Checkliste eines anderen Autohauses (auch andere Marke) vorliegen, die machen den Check sehr wohl noch. deshalb Glaube ich der Aussage nicht so wirklich...
    3. Wie handhabt ihr das bei den Geschäftswägen? Prüfung durch Werkstatt im Zuge Inspektion?

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • ... Prüfung durch Werkstatt im Zuge Inspektion? ...

    ... oder im Rahmen des Reifenwechsel.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • BGV D29,
    Durchführungsanweisung Zu § 57 Abs. 1:

    Für die Prüfung von Fahrzeugen bestehen besondere Grundsätze; siehe BG-Grundsatz „Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige“ (BGG 916). Die Prüfung des betriebssicheren Zustandes durch den Sachkundigen umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand des Fahrzeuges.
    Die Prüfung des verkehrssicheren Zustandes des Fahrzeuges ist auch erbracht, wenn ein mängelfreies Ergebnis einer Sachverständigenprüfung nach der StVZO vorliegt.
    Für Personenkraftwagen und Krafträder gilt eine Sachkundigenprüfungen als durchgeführt, wenn über eine vom Hersteller vorgeschriebene und ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion ein mängelfreies Ergebnis einer
    autorisierten Fachwerkstatt vorliegt, das auch die Prüfung auf arbeitssicheren Zustand (zum Beispiel in Bezug auf Vorhandensein und Zustand der Warnkleidung sowie der Einrichtungen zur Ladungssicherung) ausweist.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Moin Mike,

    wenn alle Prüfpunkte der DGUV 70 im Rahmen der Inspektion abgecheckt werden, ist das vollkommen okay. Dann sollte die Werkstatt aber auch bescheinigen, dass die Prüfung nach DGUV 70 durchgeführt wurde. Mit sind kaum Werkstätten bekannt, die diese Punkte im Rahmen einer turnusmäßigen Inspektion abprüfen.

    Jetzt sagt mit doch so ein "Schlaule" dass die Prüfung gem. DGUV V70 entfällt, wenn das Fahrzeug regelmäßig (jährlich) beim Kundendienst ist. Da werden ja sowieso die gleichen Tätigkeiten gemacht.

    Ich würde bezweifeln, dass eine turnusmäßige Inspektion die Prüfung der Kopfstützen, Warnweste, Warndreieck, Funktionsfähigkeit der Freisprecheinrichtung (sofern vorhanden) etc. beinhaltet. Je nachdem wie turnusmäßige Inspektionen mit den Fristen nach der DGUV 70 zusammenfallen, machen wir das in einem Aufwasch, ansonsten kommt das Fahrzeug explizit für einen DGUV 70-Termin in die Werkstatt. Die Prüfung kostet ja nur einen Appel und ein Ei.

    Edit: Astrid war schneller, aber das deckt sich genau mit meinem ersten Satz. Wenn die Inspektion alle Punkte der DGUV 70 abdeckt - alles gut. :thumbup:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Mike,

    wenn alle Prüfpunkte der DGUV 70 im Rahmen der Inspektion abgecheckt werden, ist das vollkommen okay. Dann sollte die Werkstatt aber auch bescheinigen, dass die Prüfung nach DGUV 70 durchgeführt wurde. Mit sind kaum Werkstätten bekannt, die diese Punkte im Rahmen einer turnusmäßigen Inspektion abprüfen.

    Wenn man sie damit beauftragt tun sie das

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Danke. Das hab ich glatt überlesen. Das war es was ich gesucht habe.

    Für Personenkraftwagen und Krafträder gilt eine Sachkundigenprüfungen als durchgeführt, wenn über eine vom Hersteller vorgeschriebene und ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion ein mängelfreies Ergebnis einer
    autorisierten Fachwerkstatt vorliegt, das auch die Prüfung auf arbeitssicheren Zustand (zum Beispiel in Bezug auf Vorhandensein und Zustand der Warnkleidung sowie der Einrichtungen zur Ladungssicherung) ausweist.


    Als ich grade vorhin MEINE Werkstatt angerufen habe (zufällig die gleiche, wo auch mein Dienstwagen herkommt) kannten die weder die DGUV V70 noch die BGV D29....

    Danke...

    Ich denke ich werde da einfach mal "beraten" die Prüfung entsprechend zu machen, die Checkliste gem. DGUV V70 komplett abzuarbeiten und das zu bescheinigen. Bei anderen Kunden mit Geschäftswägen könnten sie das ja berechnen...
    Als Provision sollte doch ein neuer Dienstwagen drin sein...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Als ich grade vorhin MEINE Werkstatt angerufen habe (zufällig die gleiche, wo auch mein Dienstwagen herkommt) kannten die weder die DGUV V70 noch die BGV D29....

    Moin Mike,

    DGUV 70 und BGV D29 zieht nicht. Bei dem Wort "UVV-Prüfung" verschwinden die Fragezeichen über den Köpfen dann meistens. DAS kennen sie dann wieder. :)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Natürlich hab ichs so genannt...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Danke. Das hab ich glatt überlesen. Das war es was ich gesucht habe.

    Als ich grade vorhin MEINE Werkstatt angerufen habe (zufällig die gleiche, wo auch mein Dienstwagen herkommt) kannten die weder die DGUV V70 noch die BGV D29....

    Danke...

    Ich denke ich werde da einfach mal "beraten" die Prüfung entsprechend zu machen, die Checkliste gem. DGUV V70 komplett abzuarbeiten und das zu bescheinigen. Bei anderen Kunden mit Geschäftswägen könnten sie das ja berechnen...
    Als Provision sollte doch ein neuer Dienstwagen drin sein...


    Erklär ihnen was es ist, dann machen die das auch. War hier jedenfalls so

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Moin,

    böse Frage am Rande.
    Wenn denn die UVV Prüfung so ein toller Begriff ist (den jeder kennt und kann) und die DGUV-hast-du-nicht-gesehen nicht und auch irgendeine alte BG-Dings-Bums-Form keiner kennt, nach welchen Grundsätzen prüfen die denn?

    Das muß doch nachvollziehbar sein!

    Ich hatte einmal einen tollen (wirklich!) Service für Stapler. Da stand dann auch auf dem Prüfprotokoll: UVV-Prüfung. Toll und welcher?
    Die Antwort war dann nur ein Stottern. Die nächsten Protokolle bekamen dann den Hinweis auf die entsprechende Regel und die Servicefirma, die sich noch nie einen Kopf darüber gemacht hatte, war dankbar für den Tipp.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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