Frage zur Berechnung der Unfallhäufigkeit

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  • Moin zusammen,


    wie kann es anders sein - ich hab da mal ne Frage.


    Welche Grundlage benutzt Ihr zur Berechnung der Unfallhäufigkeit (UH) in Eurem Unternehmen?


    Nehmt Ihr alle gemeldeten Unfälle (so machen wir das) oder nehmt ihr "nur" die Unfälle, die der Unfallversicherungsträger auch als solche anerkannt hat?


    Ohne dass ich das jetzt bei uns geprüft hätte, vermute ich mal, dass die Zahlen voneinander abweichen - sprich: die Zahl unserer BG dürfte niedriger liegen.


    Wir vergleichen unsere UH immer mit der branchenspezifischen Kennzahl der DGUV - und da vermute ich mal, dass dort nur die anerkannten Arbeitsunfälle einfließen, aber nicht alle vom Unternehmen gemeldeten Unfälle.


    Somit würde ein Vergleich hinken.


    Bin bespannt auf Eure Antworten.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Moin nj1964,


    ich nehme alle von unsereseits gemeldeten Unfälle und berechen daraus die 1000 Mann Quote, dieses ist für mich die Grundlage zum arbeiten.


    Ich hatte jetzt aber im Rahmen einer Systemkontrolle die Nachfrage der Behörde, wie hoch denn die Anerkennung der BG sei, hier musste ich eine erhbliche Differnz feststellen.


    SG


    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Moin zusammen,


    und danke für Eure Antworten.


    Sven: Vermute ich richtig, wenn die Unfallzahl der BG niedriger lag als die eigene?


    powertrain: Die Berechnungsformeln sind mir bekannt, trotzdem danke. Mir geht es um die Vergleichbarkeit der Zahlen. Wenn die DGUV nur die Zahlen der von den diversen Versicherträgern anerkannten Unfälle sammelt und veröffentlicht, wir aber alle bei uns im Unternehmen registrierten Unfälle zu Grunde legen, vergleichen wir Äpfel mit Birnen.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Sven: Vermute ich richtig, wenn die Unfallzahl der BG niedriger lag als die eigene?


    Ja, lagen deutlich darunter - bis zu 25%.


    Wir haben es im Unternehmen mit Meschen als Patienten die getragen werden müssen zu tun.


    Hierraus ergeben sich häufigt AU´s durch Rücken schmerzen bzw. akute Belastungsschmerzen bei Verderehung. (Ein gewisser Teil der MA hat hier die Chance gewittert mal ne Woche Urlaub zu ergattern- und nutzt es auch.)


    SG


    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Moin,


    Sven: So was hab ich mir gedacht.


    Ich werde das bei uns auch mal untersuchen, und gleichzeitig versuchen bei der DGUV ein paar Informationen zu bekommen.


    Sollte das klappen, melde ich mich wieder.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin zusammen,


    ich bin hier noch eine Antwort schuldig.


    Mein "Verdacht", dass sich die Unfallzahlen der BG von unseren unterscheiden hat sich nicht bestätigt.


    Die BG und unsere Firma gleichen in regelmäßigen Abständen ihre Daten ab, damit keine Abweichungen vorkommen.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hier noch ein Hinweis zu Kennzahlen


    https://www.arbeitssicherheit.…-uebliche-kennzahlen.html


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo miteinander,


    ich möchte das Thema noch einmal mit einer Frage aufgreifen, da ich hierzu auch in den Erläuterungen zur Unfallhäufigkeit im SCC-Dokument 06 keine klare Aussage finde.


    Welche Unfälle gehen in die Berechnung der Unfallhäufigkeit gemäß SCC-Standard ein?


    Nur (bei der BG) meldepflichtige Unfälle (also ab 3 Ausfalltagen)?
    Was aber ist mit nicht meldepflichtigen Unfällen, beispielsweise mit 1 Ausfalltag?


    Ich gehe davon aus, dass "Bagatellunfälle" ohne Arbeitsausfall (Pflaster drauf und weitergearbeitet) gar nicht berücksichtigt werden.


    Könnt Ihr mir eine Quelle nennen, die diese Problematik erläutert bzw. die Unfallzahl definiert?
    Wie handhabt Ihr das in der Praxis?


    Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Euch dankbar.


    Gruß aus dem Nordwesten!

  • Sorry,
    meine Frage war überflüssig, ich ziehe meine Frage zurück, sie war überflüssig


    Ich hatte es überlesen im Dokument 6. Da steht klar drin, es geht um Arbeitsunfälle mit mindestens einem Ausfalltag, ohne den Unfalltag selbst. Wegeunfälle werden gar nicht berücksichtigt.


    Oh, Mann, wer lesen kann ist im Vorteil.