Alte Fräsmaschine ohne CE

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  • Hallo Zusammen,


    ich habe in einem unserer betreuenden Betriebe diverse ältere Fräsmaschinen (jeweils mit einer kleinen Steuerung für einen automatischen Betrieb). Diese sind jedoch sehr alt (vor Maschinenrichtlinie) und haben somit auch keine CE-Zertifizierung.
    Alle diese Maschinen werden offen betrieben, sprich ohne Schutzhaube oder ähnlichem.


    Meine Frage ist nun, ob solche Maschinen mit den entsprechnenden Schutzeinrichtungen nachgerüstet werden müssen, bzw. wo dies geregelt ist. Ich lese immer wieder, dass diese Maschinen der BetrSichV entsprechen müssen. Darin kann ich aber nicht konkret entnehmen, dass z.B. eine Fräsmaschine einen Schutz gegen rotierende Teile haben muss.
    Ich muss der Firma gegenüber nachweisen können, dass Schutzeinrichtungen vorgeschrieben sind und nicht aus meiner Meinung bzw. reiner willkür empfohlen sind.


    Danke und Gruß

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  • In der BetrSichV ist das eigentlich ganz eindeutig definiert:


    Zitat:
    "§ 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
    .....
    8. Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile von Arbeitsmitteln und gegen Blockaden
    solcher Teile getroffen werden; hierzu gehören auch Maßnahmen, die den unbeabsichtigten Zugang zum
    Gefahrenbereich von beweglichen Teilen von Arbeitsmitteln verhindern oder die bewegliche Teile vor dem
    Erreichen des Gefahrenbereichs stillsetzen,"


    Ich denke es ist unstritig das Spindel und Fräser bewegliche Teile eines Arbeitsmittels sind


    Wenn Du dann auch noch Zitat:


    "§ 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
    ........
    (2)......... Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, diese haben wiederum Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen."


    anwendest, dann kann die Gefährdungsbeurteilung nur zum Ergebnis kommen, daß ein Fräserschutz nachzurüsten ist.


    Es fällt vielen Arbeitgebern trotz 22 Jahre ArbSchG und 15 Jahre BetrSichV immer noch schwer sich daran zu gewöhnen, dass auf die Frage "Wo steht den das?" die Antwort "In der Gefährdungsbeurteilung!" lautet.


    Viele Grüße
    kuddel

  • BetrSichV => "Stand der Technik"
    "Stand der Technik" => MaschRL = 9. ProdSV => harm. Normen

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • BetrSichV => "Stand der Technik"
    "Stand der Technik" => MaschRL = 9. ProdSV => harm. Normen

    + Hinzuziehen von "BekBS 1444" die über den "Stand der Technik" und die Pflicht zum Umrüsten Auskunft geben.


    Es könnte nämlich sein, dass Nachrüstungen den Wert der Maschine überschreiten. Dann wirds interessant.
    :D

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

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  • Das kommt davon, wenn man Foreneinträge schreibt und nebenher Bier trinkt....


    Du hast natürlich Recht.

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