Hallo zusammen,
im Zuge eines Umbaus wurden die Stahlträger in einem Gebäudebereich mit einem Brandschutzanstrich versehen.
Meines Verständnis nach ergibt sich die Tätigkeit lediglich aus dem Umbau und ist diesem somit auch kostentechnisch anzulasten. Alternativ würde ja die Pflicht bestehen alle Stahlträger im Gebäude entsprechend zu behandeln.
Sehe ich das richtig? Wenn ja, wo steht die Grundlage dafür?
Danke schon mal im voraus.