Tach liebe Brandschützer,
ich brauche mal eure Hilfe.
Wie sieht es mit der Rauchmelderpflicht bei kleinen Wohngruppen für behinderte Menschen z.B. in Einfamilienhäusern aus. Es geht hier nur um Altbestände. Bei Neubauten ist das volle Programm gefordert,
bei den Alteinrichtungen war bisher nichts gefordert und obwohl unlogisch möchte der Betreiber auch weiterhin auf die Installation von Rauchmeldern verzichten und beruft sich auf die Sonderbauverordnung.
Gibt es einen verbindlichen Gesetzesverweis, aus dem man entnehmen kann, dass auf Rauchmelder verzichtet werden kann oder das Rauchmelder verpflichtend sind?
Danke euch in Voraus
Gruß Tommy