Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen

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  • Hallo,


    ich bin neu hier im Forum und habe auch gleich schon ne Frage an euch.
    Die Monteure in unserer Firma arbeiten ständig mit Hebebühnen. Kennen sich auch aus mit den Bühnen.
    Ist es trotzdem schon sinnvoll, einen Bedienausweis zu haben oder noch warten, bis es Pflicht ist.?
    Es gibt doch schon die System-Card (Arbeitsbühnen-Bedienausweis) - kennt jemand hierfür die Kosten?


    Weiß einer von euch, ab wann ein Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen Pflicht ist?
    In der DGUV 100-500 steht nur, dass "... die Personen in der Bedienung unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. ..."


    Vielen Dank schonmal im Voraus :)

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  • Moin Moin und erstmal wilkommen !


    Pflicht !?! - Das ist die Werbung die das fordert. Entscheidend ist die BGG 966 usw.


    Diese Ausweise kreiert jeder Ausbilder selbst. Ist genauso wie beim Staplerschein. Es gibt die Möglichkeit den selbst zu drucken mit Firmen LOGO.


    Es kommt auf den Einsatzort an, wenn der Auftraggeber einen bestimmten Formalismus hat, verlangt er den Nachweis vor Ort vom Fahrer. (z.B. IPAF)


    Vorab die Beauftragung einscannen und als pdf im Baustellenordner hinterlegen. Dann ist der Zugriff jederzeit gegeben. Das reicht in der Regel aus.


    Der Nachweis der Schulung (Teilnahmebescheinigung) ist zusätzlich ebenfalls dort abzulegen. Papierausweise werden gerne mit gewaschen. Deshalb nur Kopien am Mann tragen.


    Kosten: Nur auf persönliche Anfrage. (in der Ausbildung inbegriffen)


    Gruß Canislupus

    Gruß Canislupus

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Unsere Monteure haben eine Beauftragung vom Unternehmer, aber keine Schulung mit Zertifikat.
    Muss die Schulung dann noch gemacht werden?
    Oder reicht es, wenn die Monteure:


    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    2. in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind und
    3. ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. ?

  • Papierausweise werden gerne mit gewaschen. Deshalb nur Kopien am Mann tragen.

    Einspruch! Ich kann dir versichern dass man Kopien leicht fälschen kann, daher, auf meinen Baustellen müssen immer die Originale vorgezeigt werden.

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  • Wir stellen grundsätzlich KEINE Führer-/Bedienerausweise aus, weder mit noch ohne Lichtbild.
    Fahren/Bedienen darf wer mind. 18 Jahre, geeignet, geschult/eingewiesen ist, das richtige Bedienen nachgewiesen hat und insbesondere schriftlich beauftragt ist.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Eigentlich machst Du alles richtig. Die Monteure sind in der Bedienung, nach deiner Aussage, befähigt und beherrschen ihr Arbeitsmittel. Die personifizierte schriftliche Beauftragung ist relevant. Die Bedienerausweise werden auch nicht verpflichtend. Empfehlungen von Hubarbeitsbühnen-Verbänden sind oftmals sehr gut, aber manchmal auch nur Wunschdenken.


    Der Unternehmer trägt die Verantwortung über den Einsatz geeigneter Mitarbeiter und hat die entsprechende Dokumentation. Falls ein Auftraggeber von Euch das Vorhalten von Führerscheinen verlangt - dann stelle die Anschaffung in Rechnung

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • DGUV Grundsatz 308-008 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
    Punkt 3 Ausbildung bitte durchlesen.


    Wie kann ich eine Befähigung Nachweisen? steht auch unter Punkt drei. Mit einer Prüfung in Theorie und Praxis.
    (Nur weil einer sagt er bedient schon Jahre eine Hubarbeitsbühne, sagt das noch nichts darüber aus, ob er befähigt ist)


    Wenn einer keine Schulung gemacht hat, wird er die Prüfung nicht unbedingt bestehen. Es ist schon ein bissel Theorie wie Z.B. Standsicherheit, Beschaffenheit des Bodens usw. da muss man eigendlich eine Vernünftige Schulung machen.


    Die Hintergrunde, Sicherheitsmaßnahmen und und und.


    Dann braucht sich auch keiner mehr beschweren wenn sich die Unfälle häufen.


    Das haben sich die Leute auch nicht umsonst ausgedacht.


    Die DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen sollte man auch besprechen und das geht auch nicht in einer viertel Stunde.

    Mit freundlichen Grüßen


    Schatten

  • Mal Ernsthaft. Welcher Betrieb folgt dem Grundsatz und macht einen Abschlusstest außer diverse Anbieter hierzu ?
    Die Mitarbeiter bekommen eine umfangreiche theoretische Unterweisung. Anschließend folgt die praktische Einweisung auf der jeweiligen Hubarbeitsbühne.
    Alles wird dokumentiert. Die schriftliche beauftragung folgt darauf und los gehts. In Jährlicher Sicherheitsunterweisung wird alles aufgefrischt.
    Sehe keinen Grund dazu dies zu ändern nur weil dies im Grundsatz so gewünscht wird.
    Gruß Martin

  • Welcher Betrieb folgt dem Grundsatz und macht einen Abschlusstest außer diverse Anbieter hierzu

    ein seriöser dem seine Mitarbeiter (und auch die Maschinen) was wert sind. Davon habe ich durchaus schon einige Kennengelernt.

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  • Kenn ich keinen
    Was sagt den hier ein Abschlusstest aus? In der unterschrieben Unterweisung steht drin das er alles verstanden hat und so umsetzt.
    Seine Befähigung hat er mir durch die Schulung gezeigt.
    Ein Grundsatz ist nur eine Maßnahme zu einer vereinheitlichung wie z.B. halt Prüfungen mehr nicht
    Gruß Martin

  • Passend zum Thema ein interessanter Unfall.
    Nein, nicht die gängigen Dinge, dass man mal wieder die Stützen "vergessen" hatte oder der Untergrund nicht tragfähig war.
    Ob die Unfallursache wohl auch Thema bei der Unterweisung war? Wenn nicht, sollte man dies vielleicht für die Zukunft mit aufnehmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Tja,


    WAS war denn die Ursache?!?


    - Der technische Defekt der Hebebühne?
    - Die Tatsache, das der Junge losgefahren ist?
    - Die Höhe der ausgefahrenen Bühne?
    - Die zu niedrige Leitung?
    - Das Unvermögen des Fahrers die Höhe richtig einzuschätzen?
    - ...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich möchte mich erstmal für die rege Diskussion bedanken.


    Ich werde jetzt erstmal alle Beauftragungen überprüfen, ob die für jeden unserer Obermonteure vorhanden und aktuell ist.


    Müssen eigentlich Beauftragungen in zeitlichen Abständen erneuert werden oder sind 10 Jahre alte Beauftragungen genauso "gültig" wie neue?


    (Ich bin erst neu als SIFA eingesetzt, deshalb stell ich so "komische" Fragen :) )


    Viele Grüße
    SifaHIM

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  • WAS war denn die Ursache?!?

    Nur mal so als Zusatzerklärung. Die Schwieberdinger Straße ist eine Bundesstraße (B10).
    Wer meint mit einer auf 7m ausgefahrenen Hebebühne eine Straße entlang fahren zu müssen, bei dem fehlt jegliches Risikoverständnis, zumal dem Fahrer ja das Problem offensichtlich bekannt war. Die Hebebühne ist somit nicht "zufällig" während der Fahrt ausgefahren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.