Sturz aus dem Fenster ist Arbeitsunfall

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Moin zusammen,


    man kennt - wieder mal - nicht alle Fakten.


    Für sich allein betrachtet mag das Urteil stimmig sein, weil es ohne Berücksichtigung aller Randumstände nur um die Klärung der Frage abhängig beschäftigt oder nicht ging.


    Dass die Grundlage dazu von vornherein auf, vorsichtig ausgedrückt, zweifelhaft legalen Füßen steht, und ob bzw. welche Konsequenzen nun daraus entstehen, ist nicht bekannt.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Spätestens wenn die BG nach der Gefährdungsbeurteilung fragt, wird es spannend :rolleyes:

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Spätestens wenn die BG nach der Gefährdungsbeurteilung fragt, wird es spannend :rolleyes:

    Hi,


    im geschilderten Fall halte ich es für vermessen auch nur vage in Betracht zu ziehen, dass eine vorliegt. :P


    Ich finde das Urteil gut, die Dame hat sicher nicht damit gerechnet dergestalt versklavt zu werden. Dass ihr dann nachträglich ein Versicherungsschutz zukommt halte ich nur für mehr als recht. Selbst wenn Sie sich hätte selbst versichern wollen, wäre ihr das nicht gelungen, sie wurde als Gefangene gehalten.
    Der Unfallversicherer hat ja auch die Möglichkeit den Zuhälter in Regress zu nehmen.


    Für mich ein Urteil "pro misshandelter und ausgebeuteter Frau"! Wowereit1


    Hardy


    1 Und das ist gut so!

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Mal "losgelöst" von dem Milieu. Ich finde das Urteil gut.


    Also im Prinzip den Sachverhalt; ein Mitarbeiter/in wird halblegal/illegal beschäftigt, verletzt, und unterliegt dann TROTZDEM der Versorgung durch die BG. Gut.


    Mike

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    Mike