Verkauf von nicht mehr benötigten Maschinenteilen Maschinen Normteilen etc.

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  • Hallo,
    analog zum Thema Verkauf von Paletten.
    Ich hoffe ich habe die Richtige Kategorie gewählt.
    Wie verhält sich der Verkauf von nicht mehr benötigten Maschinen Normteilen etc.


    Wo darf ein Unternehmen solche Artikel verkaufen.
    Muss er Garantie übernehmen?
    Oder Muss er es als Schrott/ Defekt deklarieren?

    Bitte anhand folgender beider Beispiele kurz darstellen.


    1. Beispiel Ein Unternehmen hat eine Maschine vor 4 Jahren verschrottet, für die Maschine wirden Ersatzteile bevorratet. z.B. Normteile wie 50 Lager.
    Diese Lagr sind alle noch original verpackt und unbenutzt. Wie kann er diese Lager nun veräußern? Das Unternehmen selbst hat ja keine Verwendung mehjr dafür.
    Im Privatbereich würde so etwas einfach in ebay oder Kleinanzeigen gesetzt. (Beispiel Auto wird verkauft und die Winterreifen danach über Kleinanzeigen)


    2. Beispiel Ein Unternehmen hat eine Kettensäge gekauft benutzt diese 4 Jahre und ersetzt sie nun durch eine stärkere.
    Die alte wird im Unternehmen nicht mehr benötigt. Darf diese einfach so weiter verkauft werden?
    Wenn ja Wie?


    Dankeschön.

    Schöne Grüße Tobi

    Heute hier morgen dort. |?

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  • Moin,

    da war irgendwas mit Garantie und/oder Gewährleistung:

    Der Private kann einen Ausschluss geben, der Gewerbliche kann das nicht. Muss also mind. die Garantie (erschlagt mich, wenn das Wort nicht richtig ist) übernehmen.

    Einfacher:
    Mitarbeiter xy verkauft auf eigene Rechnung? :)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Der Private kann einen Ausschluss geben, der Gewerbliche kann das nicht. Muss also mind. die Garantie (erschlagt mich, wenn das Wort nicht richtig ist) übernehmen.

    Nein, das stimmt nicht. Es kommt darauf an, wer Verkäufer und wer Käufer ist. Bei einem Verkauf von gewerblichem Anbieter an Privatpersonen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, welche vertraglich nicht eingeschränkt werden kann. Bei einem Verkauf gewerblich an gewerblich ist eine solche Einschränkung durchaus möglich, ebenso bei einem Verkauf von privat..

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Zusammen,

    bei uns wird grundsätzlich alles, was veräußert wird als "defekt" gekennzeichnet. Auch wenn es original verpackte Ware ist.Fertig.

    Dann bist du raus aus allen Gewährleistungsansprüchen.

    Gruß

  • Hallo,

    Natürlich darf ein Unternehmen das verkaufen, hierbei
    sind die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zu
    beachten, so u.a. auch zum Thema Gewährleistung, Ausschluss etc..

    Hier eine relativ umfassende Erklärung:
    https://www.leipzig.ihk.de/mediathek/Gew%…%20Garantie.pdf

    oder z.B.

    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/303…en-unternehmern


    Im Internet findet man dazu zahlreiche Informationen.

    Verkaufen darf ein Unternehmen überall, wobei natürlich der Umfang
    nicht zu vernachlässigen ist. Gerade wenn man regelmäßig und viel
    verkauft, so muss man dieses der Gewerbebehörde anzeigen, da
    man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht. Dieser Umstand gilt aber
    auch für privat, wer dauerhaft und viel über Ebay und Co. verkauft,
    ist kein privater Verkäufer mehr.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • ok,

    wenn ich die Diskussion jetzt so sehe:
    Ein heisses Eisen. Wer kennt sich aus und wie macht man es richtig?

    Am besten also: Schrott und verschenken, gegen verpflichtende "Keine-Ansprüche"?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    Ein heisses Eisen. Wer kennt sich aus und wie macht man es richtig?

    Siehe u.a. das verlinkte Dokumente der IHK.
    Hält man die gesetzlichen Regelungen ein, ist ein Verkauf kein Problem.
    Wer Bedenken wegen Ansprüche hat, der kann den Kundenkreis einschränken
    und kann dann auch Ausschlüsse formulieren. Und wer trotzdem noch Bedenken
    hat, der kann für den Verkauf auch auf entsprechende Dienstleister zurückgreifen.
    Natürlich stellt sich dann immer die Frage, ob sich das rechnet.

    und gibt dann das Geld seiner Firma?So erzeuge ich "Schwarzgeld", man nennt dies auch Steuerhinterziehung. ;(

    Neija...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • und gibt dann das Geld seiner Firma?So erzeuge ich "Schwarzgeld", man nennt dies auch Steuerhinterziehung. ;(

    Der Mitarbeiter hat alles geschenkt bekommen. Alles weitere an Vermutungen geht in den Bereich einer Unterstellung. Letztlich fahren wir an der eigentlichen Fragestellung weit vorbei. :cursing:

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  • Schiebe einzelne Fragmente aller Antworten noch weiter wie ein Puzzle hin- und her, dann gibt es noch andere Antwortmöglichkeiten.

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