Verkauf von Holz (Einwegpaletten) an Mitarbeiter

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo Zusammen,


    an mich wurde eine Frage heran getreten, die ich leider nicht beantworten kann.


    Die Situation ist, dass uns immer wieder Mitarbeiter fragen, ob sie von uns die Einwegpaletten bekommen könnten. Gegen Bezahlung hätten auch wenige was dagegen.
    Derzeit bezahlen wir ein Unternehmen, dass diese abholt und dann wiederum an Privatpersonen verkauft. Die Paletten sind alle ohne Produktanhaftung!!


    Im laufe meiner Recherche bin ich auf den Fakt getroffen, dass es sich bei den Paletten um s.g. Verpackung handelt und somit vom Lieferanten zurückgenommen werden sollte (siehe VerpackungsV).


    Abfall ist es ja noch nicht wirklich, da ich es ja durchaus noch verwenden kann.


    Nun meine Frage an euch, wie wird es in eurem Unternehmen gehandhabt? Oder kennt jemand eine Regelung auf der das unter keinen Umständen möglich ist?


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

    Einmal editiert, zuletzt von NewWave ()

  • ANZEIGE
  • Aball ist es ja noch nicht wirklich, da ich es ja durchaus noch verwenden kann.

    In dem Moment in dem Du Dich des Stoffes entledigen möchtest wird es zum Abfall.


    Bei uns wandern solche Paletten in den Altholzcontainer. Eine Überlassung an die Mitarbeiter ist theoretisch möglich, aber mit erheblichem logistischen Aufwand verbunden. Das kostet mehr als es an Einsparungen einbringt, somit wird es unterlassen.
    Du müsstest ja die Paletten irgendwie aus dem Stoffstrom aussortieren und dann für die Mitarbeiter bereitstellen. Diese müssten in der Lage sein die Paletten irgendwie zu verladen und nach Hause zu schaffen. Angenommen der Mitarbeiter verletzt sich bei dieser Aktion, wie würdest Du das einstufen? Arbeitsunfall? Privatvergnügen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei einer Verletzung würde ich sagen Eigennützige Tätigkeit.


    Bei uns ist es wie folgt alte Paletten und alt Holz werden in einem offenen Kontainer bereit gestellt.
    Wenn ein Mitarbeiter nun Holz oder Paletten haben will schreibt er einen Antrag dieser wird vom Platzdienst und vom Betriebsrat unterschrieben.


    Der Mitarbeiter kann ganz normal nach hause gehen und kommt irgendwann mit seinem Anhänger wieder den Unterschribenen Zettel gibt er beim Wachschutz ab.
    Er darf sich die Aufgeschriebenen Materialien aus dem Kontainer entnehmen dieser ist ja hinten offen und verlässt das Werk wieder der Wachschutz überprüft ob die Aufgeladenen Sachen mit dem Schein überein stimmen.

    Schöne Grüße Tobi


    Heute hier morgen dort. |?

  • Ich nutze seit rund 10 Jahren Einwegpaletten zum (fast) kostenlosen Heizen. Das lief über Jahre so, daß ich diese "auf dem kleinen Dienstwege" bekam. Wen interessiert denn, ob im Jahr nur 4 statt 5 Container mit Abfallholz anfallen? Ganz ohne Schein: Wer Holz haben wollte, bekam es. Kostenlos. Das waren eh nur wenige Mitarbeiter.


    Der Abtransport des Holzes ist natürlich Privatsache! Ausgestempelt wird das Holz verladen. Das ist ganz klar eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit, kann also auch kein Wegeunfall sein.


    Seit ich dort nicht mehr arbeite, nutze ich auch schon seit Jahren eine andere Quelle: Ein ortsansässiges Möbelhaus. Die bekommen Ihre Waren regelmäßig auf Sonderpaletten, die seltsame Formate haben. Weshalb das nur mit Einwegpaletten machbar ist. Ergo fallen dort viele Einwegpaletten an, deren Entsorgung kostet. Auch dort ist die Abholung kostenlos. Je mehr Einwegpaletten sich quasi in Luft auflösen, umso besser.


    Die Holzabfälle werden ja nicht stückweise oder nach Gewicht entsorgt, sondern pauschal in gefüllten Containern. Und da liegen sie kreuz und quer, da kommt es nicht darauf an, ob da ein paar mehr oder weniger drin sind.


    Für mich heißt das ab und an Anhänger ans Auto, Paletten laden (und sichern! Ist ja Ladung... *ggg*) und nach Hause damit. Da säge ich sie klein und dann landen sie im Ofen. Die o. g. Kosten sind also für Sprit fürs Auto und Strom für die Säge. Die Nachbarn in den vergleichbaren Häusern zahlen pro Jahr so um die 1.000 € für Gas, ich bezweifle, daß ich auf 100 € für Benzin usw. komme...


    Übrigens sind Einwegpaletten hervorragendes Feuerholz. Natürlich sind das meist Nadelhölzer, die etwas weniger Brennwert als etwa Obstgehölze haben, aber das Holz ist trocken. Darauf wird auch bei den Einwegpaletten geachtet, damit sie länger halten, sich also nicht verziehen, zusätzlich wäre Feuchtigkeit Gewicht, das die Fuhre unnötig verteuern würde. Mit Palettenholz lässt sich der Ofen sehr leicht anfeuern, es reicht, mit geknülltem Zeitungspapier und viel Luft das Holz zu entzünden. Es bleibt kaum Asche über, aber viel Alteisen... ;)


    Gebrauchte Einwegpaletten schnorren und verheizen ist für mich und das Möbelhaus eine Win-Win-Situation.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Micherheit () aus folgendem Grund: Tante Edith hat etwas vergessen...

  • ANZEIGE
  • Achtung! Einwegpalette und Einwegpalette ist nicht das gleiche!


    Gestempelt in irgendeiner Art bedeutet behandelt und darf nicht verbrannt werden. Palette kommt dann vielleicht aus dem Ausland und ist pestizit belastet.


    Aber zum Thema Brandverhalten hier eine gute Publikation!!!


    Gruß Canislupus

  • Gestempelt in irgendeiner Art bedeutet behandelt und darf nicht verbrannt werden. Palette kommt dann vielleicht aus dem Ausland und ist pestizit belastet.


    Danke für den Hinweis. Es gibt Dinge, die sind für einen selbst schon lange so selbstverständlich, daß man vergißt, sie zu erwähnen.


    Also: Man sollte nur unbehandeltes Holz verbrennen, auch keine Spanplatten (und schon gar nicht mit Kunststoffoberfläche!) - das sollte sich von selbst verstehen! Aber das ist auch der Grund, warum die Abfallcontainer auch weiterhin nötig bleiben, denn gar nicht so wenig anfallende Holzabfälle sind behandelt, mit Farbe versehen oder aus anderen Gründen nicht für den Ofen geeignet.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Danke für den Hinweis. Es gibt Dinge, die sind für einen selbst schon lange so selbstverständlich, daß man vergißt, sie zu erwähnen.

    Übrigens, Obstkisten aus Holz, welche ja auch so manche zum anfeuern verwenden sind oft auch behandelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,


    bei uns wird es so gehandhabt das Mitarbeiter sich in eine Liste eintragen können bei Interesse an verschiedensten Dingen ....
    das können Kartons. Plastikeimer, Jutesäcke, Einwegpaletten uvm.
    Der Vorgesetzte genehmigt es und der Mitarbeiter darf es nach Dienstschluss vom Firmengelände abtransportieren.



    Angenommen der Mitarbeiter verletzt sich bei dieser Aktion, wie würdest Du das einstufen? Arbeitsunfall? Privatvergnügen?

    Nach Dienstschluss würde ich klar sagen es ist privatwirtschaftlich ...
    wir hatten aber schon einmal den Fall das ein Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit Einwegpaletten zerkleinerte und Transport fertig machte ....
    Wäre hierbei was passiert ist es fraglich wie das eingestuft werden würde. Wobei ich mir selbst hier sicher bin das es als privatwirtschaftlich angesehen würde, da diese Arbeit vom Unternehmen nicht beauftragt oder gewollt ist.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE
  • Guten Morgen Zusammen,


    ich danke euch für eure rege Teilnahmen und Informationsaustausch. Werde den Sachverhalt und den Vorschlag an den Betriebsrat und Geschäftsführung weitergeben.


    Danke auch für den Hinweis mit dem behandelten Holz, aber das ist hier nicht der Fall, das hatte mir der Abfallbeauftragt versichert.


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Der Mitarbeiter kann ganz normal nach hause gehen und kommt irgendwann mit seinem Anhänger wieder den Unterschribenen Zettel gibt er beim Wachschutz ab.
    Er darf sich die Aufgeschriebenen Materialien aus dem Kontainer entnehmen dieser ist ja hinten offen und verlässt das Werk wieder der Wachschutz überprüft ob die Aufgeladenen Sachen mit dem Schein überein stimmen.

    Klingt für mich nach relativ viel Aufwand für recht wenig Nutzen (zumindest für den Betrieb).
    Handelt es sich bei dem Container um einen großen Container mit Türen, welcher ebenerdig begangen werden kann?
    Wie ist sichergestellt, dass da im Container nichts ins Rutschen gerät und den "Holzsammler" gefährdet?
    Oder ist das einfach eine offene Containermulde? Klettert der "Holzsammler" dann darin herum?
    Klingt für mich haftungsrechtlich nicht so einfach, auch wenn der Mitarbeiter hier einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, die Verkehrssicherungspflicht trifft den Arbeitgeber trotzdem.
    Auch wird offensichtlich das Betriebsgelände hier für private Pkw geöffnet, was weitere Probleme nach sich ziehen kann.


    Wobei ich mir selbst hier sicher bin das es als privatwirtschaftlich angesehen würde, da diese Arbeit vom Unternehmen nicht beauftragt oder gewollt ist.

    Ach, das Unternehmen möchte seinen Abfall nicht los werden? Der Mitarbeiter mag ja privatwirtschaftlich handeln, aber für das Unternehmen ist es eine Entsorgung und siehe da, schon kommt man in einen Bereich wo man es auch so sehen könnte, dass der Mitarbeiter, der hier für sich Holz gewinnt wie ein externer Entsorger gesehen wird. Wenn jetzt der Mitarbeiter zufällig auch derjenige ist, der sowieso mit der Abfallentsorgung beschäftigt ist, wird die Abgrenzung fast unmöglich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Warum nicht den Mitarbeitern überlassen? Steht dem doch nichts entgegen wenn die Firma damit einverstanden ist.


    Gruß Martin

    Vorsicht. Gem. Definition aus dem KrWG handelt es sich hierbei um Abfälle! Inklusive illegalem Transport und illegaler Abfallverbrennung und Ladungssicherung. Das ist ganz klar gesetzlich geregelt. Sofern die Mitarbeiter die Paletten weiter als Paletten benutzen ist das statthaft (Beibehaltung des eigentlichen Verwendungszwecks)!

    Das hätte Euer Abfallbeauftragter wissen müssen, dass das nicht geht. Ansonsten sollte er seinen Seminaranbieter wechseln.



    An Alle! Ganz, ganz dünnes Eis.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Schöne Grüße Tobi


    Heute hier morgen dort. |?

  • ANZEIGE
  • Vorsicht. Gem. Definition aus dem KrWG handelt es sich hierbei um Abfälle! Inklusive illegalem Transport und illegaler Abfallverbrennung und Ladungssicherung. Das ist ganz klar gesetzlich geregelt. Sofern die Mitarbeiter die Paletten weiter als Paletten benutzen ist das statthaft (Beibehaltung des eigentlichen Verwendungszwecks)!

    Theorie. Gängige Praxis sieht anders aus. Kennen kein Unternehmen welche die Definition aus dem KrWG wirklich so umsetzt. Kann es geben, kenne aber keins.
    Gruß Martin

  • Theorie. Gängige Praxis sieht anders aus. Kennen kein Unternehmen welche die Definition aus dem KrWG wirklich so umsetzt. Kann es geben, kenne aber keins.Gruß Martin

    Das ändert nichts an meiner Aussage. Alles, was wir hier machen ist Theorie. Wie Arbeitsschutz und andere Theman dann auf dem Shopfloor umgesetzt werden ist dann gängige Praxis. Trotzdem verweist Du dann auf die einschlägigen Gesetze und Normen. Nichts anderes habe ich hier auch gemacht. Bleib bitte Deiner bisherigen eigentlichen Linie treu.......

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Es geht schon, wenn man es richtig definiert.

    Nein, nicht wenn das Holz am Ende des Tages (privat) verbrannt wird. Immer daran denken, dass hier ein Entledigungswille vorherrscht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Nach Dienstschluss würde ich klar sagen es ist privatwirtschaftlich ...
    wir hatten aber schon einmal den Fall das ein Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit Einwegpaletten zerkleinerte und Transport fertig machte ....
    Wäre hierbei was passiert ist es fraglich wie das eingestuft werden würde. Wobei ich mir selbst hier sicher bin das es als privatwirtschaftlich angesehen würde, da diese Arbeit vom Unternehmen nicht beauftragt oder gewollt ist.

    Hm, ist nicht ein entscheidendes Kriterium für einen Arbeitsunfall, dass der Unfall bei einer versicherten Tätigkeit passiert? @kelte Dann ließe sich das meines Erachtens in den meisten Fällen klar entscheiden. Allerdings hat @AxelS ja schon einen wichtigen Fall (Mitarbeiter ist zufällig auch für die Abfallentsorgung zuständig) angesprochen, wo eine Entscheidung/Abgrenzung zwischen Arbeit und privatwirtschaftlicher Tätigkeit schwer fallen wird.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Nein, nicht wenn das Holz am Ende des Tages (privat) verbrannt wird.

    Doch, der Abgebende gibt das Holz als unbehandeltes Bauholz ab, schon ist man raus. Wenn dann der private Verwender nach dem Zusägen meint das Holz verbrennen zu wollen ist das seine Sache.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Doch, der Abgebende gibt das Holz als unbehandeltes Bauholz ab, schon ist man raus. Wenn dann der private Verwender nach dem Zusägen meint das Holz verbrennen zu wollen ist das seine Sache.

    Winkeladvokat :44:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick