Größe Proper Shipping Name

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  • Hallo,


    ich habe mal einen Frage:


    Gemäß dem IMDG (Gefahrgutvorschriften Seeverkehr) müssen auf den Versandstücken, Containers usw. die "Richtigen technischen Bezeichnungen" bzw der "Porper Shipping Name" der gefährlischen Güter angegeben werden.
    Unter 5.3.2.0.2 des IMDG ist eine Mindestgröße von 65 mm für den Proper Shippimng Name vorgeschrieben.
    Ausnahme sind Tankcontainer mir einem Fassungsvermögen von < 3000L, da ist eine Mindestgröße von 12 mm ausreichend.


    Fallen nun 1000 L IBC unter diese Ausnahme? Sie sind ja laut Definition keine TC (Tankcontainer) werden aber in der Praxis oft so verwendet.
    Wie ist das mit Kleingebinden (30 L), dann müssten die auch mit 65 mm Beschriftet werden?


    Für die UN Nummer ist "nur" eine Mindestgröße von 12 mm vorgeschrieben.


    Gruß
    ADR-User

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hi ADR-User,


    der von Dir zitierte Unterabschnitt bezieht sich auf die Kennzeichnung von Beförderungseinheiten (s. Begriffsbestimmungen 1.2...).


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)