Betreuung Home Office und Aussenstellen

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  • Hallo zusammen,


    ich habe da 'mal eine Frage an unsere Konzern-SiFa's.


    Betreut ihr regelmässig in Intervallen Aussendienstler mit Home Office (also Begehung, Besichtigung, Beratung vor Ort, ...) und Aussenstellen, z.B. Verkaufsbüro's innerhalb Deutschlands, jedoch in anderen Städten?
    Macht ihr das eher vom Telefon aus, vom PC per Mail oder startet ihr da auch einmal einen persönlichen Besuch?
    Wie bindet ihr den Betriebsarzt mit ein?


    Danke für alle Antworten.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Du kannst ja vorab aufräumen und als Bestechung für die SiFa einen guten Kaffee kochen.


    Schöner Nebeneffekt: Deutschland wird einmal durchfahren. Man sollte das dann auch weltweit einführen. :D

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Mal im Ernst. Erfüllen die Home Office Arbeitsplätze allen Anforderungen an Telearbeitsplätze? Wohl in den seltensten Fällen. Also auch keine Kontrollpflicht.
    Gruß Martin

    Warum dann keine Kontrollpflicht?


    Gerade dann sollten sie kontrolliert werden.

    Gruß
    Wolfgang

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  • Also, ernster Hintergrund meiner ersten Ausführung:


    Denk daran, das Home Office ist trotz allem ein privater Bereich. Dementsprechend schwierig bis unmöglich kann sich hier eine solche Begehung gestalten. Hier ist m.E. eher der umgekehrte Weg angesagt: Mach den MA das Angebot, dass sie sich immer an Dich wenden können, wenn Bedarf besteht. Ansonsten - raushalten!


    Bei Büros etc. stellt sich die Frage nicht. Selbstverständlich gehören diese zum Betreungsgebiet und müssen, in Abständen, besucht werden. Einfach mal nen Plan aufstellen und absprechen. Und wenn diese Aussenstellen sehr weit verstreut sind, sucht euch am besten einen überbetrieblichen Dienst. Dann können die Leute zu einem Arzt in ihrer Nähe gehen...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo,

    die grundgesetzlichen Rechte (u.a. Unverletzlichkeit der Wohnung) sind da zweitrangig
    bzw. können deswegen eingeschränkt werden? Kann man sich kaum vorstellen.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Andrasta,


    das Geheimnis liegt auch hier wieder im Detail: "[...] müssen Regelungen vereinbart werden [...]". Ich würde solch eine Vereinbarung mit mir halt nicht unterzeichnen... :)


    Also, um mal wieder einen ernsthaften Punkt anzusprechen: Hier versucht unser Arbeitsschutzrecht sich mal wieder in Dinge einzumischen, die es nichts angeht. Bitte, ich spreche nicht davon, dass sich "Heimwerker" in rechtsfreie Räume begeben müssen. Allerdings gibt es hier m.E einiges zu bedenken, auch wenn's nicht schön ist:


    1. Die Ausstattung des Büros im Hause eines MA ist nicht wirklich die Aufgabe eines AG. (Hey, mein Büro ist im Keller, aber da habe ich kein Tageslicht. Los AG bau' mal mein Haus um!!!)
    2. Viele MA müssen ja nicht, sie wollen von zu Hause aus arbeiten.
    3. "Nebentätigkeiten", die im Haus "halt so anfallen", sind plötzlich "versicherte Tätigkeiten"?!?
    4...


    Nochmal, ich bin kein Telearbeitsgegner! Ich tu mich nur schwer mit den Ansprüchen an ein "Rundum-Sorglos-Paket"...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ehrlich gesagt hab ich auch meine Probleme damit meinen Cheff in die Wohnung zu lassen. Das geht den nichts an wie ich lebe.
    Aber ich habe ein Büro das ich mir mit meinem Lebensgefährte teile, der Zugang kann über die Terasse erfolgen. Und meinen Schreibtisch dürfte er sich gerne anschauen. Das wars dann aber auch.


    Ausserdem würde ich das ausschließlich schriftlich mit ihm festlegen wenn er wert darauf legt meinen Heimarbeitsplatz zu begutachten für eine Gefährdungsbeurteilung. Küche und Klo und sonst was noch in der Wohnung wären dann sowieso ausgenommen. Es müsste eine klare Trennung zwischen genutztem Homeoffice Raum und privaten Bereichen erfolgen. (bisher kam er noch nicht auf Idee)

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  • es ist alles geregelt

    Ist es das? Wenn ich mir das Dokument Telearbeit.pdf so ansehe, entnehme ich diesem "Befinden sich Telearbeitsplätze im häuslichen Bereich, bedeutet die nach Art. 13 des Grundgesetzes garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung, dass ein Zutrittsrecht Dritter gesetzlich nicht begründet ist."
    Für mich bedeutet dies, kein Zutrittsrecht des AG. Einzelvertraglich kann man dies auch nicht immer so einfach regeln. Wenn z.B. ein Ehepaar/Lebensgemeinschaft gemeinschaftlich eine Wohnung/Haus besitzt und nur ein Partner einen entsprechenden Arbeitsvertrag hat, kann der zweite Partner nicht zu einem vertraglichen Verzicht auf das grundgesetzlich geschützte Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung gezwungen werden. Das sehe ich sogar, selbst dann, wenn der Partner keinerlei Eigentumsrechte an der Wohnung besitzt, sondern nur ein einfaches Wohnrecht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Ist es das? Wenn ich mir das Dokument Telearbeit.pdf so ansehe, entnehme ich diesem "Befinden sich Telearbeitsplätze im häuslichen Bereich, bedeutet die nach Art. 13 des Grundgesetzes garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung, dass ein Zutrittsrecht Dritter gesetzlich nicht begründet ist."Für mich bedeutet dies, kein Zutrittsrecht des AG. Einzelvertraglich kann man dies auch nicht immer so einfach regeln. Wenn z.B. ein Ehepaar/Lebensgemeinschaft gemeinschaftlich eine Wohnung/Haus besitzt und nur ein Partner einen entsprechenden Arbeitsvertrag hat, kann der zweite Partner nicht zu einem vertraglichen Verzicht auf das grundgesetzlich geschützte Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung gezwungen werden. Das sehe ich sogar, selbst dann, wenn der Partner keinerlei Eigentumsrechte an der Wohnung besitzt, sondern nur ein einfaches Wohnrecht.

    war anders nicht zu erwarten.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Also Waldmann,


    um nochmal auf deine Eingangsfrage zurück zu kommen: Ich habe es immer so gehalten, wie bereits gesagt: "Hassu Problem, ruf' misch an. Komm isch vorbei wennu wills!" Ansonsten habe ich mich nicht um die Heimarbeitsplätze gekümmert. Und hey, weder ich, noch mein Chef hatten ein schlechtes Gewissen dabei!



    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Das macht so ja auch Sinn, für alle Seiten. Anbieten, was sein muß, klar.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Zusammen,


    bei uns bekommen die Home Office Mitarbeiter regelmäßig eine Unterweisung, müssen eine Checkliste ausfüllen und die vom Unternehmen gestellten Arbeitsmittel werden jährlich nach DGUV V3 geprüft. Machen wir immer vor unser Weihnachtsfeier.
    Unsere Home Office Arbeitsplätze sind in ganz Europa verteilt.
    Bei der Gefährdungsbeurteilung werden die Arbeitsplätze wie ein normales Büro behandelt.
    Unser AP der BG und das Gewerbeaufsichtsamt waren beim Systemcheck damit zufrieden.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Hallo Hans-Jürgen,


    macht Sinn und ist absolut nachvollziehbar.


    Nur so am Rande:
    Wird der "Europäer" denn dann nach deutschem Recht behandelt? Gibt es da von Seiten des, sagen wir mal, "Büro-Sitz-Landes" keine nationalen Vorschriften oder greift das deutsche Recht (und die Vorschriften), weil ihr innerhalb der EU seit? (Keine Ahnung meinerseits, muss ich so zugeben.)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





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    (kölsche Zuversicht)