Betreuung Home Office und Aussenstellen

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo Waldmann.


    Landesrecht geht vor. Da wir aber unter amerikanischer Leitung sind und alle Standorte Weltweit gleich behandelt werden müssen hat der Konzern eigene 39 EHS Programme aufgestellt die in allen Standorten umgesetzt werden müssen.


    Programmbeispiele sind z. B.


    Ergonomie
    Elektrische Sicherheit
    Notfallkommunikation
    Unfalluntersuchung u. Analyse
    Job Safety Analyse
    PSA
    Leitern u. Tritte
    Unterweisung und Schulung unsw.


    Unsere Home Office Mitarbeiter haben alle deutsche Arbeitsverträge.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • ANZEIGE
  • ..........danke für die Antwort.


    Da habt ihr ein hübsches Paket vor euch. Zumal, ich in der Situation hätte eine Null-Chance. Deutsches Recht ist schon schwer und dann noch rechtssicher in einem fremden Teich? Das geht dann sicher nur über Anwälte und Co.


    Ich finde es schon recht lustig, wenn ich für Polen, die komischerweise fast nie (?) einen (meldepflichtigen) Unfall haben, ein "reporting" mache. Wobei hier meldepflichtig heißt, das der Vorfall nach Unternehmensrichtlinien ist. Unsere BG-Meldungen interessieren den Konzern dabei nur am Rande.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • @Waldmann
    Es gibt zu diesem Thema einen Aufsatz in einer "Zeitschrift" für Arbeitsrecht.


    http://www.zaar.uni-muenchen.d…ichnis/2013/vr2013-02.pdf


    Wir haben daraufhin den Prozess eingedampft und wie oben schon (ChreCru) beschrieben umgestellt. Wir machen das ähnlich. Wir lassen uns Bilder des Raumes zukommen und füllen eine Checkliste aus.
    Unsere Mitarbeiter können auch von der Beschaffungsstelle Büromöbel erhalten. Den in der ASR A 2.2 geforderten Feuerlöscher haben wir gestrichen. Bei ca. 100 Heim- und Telearbeitsplätzen kommt die
    Prüfung und Wartung zu teuer. Ist auch irgendwie nicht mehr darstellbar. Als Fasi gehe ich auch nicht mehr in die Wohnungen. Gründe wurden hier auch schon genannt.
    Aber lies den Text.......

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Moin,


    die neue ArbStättV verlangt für Telearbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung des Mitarbeiters im Home office.
    In §3 wird aufgelistet was in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden muss. Dabei taucht weder Feuerlöscher, EH-Kasten noch Flucht und Rettungsweg auf. Nach Komnet.nrw.de ist dies somit nicht Aufgabe des Arbeitgebers.
    Wie seht ihr dies?


    Vielen Dank,
    Holger

  • Wenn ich mir Teile des §2 ArbStättV so auf der Zunge zergehen lasse


    "(7) Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.
    (8) Einrichten ist das Bereitstellen und Ausgestalten der Arbeitsstätte. Das Einrichten umfasst insbesondere:
    1. bauliche Maßnahmen oder Veränderungen,2. das Ausstatten mit Maschinen, Anlagen, anderen Arbeitsmitteln und Mobiliar sowie mit Beleuchtungs-, Lüftungs-, Heizungs-, Feuerlösch- und Versorgungseinrichtungen,3. das Anlegen und Kennzeichnen von Verkehrs- und Fluchtwegen sowie das Kennzeichnen von Gefahrenstellen und brandschutztechnischen Ausrüstungen und4. das Festlegen von Arbeitsplätzen."


    Bin mal gespannt, wie das in der Praxis umgesetzt wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Bin mal gespannt, wie das in der Praxis umgesetzt wird.

    Bei mir gar nicht, wenn ich nicht bei Kunden im Einsatz bin arbeite ich zwar von Zuhause aus, an was auch immer grad anfällt, aber ich hab ja nicht mal mehr ein Firmen Laptop, ich arbeite von meinem privaten PC aus. Bevor mich mein Cheff dazu verdonnert mit der Bahn aus Schleswig Holstein nach Bremen zu fahren weil er mir das alles finanzieren müßte, für meistens nur einen kurzen Zeitraum zwischen 2 Projekten, da verzichte ich freiwillig. Fluchtwege in meiner Wohnung? Oh manno mann.... als wenn ich nicht wüßte wie ich aus meiner eigenen Wohnung rauskommen würde. :thumbdown:

  • die neue ArbStättV verlangt für Telearbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung des Mitarbeiters im Home office.

    Also bei uns macht der MA ein Foto von seinem Telearbeitsplatz, wodurch die Tauglichkeit dieses Arbeitsplatzes überprüft wird.
    In einer DV ist auch einiges geregelt, Gefährdungsbeurteilung incl..
    Ein Unterweisungskonzept bzw. wie das Ablaufen wird, erstellen wir gerade.



    In §3 wird aufgelistet was in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden muss. Dabei taucht weder Feuerlöscher, EH-Kasten noch Flucht und Rettungsweg auf. Nach Komnet.nrw.de ist dies somit nicht Aufgabe des Arbeitgebers.

    siehe dazu kommentierte ArbStättV :


    "Die Arbeitsbedingungen amBildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedin­gungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenartvon Telearbeitsplätzen – Arbeiten in Privaträumen – berücksichti­gen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Artder Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftig­ten darf nicht gefährdet werden."

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • @Waldmann
    Es gibt zu diesem Thema einen Aufsatz in einer "Zeitschrift" für Arbeitsrecht.


    http://www.zaar.uni-muenchen.d…ichnis/2013/vr2013-02.pdf

    Tausend Dank @Mick1204 für diesen hoch-konzentrierten Artikel!


    Half mir sehr, die Pflichten des AG, aber auch die vermehrte Eigenverantwortung der AN an den Telearbeitsplätzen nicht nur aus dem Bauch heraus zu erklären, sondern mit fundierten Argumenten zu untermauern!
    Und das auch vor einer große Runde mit vielen Juristen als Führungskräften.


    Alleine das Konzept der "praktischen Konkordanz" hat meinen Horzont erweitert.

  • Also bei uns macht der MA ein Foto von seinem Telearbeitsplatz, wodurch die Tauglichkeit dieses Arbeitsplatzes überprüft wird.In einer DV ist auch einiges geregelt, Gefährdungsbeurteilung incl..
    Ein Unterweisungskonzept bzw. wie das Ablaufen wird, erstellen wir gerade.


    siehe dazu kommentierte ArbStättV :


    "Die Arbeitsbedingungen amBildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedin­gungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenartvon Telearbeitsplätzen – Arbeiten in Privaträumen – berücksichti­gen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Artder Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftig­ten darf nicht gefährdet werden."

    Guten Morgen,


    wir machen das ähnlich. Ich bitte die Mitarbeiter, die einen TA zugeteilt bekommen haben, mir ein paar Bilder zuzusenden. Dann haben wir eine Checkliste, die ich oder ein Kollege durcharbeitet. Da geht es denn auch darum, ob der MA eigene Möbel nutzen will oder vom AG welche gestellt bekommt. (s. a. #23)
    Dein Unterweisungskonzept würde mich interessieren. Heißt das, eure MA für einen TA bekommen eine extra Unterweisung? Über den TA?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Moin
    wir haben eine Mustergefährdungsbeurteilung die angepasst wird.
    Daraus ergeben sich dann ggf Ein- und Unterweisungsthemen.


    Allerdings habe ich persönlich bisher keinen MA mit TA.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Habt ihr es gut! Wir fahren uns jeden Telearbeitsplatz mit 6 Leuten angucken

    Das ist schon viel Aufwand . Reicht da nicht 1 + vielleicht so vorhanden noch eine Kollege vom Betriebs-Sozialrat und vielleicht noch der Betriebsarzt.


    Hier mal was in der KomNet-Wissensdatenbank zu " Telearbeit eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort" vermerkt wurde.


    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/28278

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Das ist schon viel Aufwand . Reicht da nicht 1 + vielleicht so vorhanden noch eine Kollege vom Betriebs-Sozialrat und vielleicht noch der Betriebsarzt.
    Hier mal was in der KomNet-Wissensdatenbank zu " Telearbeit eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort" vermerkt wurde.


    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/28278

    Natürlich ist das zu viel Aufwand. Hab das System hier so vorgefunden. Es nehmen Teil: Koordinator Telearbeitsplatz, Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragte, jemand aus der Technik, jemand aus der IT und die Sifa.


    Bin schon dabei viele andere Abläufe zu ändern. Aber brauch ja auch noch was fürs nächste Jahr. Hab mir deinen Link mal gespeichert, danke!

    Gruß Roland

  • ANZEIGE
  • Habt ihr es gut! Wir fahren uns jeden Telearbeitsplatz mit 6 Leuten angucken :huh: .

    Rein rechtlich ist das auch noch nicht ganz ausgegoren. Wenn das der Wohnungsnutzer nicht möchte, seit ihr nass. Klar er möchte etwas von seinem AG, das ist dann diese Drucksituation Die der AN dann hat. S. mal unter Thread 28.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Sorry, wenn ich das nochmal hochhole....


    Ich habe es schon länger "befürchtet" und jetzt wird es wahr... ein Arbeitgeber ist an mich herangetreten und will wissen wie er die Kuh mit dem Homeoffice vom Eis kriegt. Und ich finde jetzt nicht wirklich einen Ansatz.


    Die Abteilungsleiter arbeiten in der Woche einen Tag von zu Hause aus. Hierzu stellen sie dem Betrieb unentgeltlich die Nutzung ihrer PC/Laptop, Büroeinrichtung, Telefonleitung (Internet) und gesamten weiteren privaten Einrichtung zur Verfügung (inkl. Heizkosten usw.). Im Gegenzug müssen sie nicht bei der Arbeitsstätte ihren Dienst verrichten, was für die meisten ein immenser Zugewinn ist.
    Das ganze (sorry für den Ausdruck) "Brimborium" wie dass der Arbeitgeber Tische, PC, Zuschüsse für Heizung (so wie es die Arbeitsstättenverordnung vorsieht) usw. zur Verfügung stellt entfällt hier komplett. Die Nutzen einfach das private Zeug dienstlich und dürfen deshalb zu Hause bleiben. Und das ist für die ALLE in Ordnung so (Neudeutsch eine Win-Win Situation; der Arbeitgeber ist zufrieden, der Arbeitnehmer ist zufrieden).


    Wenn ich jetzt aber als FASI zum Arbeitgeber hingehe und sage... "Aber hier steht, dass Sie den Laptop gegen einen PC austauschen sollen. Ebenfalls müssen Sie sich um die ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes kümmern und dem xyz einen neuen Schreibtisch nach Hause stellen sollen...." dann stellt er sofort jegliche Telearbeit ein.


    Das Thema Gefährdungsbeurteilung kriege ich schon irgendwie gelöst. Ich bin grade an einer Checkliste und einer "Unterweisung". Wobei die sich nicht von der Bürounterweisung unterscheiden wird... Ergonomie und Elektrogeräte halt.


    Aber wie kriege ich die Kuh vom Eis mit dem ganzen ZurVerfügungstellen von Arbeitsmitteln?
    Betriebsvereinbarung?
    Ist das haltbar? Das Gesetz bzw. die Verordnung gibt es ja vor....



    Mike.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • Wenn ich mir Teile des §2 ArbStättV so auf der Zunge zergehen lasse


    "(7) Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und

    Ich zitiere jetzt mal Axel (!!!!!! :) ) s.o.


    Dementsprechend handelt es sich nicht um Telearbeitsplätze, da diese nicht vom AG eingerichtet wurden. Damit verweise ich wieder auf meinen Post #6 und alles ist gut...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • Denk daran, das Home Office ist trotz allem ein privater Bereich. Dementsprechend schwierig bis unmöglich kann sich hier eine solche Begehung gestalten. Hier ist m.E. eher der umgekehrte Weg angesagt: Mach den MA das Angebot, dass sie sich immer an Dich wenden können, wenn Bedarf besteht. Ansonsten - raushalten!

    und bei der Unterweisung auf den ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz Hinweisen....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • azrazr...


    Der war gut. "Mobiles Arbeiten" hatte ich nicht auf dem Schirm.
    Ich hab alles mögliche gesucht, aber da bin ich nicht drauf gekommen...


    Also suche ich jetzt mal eine Betriebsvereinbarung für das mobile Arbeiten....


    Danke

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • OK... für die Nachwelt.
    Ich zitierte mal von der Homepage des Management Circle die oben erwähnt wurde.

    Home Office
    Home Office liegt vor, wenn der Arbeitnehmer neben oder anstelle seines betrieblichen Arbeitsplatzes auch an einem anderen festen Arbeitsplatz außerhalb des Betriebes arbeiten darf. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Home Office Arbeitsplatz den gleichen gesetzlichen Anforderungen genügt, wie der betriebliche Arbeitsplatz. Der Arbeitnehmer ist bei der Home Office Tätigkeit nicht frei in der Wahl seines nicht-betrieblichen Arbeitsplatzes, sondern muss die Arbeit von einem festen, geprüften Arbeitsplatz erledigen. Dies wird meistens bei dem Arbeitnehmer zuhause sein – zwingend ist dies aber nicht.


    Mobiles Arbeiten
    Mobile Arbeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer neben seinem betrieblichen Arbeitsplatz auch an anderen, nicht vorgeschriebenen Orten arbeiten darf. Der Arbeitnehmer muss nicht notwendig von zuhause aus arbeiten. Er muss lediglich seine Erreichbarkeit sicherstellen. Mobiles Arbeiten liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer auf Dienstreisen (mobil) arbeitet.


    Also.. einfach eine Frage der Definition.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike