Wasserwirtschaftsamt

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Ich habe eine Frage.
    Ist es denn üblich, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Wasserwirtschaftsamt jährlich bericht erstattet?? ?(?(?(
    Wie ist es bei Euch so?


    Denn unsere "Ex-Sifa"...(mal wieder) hat es mir aufs Auge gedrückt, mit der Begründung, dass es zu meinen Aufgaben gehöre!! :do:

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • ANZEIGE
  • Moin Meki,


    Zitat von DGUV 2


    § 5 Bericht
    Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben.

    Jetzt schaust Du noch schnell in deine Stellenbeschreibung, und in die Beschreibung der Aufgaben, die Dir vom Unternehmer übertragen wurden, dann hast Du die Antwort. ;) Der Unternehmer bestimmt im Rahmen seiner Geschäftsverteilungsbefugnis, wer berichtet und nicht Deine heiß geliebte Ex-Sifa.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    ich gehe mal davon aus, dass Du die SiFa-Aufgaben für das Wasserwirtschaftsamt wahrnimmst.


    Dann sollte es so geregelt sein, wie Guudsje beschireben hat.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • unsere "Ex-Sifa"...(mal wieder) hat es mir aufs Auge gedrückt

    Ist Eure Ex-SiFa Dir gegenüber weisungsbefugt?


    Hast Du noch weitere Aufgaben, außer SiFa. möglicherweise in Richtung Umwelt-/Gewässerschutz?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,


    was habt ihr denn mit dem Amt zu schaffen?


    Ich denke nach mehr Informationen kann man vielleicht eine Aussage treffen, wie die Vorredner auch schon sagten.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • Ist Eure Ex-SiFa Dir gegenüber weisungsbefugt?

    @AxelS ...Ich bin in der Konstruktion tätig und da ist er quasi mein Vorgesetzter. Aber nicht in der Arbeitssicherheit.


    was habt ihr denn mit dem Amt zu schaffen?

    @Waldmann...Hier wird meines achtens mit einem Brunnen hantiert und deswegen muss man jedes Jahr dem Amt die Wasserstände durchgeben. Aber ich habe diesen noch nie gesehen :D

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Siehe Beitrag Nummer 2. ist es dein Job, dann mache es, ist der Job eines anderen, dann soll der es machen.

    Es ist auch kein großer Aufwand. Mir ging es darum, ob das wirklich ein Job der SiFa sei. Darum ging es mir.
    Aber okay...

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Bei uns ist es so, dass unsere Sifa noch zusätzlich als Bundesimmisionsschutz- Umwelt- Gefahrgut- und Gewässerschutzbeauftragter tätig ist. Seit ein paar Jahren ist der Gewässerschutz bei mir gelandet, aber da die Sifa im Bereich Umwelt als mein Vorgesetzter fungiert, ist er auch für die 2x jährlichen Berichte an das WWA zuständig.
    Ich erstelle die Berichte, Sifa kontrolliert, ändert ggf. ab, unterschreibt und schickt weg.
    Wenn diese Posten bei Dir in der Stellenbeschreibung auftauchen ist es Dein Job.

  • ANZEIGE