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  • Hallo zusammen,
    ich darf mich ab sofort auch um unsere Ehrenamtlichen Mitarbeiter kümmern.
    Ihre Tätigkeiten umfassen - Schulbegleitung von behinderten Kindern.
    - Essen anreichen
    - Fahrdienste zu jeglichen Aktivitäten.

    Ich würde jetzt mit einer allgemeinen Sicherheitsunterweisung beginnen. Und schauen ob schon etwas in punkto Gefährdung Beurteilung gemacht worden ist.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Bezahlt die BGW auch Lehrgänge für Ehrenamtler die nicht namentlich bei der BG gemeldet sind?

    Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit Schulbegleitung diensten. Und kann mir Tipps geben worauf ich noch achten könnte / sollte ??
    Da ich die Personen die zum teil nur 1-2 Stunden Arbeitszeit in wechselnden fremden Gebäuden sind. Und ich es nie schaffen kann jeden der 200 Personen in seinem Arbeitsumfeld zu besuchen.


    Gruß Thomas

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  • Hallo zusammen,
    ...Bezahlt die BGW auch Lehrgänge für Ehrenamtler die nicht namentlich bei der BG gemeldet sind?
    ...

    Eine namentliche Meldung von Angestellten ist bei den BGen nicht üblich. Ein Anruf bei der BG sollte Dir das bestätigen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)