Not-Aus an Band- und Kreissägen

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  • Moin Schomi,


    der Begriff Steuerung stört mich. Lasse den weg, dann ist die Antwort vom Vorredner genannt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi Kollegen,


    kleiner Einspruch...Es gibt einen Passus in der Maschinenrichtlinie:



    1.2.4.3. Stillsetzen im Notfall
    Jede Maschine muss mit einem oder mehreren NOT-HALT-Befehlsgeräten ausgerüstet sein, durch die eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann.
    Hiervon ausgenommen sind
    — Maschinen, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann, da das NOT-HALT-Befehlsgerät entweder die Zeit des Stillsetzens nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere,
    wegen des Risikos erforderliche Maßnahmen zu ergreifen;


    Mit anderen Worten, wenn der Nachlauf der Maschine nicht durch einen Not-Halt - Befehl verkürzt werden kann, kann darauf verzichtet werden.
    Bei einer Modernen Säge es sollte allerdings möglich sein, das Sägeblatt mittels Not-Halt stillzusetzen.

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • .... und da wären wir auch gleich wieder beim "Stand der Technik"....


    Jetzt müsste nämlich die Frage kommen: "Stand der Technik" ist ja, dass es an NEUEN Maschinen solche Einrichtungen gibt. Ist es jetzt notwendig eine "alte" Maschine nachzurüsten?


    Meiner Meinung nach: Nö. Weil es nicht verhältnismäßig ist.
    Und wie komme ich darauf? BekBS 1114 3.4 (3) Abs. 2 Verhältnismäßigkeit.


    Wenn ich für eine "gute, alte" bisher sichere Kreis- oder Bandsäge (mit Spaltkeil, Abdeckungen fürs Sägeblatt usw.) jetzt anfange eine Motorsteuerung mit Notbremse einzubauen und das den Wert der Maschine überschreitet, ist es in meinen Augen nicht mehr "verhältnismäßig"....


    So. Und jetzt schlagt mich, falls ich in euren Augen Müll schreibe.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Apropos Kreissäge... (ich kanns mir nicht verkneifen.... der ist SOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO flach...)


    Ich hab mir nämlich letzte Woche ne Kreissäge gekauft. Ich hab sie aber wieder zurückgegeben. Sie war kaputt. Sie hat geradeaus geschnitten.....


    Sorry, ich konnte nicht anders.



    Mike

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    Mike

  • Klugscheißermodus an:
    Das lag aber nicht an der Säge sondern am Bediener der Säge.
    Du mußt nur den entsprechenden Radius auswählen, dann bekommst Du auch einen "Kreis" gesägt. :rolleyes:


    Schönes WE


    Mfg

    FS

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  • Servus und hallo,


    ich hol das Thema nochmal hoch.

    Anbei Fotos einer Kappsäge.

    Theoretisch ist ein Not-Aus notwendig.

    Praktisch hat die Kappsäge drei Vorrichtungen die eine sichere Bedienung gewährleisten.

    Das Sägeblatt wird erst beim absenken geöffnet und schließt beim Loslassen sofort wieder.


    Ich schätze gemäß unserer GB keine Gefahren, die nicht „unter“ Kontrolle sind. (Dummheit ausgeschlossen)


    Ist da jemand anderer Meinung?

  • Ist ein Not-Aus vorgeschrieben, wenn die Maschine "ausschaltet wenn man den Finger vom "Drücker" nehme?

    Ich meine nicht...

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    Mike

  • Ist ein Not-Aus vorgeschrieben, wenn die Maschine "ausschaltet wenn man den Finger vom "Drücker" nehme?

    Soweit ich weiß, wird die Maschine durch den Not-Aus bzw. zeitverzögert durch Not-Halt stromlos geschaltet... passiert das auch bei der Variante "schaltet aus, wenn Finger vom Drücker"? Oder könnten da doch Teile unter Strom stehen, die ggf. bei Beschädigungen zu einer Gefahr werden?

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Hallo Ke_Jae,


    bitte nicht Not-Aus und Not-Halt verwechseln. Du meinst sicher "Not-Halt" nach Maschinenrichtlinie.


    Die MRL fordert, dass jede Maschine mit einem oder mehreren Not-Halt-Geräten ausgerüstet sein muss, um eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr zu vermeiden.

    Davon ausgenommen sind

    - Maschinen, be denen durch Not-Halt das Risiko nicht gemindert werden kann, da dadurch entweder die Zeit zum Stillsetzen nicht verkürzt werden kann oder es nicht ermöglicht, besondere Maßnahmen zu ergreifen.


    Ich würde diese Ausnahme bei dieser Kappsäge als anzuwenden ansehen.


    Außerdem gibt es für diese Maschinenart bestimmt eine C-Norm. Schau doch mal in der Konformitätserklärung nach, ob hier eine bestimmte Norm angegeben ist, die zur Maschinenart passt.


    Viele Grüße

    Q901S

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  • Danke für deine Unterstützung und Hinweise!
    Schönes Wochenende!

    Ich werde berichten!

  • Also wenn wir jetzt mal zum Thema "Verhältnismäßigkeit" genau nachlesen, steht hier in besagter Vorschrft:


    (3) Aus der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Absatz 7 BetrSichV und der danach getroffenen Maßnahmen zur sicheren Verwendung des Arbeitsmittels können sich folgende Möglichkeiten ergeben:

    1. Es sind keine Modifikationen der Maßnahmen nötig.

    2. Wenn modifizierte Maßnahmen nötig sind:

    a) Nachrüstung technischer Schutzmaßnahmen !

    b) falls technische Maßnahmen nicht möglich oder allein nicht ausreichend sind ˗ organisatorische und/oder ˗ personenbezogene Maßnahmen durchführen

    c) falls modifizierte Maßnahmen nach a) und b) nicht möglich oder allein nicht ausreichend sind ˗ Arbeitsmittel außer Betrieb nehmen!

    Wenn Du die Gefährdungsbeurteilung richtig machst und bei einer Kreissäge die Gefährdung richtig einschätzt, kommst Du zu dem Schluss, dass ein Not-Aus eine Gefahr für den Bediener deutlich verringern kann. Wenn das Nachrüsten den Wert der Säge überschreitet bzw. nicht möglich ist, muss die Säge außer Betrieb genommen werden.
    Da halte ich Deinen Schluss, dass ein Nachrüsten nicht notwendig sei, weil unverhältnismäßig zum Wert der Säge, für Vorsatz und Fahrlässig im Fall eines Personenschadens. Die Auswirkung dazu kannst Du und Dein Chef sich dann mal ausrechnen lassen!

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Zusammen,

    ich möchte das Thema nochmals ansprechen.

    Mir fällt auf das an den Baustellen-Kreissägen eine Namenhaften Herstellers kein Not-Stopp (Not-Aus) mehr vorhanden ist. Das Thema wird anscheinend einfach so durchgewunken.

    Weiter erinnere ich mich das der Not-Stopp keine Schutzeinrichtung sondern ein Zusatz-Schutz ist.

    Wie seht Ihr das, und welche Erfahrungen habt Ihr dabei.

    Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten.

    HG Johannes

  • Gar nicht? Mir ist das auch immer noch nicht ganz klar. Unser Altbestand (1980 - 1985) an Formatkreissäge und Abrichter haben ebenfalls nur den farblich gekennzeichneten Hauptschalter. Notaus hilft hier eh kaum noch....?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Notaus hilft hier eh kaum noch....?

    Ist kaum noch nicht aber immer noch besser als gar nicht? Meine früherer Kollege bei meiner Ex Firma war sehr froh über den Notaus, OK das war eine Hubsäge, aber als er, aus unerfindlichen Gründen, in die Säge gegriffen hat und diese machte gerade die Spannbacken zu, um Material nach zu schieben bzw. das nachgeschobene Material zu spannen. Und schon waren die Finger drin. Nur der sehr schnellen Reaktion eines nebenan arbeitenden Drehers, hat er zu verdanken, dass die Finger nur gequetscht und nicht abgesägt worden sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Izelion ()