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  • Hallo, habe ein paar Fragen zur Nutzung des Gabelstaplers, da
    leider ich die Antwort nicht finde:
    - ist es erlaubt ein Wagen (z.B. Gitterwagen oder Rollbehälter) auf
    den Gabeln zu transportieren?
    - ist es erlaubt zwei oder mehrere Palette mit Ware zu tranportieren
    auf einem Gabelstapler?


    :S:S:S:S:S:S


    Danke

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  • Hi,


    die Antwort auf beide Fragen lautet: es kommt drauf an ;).


    Alle Transportbehälter, auch Gitterwägen oder Rollbehälter, müssen für den Transport mit dem Stapler zugelassen sein und dürfen dabei nur an den vom Hersteller vorgesehenen Stellen angehoben, angeschlagen und belastet werden.


    Es ist möglich, mehr als eine Palette mit dem Stapler zu transportieren, wenn der Gabelstapler dafür ausgelegt und vom Hersteller für diesen Anwendungsfall zugelassen ist. Die Länge der Zinken muss dabei zu den Abmessungen der Paletten passen (die Lastaufnahmevorrichtung muss zur Last passen, damit Flurförderzeuge sicher betrieben werden können).


    schöne Grüße,


    Markus

  • Moin,


    grundsätzlich kannst du alles transportieren, was sicher transportabel ist. Ideal ist natürlich immer die Europalette (also Holz auf Metallgabel) und die "Ware" auf der Palette.


    Die Grenzen sind physikalisch: Tragfähigkeit des Staplers, Schwerpunkt der Last, Größe der Last, Sicht des Fahres, befestigen der Last (rutschig, wackelig?), etc.
    Wenn zwei Kisten übereinander gut stehen, warum nicht?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich sehe die sache auch so. Wichtig fände ich dies in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und eventuelle Maßnahmen in der Betriebsanweisung zu erwähnen.

  • Also den Rollbehälter direkt auf der Gabel zu transportieren ohne zusätzliche Sicherung halt ich für kritisch.

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  • Hallo zusammen,


    zu den Gitterwagen bzw. Rollwagen gibt es oft als Zubehör "Staplertaschen". Damit wird ein seitliches Verrutschen verhindert. Damit sehe ich es als unkritisch. Dies gibt es als technisches Zubehör, somit sollte man es auch nur damit verwenden...


    Gruß
    dwein112

  • Inkompetente Antwort, frei von der Leber weg:


    Mit zwei Paletten würde ich nur rückwärts Fahren "erlauben".


    Dauerhaft rückwärts kann man nur mit Querläufern fahren, oder wenn die Stapler Drehsitze haben (alles Andere ist für die Nackenwirbeln des Fahrers tödlich). Aber auch dann ist das Herabfallen der zweiten Palette in Kurven möglich. Deswegen würde ich dies nur auf Strecken zulassen, die für weitere Mitarbeiter absolut gesperrt sind.


    Wenn die Gabel lang genug für zwei Paletten ist, und das Gewicht passt, spricht aber auch nichts dagegen.


    Mit den Körben und Rollwagen gehe ich mit den vorgenannten Antworten konform.


    Insgesamt sollte es nicht zu Gefährdungen kommen, die man nur "persönlich" reduzieren kann... Das ist für mich eine absolute Richtlinie.


    Trotz allem sehe ich eine Regelung "zwei Paletten auf einmal" keinesfalls ohne Betriebsanweisung und Unterweisung zur Umsetzung geeignet.


    Wenn das, was ich oben geschrieben habe, irgendwelchen technischen Regeln oder sonstigen Regelungen widerspricht, bitte komplett streichen. Ich habe mich NULL eingelesen, hatte die Frage selbst noch nie, und ich habe rein nach erstem Gefühl geantwortet! Wer sich für meine Gefühle interessiert, darf das da oben lesen - wer nicht, bitte ignorieren!


    ...sofern das Thema seit 2016 überhaupt noch aktüll ist....

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • ...sofern das Thema seit 2016 überhaupt noch aktüll ist....

    Das habe ich mich auch gefragt. Aber manchmal sind ja auch alte "aufgewärmte" Themen interessant. ;)

    Mit zwei Paletten würde ich nur rückwärts Fahren "erlauben".

    Warum?

    Wenn die Gabel lang genug für zwei Paletten ist, und das Gewicht passt, spricht aber auch nichts dagegen.

    Ach, jetzt darf man doch mit zwei Paletten fahren. Immer noch nur rückwärts?

    Trotz allem sehe ich eine Regelung "zwei Paletten auf einmal" keinesfalls ohne Betriebsanweisung und Unterweisung zur Umsetzung geeignet.

    Manchmal ist ja auch die Palette die Ware, die transportiert werden soll. Mehrere leere Paletten übereinander kann man durchaus transportieren, sollte allerdings festlegen wie viele maximal übereinander zu transportieren sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • Damit die zweite Palette am Mast "hängenbleibt", wenn man stark bremsen muss.


    Ach, jetzt darf man doch mit zwei Paletten fahren. Immer noch nur rückwärts?


    Jetzt willst Du mir aber nicht ernsthaft um die Ohren jagen, dass ich eine Klammer vergessen habe (hinter dem "rückwärts"-Wort, dass nur die auf einander gestapelten Paletten gemeint sind)?



    Manchmal ist ja auch die Palette die Ware, die transportiert werden soll. Mehrere leere Paletten übereinander kann man durchaus transportieren, sollte allerdings festlegen wie viele maximal übereinander zu transportieren sind.

    Ja - da war was... Oder die Körbe... Da gibt es aber bereits Publikationen zu. Ich weiß die Zahlen nicht mehr, "mein" letzter Stapler war im Sommer 2014 unterwegs...


    Dabei habe ich vor meinem geistigen Auge, wie schiefgewickelte Ware, die auf dem Boden stehend leidlich in einer Schicht gestapelt werden kann, gemeinsam auf dem Stapler transportiert wird.


    Auf der anderen Seite - ich habe als Student mal auch als Kurier gearbeitet. Eine der Ladungen wog mehrere Tonnen, bestand aus EINEM Objekt auf EINER Palette: irgend etwas Rundes aus massivem Stahl, nicht einmal kniechoch. In "meinem" 7,5-Tonner stand also EINE Palette, ca. 40 cm hoch beladen - mittig vorne und vom Versender maximal festgezurrt - ich glaube mit sechs oder acht Gurten (ich war damit zufrieden).


    Die Dinger würde ich problemlos übereinander gestapelt Transport sehen - wenn es den Stapler gibt, der das Gewicht "tragen" kann...


    Aber als SiFa waren meine Paletten meistens mit komischen Dingen beladen, die "relativ" viel Höhe hatten. Schöne, glatte Pakete, 50 cm hoch - würde ich ohne Bedenken zu mehreren auf dem Stapler transportiert sehen.


    Ich stelle mir nur vor, wie z.B. zwei Paletten mit Kartonagen (zum Verpacken) über einander auf dem Stapler wild pendelnd... Weia.

    5 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Jetzt willst Du mir aber nicht ernsthaft um die Ohren jagen

    Doch, weil bei mir genau das angekommen ist, was wohl auch beim Staplerfahrer ankommt. Sobald man 2 Paletten transportiert, darf man das nur noch rückwärts.
    Diese Vorgabe gilt aber nur bei bestimmten Bedingungen. Ich gehe davon aus, dass der Staplerfahrer die Rahmenbedingungen kennt und diese auch entsprechend unterwiesen werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.