neues Gerät gekauft, erst DGUV 3 Prüfung ?

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  • Immer eine Frage der Manpower...

    Bei uns wurde es so geregelt, das neue Geräte mit der Garantie des Herstellers laufen. Es gibt zu wenige Prüfer, die sich nicht noch darum kümmern können. In den üblichen zwei Jahren des Prüfzyklus im Campus werden diese Geräte dann mitgeprüft.

    Zwischen den gesetzlichen Vorschriften, Wunschvorstellungen und sonstigem "sollte-so-sein" steht die Realität mit zu wenig Personal und immer mehr werdenden (ortsveränderlichen) Geräten.

    Begleitet mal jemanden, der eine DGUV V3-Prüfung macht und seht selbst, was dabei zu tun ist und mit was die Person sich herumschlägt.

    ...nur eine Info aus der Realität.

    Ohne Kaffee, ohne mich. :49::D

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  • Normium

    Direkt vom Einkauf zum erfassen wäre toll, hat leider nie richtigt geklappt da es zu viele Quellen gibt.


    Aktuell ist die Vorgabe jeder der ein neues Gerät ins Werk bringt lässt es vor der Benutzung prüfen, dafür gibt es für Kleinzeugs eine Einwurfklappe mit Formular, das Gerät wird abgegeben und kommt geprüft und erfasst zurück. Werden bei Begehungen Geräte ohne Prüfstempel gesehen gibts Feedback. Das klappt ganz gut.


    Gruß,

    Carsten

  • Danke, genau solche Praxisbeispiele meinte ich.

    Die Einwurfklappe mit Formular ist eigentlich ein gutes Beispiel dafür, dass der Prozess grundsätzlich definiert ist, die Schwierigkeit aber darin liegt, wirklich jedes neue Gerät zu erwischen.

    Das mit den unterschiedlichen Quellen finde ich besonders interessant. Wenn bei Begehungen trotzdem Geräte ohne Prüfstatus auftauchen: Wie geht ihr dann weiter vor? Wird das Gerät direkt nacherfasst und einem Prüfintervall zugeordnet oder gibt es dafür nochmal einen separaten Prozess?

    Und rein aus Interesse: Wo verwaltet ihr anschließend den Bestand und die Prüffristen – in einer speziellen Prüfsoftware, SAP, Excel o. Ä.?

    Felix Kammerer
    Mitgründer von Normium – digitales Prüfmanagement

  • Zwischen den gesetzlichen Vorschriften, Wunschvorstellungen und sonstigem "sollte-so-sein" steht die Realität mit zu wenig Personal und immer mehr werdenden (ortsveränderlichen) Geräten.

    Somit Organisationsverschulden des Arbeitgebers.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Nee, ich zeige jetzt immer auf Axel. Was der nicht weiß, ist nicht relevant. 8) (ThiloN)

  • Unabhängig davon, wie die Erstprüfung im konkreten Fall bewertet wird, muss das Arbeitsmittel irgendwann inventarisiert, einer Prüfart bzw. Prüffrist zugeordnet und die weitere Historie nachvollziehbar dokumentiert werden. Spätestens bei mehreren Standorten und einer größeren Anzahl an Arbeitsmitteln wird das schnell unübersichtlich.

    Bei uns wird nichts inventarisiert. Der Konzerneinkauf kauft ein, und verkauft an die Abteilungen/Konzerngesellschaften. Bei uns wird ein neues Gerät, welches zu uns an den Arbeitsplatz kommnt, i.d.R. erst mit dem nächsten Intervall geprüft. Vermutlich kümmert sich der Einkauf um die Erstprüfung, oder der Hersteller bestätigt es bereits beim Abschluss des Rahmenvertrages. Die Prüfungen werden allerdings durch die Elektrofachkraft digital erfasst.

    Ich habe mal vor ein paar Jahren eine Monitoranlage aufgebaut (aus Eigenmitteln, und mit eigenen Geräten und Kontrollschaltern). Die Führungskraft hat es sofort abnehmen lassen, obwohl es m.E. erst nach 4 Jahren erforderlich wäre, bzw. nach zwei Jahren wenn man das USB-Netzteil als Maßstab nimmt (DGUV Vorschrift 4, § 5, Absatz 4).

    Vorschriften sind gut, man kann sie aber unterschiedlich auslegen. Wenn der Chef oder die zuständige Führungskraft auf Nummer sicher gehen will, lässt er sofort prüfen.

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  • Wie interpetiert/bewertet ihr in dem Zusammenhang §14 der BetrSichV?

    Zitat:

    "(1) Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:

    1. die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel,
    2. die rechtzeitige Feststellung von Schäden,
    3. die Feststellung, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind.

    Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden. Die Prüfung muss vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage stattfinden."

    --> Habe mal von jemandem von der BG ETEM dazu die Aussage gehört (sinngemäß): Wenn es ein Gerät ist, dass man nur aufstellt und den vorhandenen Netzstecker in die Steckdose steckt (also keine Montage des Stromanschluss erfolgt), muss nicht zwingend vor der Inbetriebnahme nach DGUV V3 geprüft werden.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

    Einmal editiert, zuletzt von porcupine (1. Oktober 2026 um 09:11)

  • Wie interpetiert/bewertet ihr dann §14 der BetrSichV?

    Naja, die Abgrenzung ist ja schon mit drin:

    Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt,

    Wenn ich das bürotypische elektrische Arbeitsmittel betrachte, höre ich da im Grunde schon auf zu lesen. Als Elektrofachkraft denke ich dann eher an die Elektroinstallation und schaue, wann da die letzte Anlagenprüfung stattfand. Dort sind die Montagebedingungen essenziell und Dank Niederspannungsrichtlinie auch in der Regel dokumentiert.

    Insofern wäre der §14 für mich zwar eine valide Quelle, aber nicht der Wortlaut, mit dem ich die Vorgesetzten von der V3-Prüfung überzeugen wollte.
    Im Grunde sehe ich da keine feste Vorgabe, an der Eingangsprüfung festzuhalten. Die ergibt sich für mich eher aus der Erfahrung mit den Herstellern und ihrer Fertigungsqualität.

    Anders gesagt: So wie §14 formuliert ist, würde er erstmal den "Verschlankungsentwurf" unterstützen, der gerade unterwegs ist.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!" - Günther Jerschke für den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft

    "Wenn man es dürfte, müsste man den §13 ArbSchG in eine Holzplatte prägen und mit den Führungskräften so lange Zwergenschach spielen, bis die es verstanden hätten." - Sprengteufelin

    "It's better to look at it than for it." - "Haben ist besser als brauchen."

  • Wenn ich das bürotypische elektrische Arbeitsmittel betrachte, höre ich da im Grunde schon auf zu lesen.

    Wozu einen Montior abnehmen? Das ist ja m.E. i.d.R. keine ortsfeste Anlage. Sonst müsste man ja auch bei jedem neuen dienstlichen mobilen Gerät erstmal das mitgelieferte Netzteil prüfen. M.E. genügt die Konformitätserklärung in Verbindung mit dem Produkthaftungsgesetz. Würde man alles sehr streng auslegen, dürfte man zuhause privat noch nicht einmal selber eine Deckenlampe aufhängen. ;)

  • Wozu einen Montior abnehmen? Das ist ja m.E. i.d.R. keine ortsfeste Anlage. Sonst müsste man ja auch bei jedem neuen dienstlichen mobilen Gerät erstmal das mitgelieferte Netzteil prüfen. M.E. genügt die Konformitätserklärung in Verbindung mit dem Produkthaftungsgesetz. Würde man alles sehr streng auslegen, dürfte man zuhause privat noch nicht einmal selber eine Deckenlampe aufhängen. ;)

    Entschuldige , aber Du wirfst eine Menge durcheinander.

    Diese Diskussion dreht sich um ortsveränderliche Geräte, nicht um ortsfeste Anlagen. Das ist ein wichtiger Unterschied.

    Der Monitor ist zu prüfen, das Netzteil des neuen dienstlichen mobilen Geräts ebenfalls. Konformitätserklärungen haben für die Sicherheit des individuellen Geräts keine Aussagekraft.

    Die Deckenlampe zu Hause wird von der hier betrachteten Rechtslage nicht berührt.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Würde man alles sehr streng auslegen, dürfte man zuhause privat noch nicht einmal selber eine Deckenlampe aufhängen. ;)

    Ist eindeutig über § 13 NAV geregelt.
    Montage nur durch (beim Netzbetreiber eingetragene) Elektrofachkraft.
    Steckverbindungen herstellen und kaputte Leuchtkörper bis 200 Watt tauschen darfst du als Laie, alles andere nicht.
    Aber das wird dir im Schadenfall die Versicherung bzw. ein Richter ganz genau erklären .
    :Lach:

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (3. Oktober 2026 um 12:40)