Unternehmermodell - Trotzdem Sifa bestellen?

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  • Findest du es nicht ein wenig schäbig?

    Also schäbig finde ich das überhaupt nicht.


    Ich finde das eher gut. Man muss seine Grenzen kennen. Wenn ich als Unternehmer für mich entscheide, dass ich das tägliche Geschäft gut erfassen und beurteilen kann ist das eben so. Teilweise haben die Unternehmer ein höheres Wissen als die externe FASI was den Maschinenpark betrifft, weil sie sich bei der Beschaffung TIEF in die Vorgaben reingekniet haben was die Dokumentation und Ausstattung angeht.

    Wenn es dann allerdings um Spezialthemen wie die Bewertung der Anzahl der Duschen, Umgang mit Gefahrstoffen oder Lärmberechnung geht, sind wir FASI doch eher etwas weiter und sehen das etwas kritischer. Und wenn jemand das Kreuz hat, zuzugeben auf so einem Gebiet keine Ahnung zu haben und sich externe Hilfe holt rechne ich ihm das deutlich höher an und finde daran überhaupt nichts schäbig.


    Meine Meinung.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Nachtrag: Es wird im Rahmen der Schulung gegen ein kleines Entgeld ein Vertrag mit einem Dienstleister geschlossen, der bis zur nächsten Weiterbildung auf Abruf bereit steht und die Erstbegehung durchführt und rechtzeitig an anstehende Weiterbildungen erinnert.

    Arbeite klug, nicht hart (Dr. Gregory House)

  • Noch ein Nachtrag: Wenn ein Anlass zur Beratung besteht und eine Sifa oder Betriebsarzt gemäß Rahmenvertrag hinzugezogen wird, wird diese Leistung separat in Rechnung gestellt. Das ist mein derzeitiger Kenntnisstand. Hier soll nicht für lau gearbeitet werden. Und über den Rahmenvertrag wird unser Nichtstun bezahlt (kann man ja auch mal so herum sehen).


    Ich möchte an dieser Stelle für dieses Modell auf Basis meiner Praxis mal eine Lanze für dieses Modell brechen:


    Ich habe Betriebe gesehen die über die Regelbetreuung jährlich von Kollegen begangen wurden und ich habe innerlich die Hände über den Kopf zusammengeschlagen wegen der Verstösse die teilweise schon vor betreten des Geschäftes sichtbar waren und wofür sehr gutes Geld bezahlt wurde.

    Ich habe Unternehmer erlebt die ohne Kenntnis der Rechtsgrundlagen und ohne Sifa nur mittels "gesundem Menschenverstand und sozialer Kompetenz" den Arbeitschutz auf einem sehr hohen Niveau hatten, weil sie es als ihre unternehmerische Pflicht angesehen haben.

    Arbeite klug, nicht hart (Dr. Gregory House)

  • Ich habe mich mal eingelesen in das Informationsschreiben der DGUV.

    Grundlage der Bedarfermittlung ist die Gefährdungsbeurteilung, ok.

    Wenn jetzt durch das Ergebnis meiner GBU Bedarf entsteht, dürfte man sich aussuchen welche externe SiFa oder Betriebsarzt zu mir kommt?
    Oder muss dies auch über den überbetrieblichen Dienst laufen? (Ich kenne da jetzt nur Z.B die B-A-D)

    Wer führt die Fortbildung über Motivation und Information durch? Die zuständige BG oder der überbetriebliche Dienst selber? (Z.b B-A-D)

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  • Ich frage mich das selbst ja aus eigenem Interesse.
    Bin sogar noch in der Ausbildung und erst im März fertig mit meinem letzten Seminar ;)

    Ich möchte den Grundsatz unbedingt verstehen, ab wann man eine Betreung benötigt und welches Modell. Darauf baut sich ja auch die ganze Organisation auf....

  • z.B. https://www.bgw-online.de/Site…ionspartner_Formular.html


    scroll nach unten und du findes eine vielzahl an Dienstleistern, die die Schulungen und anschliessende Betreuung übernehmen können.

    Nach meinem Kenntnisstand stellt die BGW ihre Rämlichkeiten ab und zu für diese Veranstaltungen im Schu.ber.z zur Verfügung, führt diese aber nicht selbst durch.

    Arbeite klug, nicht hart (Dr. Gregory House)

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  • Dann hat das sifaboard ja seinen Auftrag erfüllt. :doppelthumbsup:


    Bei meinem Hintergrund wäre es ansonsten etwas peinlich geworden ..... :32:


    Auch dir einen schönen Tag

    Arbeite klug, nicht hart (Dr. Gregory House)

  • Findest du es nicht ein wenig schäbig?

    Ich finde Deine Art, wie Du hier im Forum antwortest nicht angepasst an die Gepflogenheiten eines Fachforums.

    Oder muss dies auch über den überbetrieblichen Dienst laufen? (Ich kenne da jetzt nur Z.B die B-A-D)

    Der genannte Dienstleister ist kein überbetrieblicher Dienst nach SGB7. Dort kannst Du unter §24 nachlesen, was als überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst anzusehen ist.

    Du hast in der Regel die freie Wahl des Dienstleisters. Da gibt es viele auf dem Markt, sowohl kleinere als auch größere.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ein weiterer Nachtrag, janz wichtik:


    Es gibt als BGWler die Möglichkeit auf https://bgw.uv-lernportal.de/home Module Online zu erarbeiten und sich über die entsprechende Lerneinheit prüfen zu lassen. Bei ausreichender Anzahl bestandener Module innerhalb der 5 Jahre (wie bei mir) ist eine Präsensweiterbildung nicht nötig und du sparst dir die sonst anfallende Kursgebühr und einen Schulungstag. Trotzdem kannst du deinen Rahmenvertrag erneuern. Um dies machen zu können, musst du dich nach der Erstschulung (diese ist immer eine Präsensschulung) beim Lernportal anmelden mit einer Nummer die du mit der Teilnahmebescheinigung erhälst.


    So ich glaube das war es jetzt aber wirklich alles.

    Arbeite klug, nicht hart (Dr. Gregory House)