Unternehmermodell - Trotzdem Sifa bestellen?

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  • Hallo Leute,

    mir ist momentan eine Sache nicht ganz klar. Nehmen wir mal an, dass ein Unternehmer weniger als 51 Mitarbeiter hat, dann kann er sich ja für das Unternehmermodell entscheiden. Mir ist jetzt eine Sache nicht ganz klar: Muss beim Unternehmermodell trotzdem eine Sifa bestellt werden?

    Und wie sieht es aus bei kleinen Unternehmen bis 10 Mann. Da gibt es ja die Möglichkeit der Grundbetreuung. Macht es für einen Unternehmer eher Sinn, sich eine Sifa für die Grundbetreuung zu holen statt das Unternehmermodell zu nutzen?

    Und nehmen wir mal an, ich würde heute eine Firma gründen, die nach dem Unternehmermodell "betreut" werden soll. Dann muss der Unternehmer ja eine Schulung besuchen. Bedeutet es, dass er keine Mitarbeiter einstellen darf, bevor er nicht diesen Kurs besucht?

    Gott seit Dank bin ich Atheist

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  • Nach Gesetzeslage war es zunächst völlig klar, wer nicht alleine als Unternehmer arbeitet braucht eine Sifa!
    Da gibt es dann immer Interessen dies auszuhebeln oder zu verwässern.
    Ja, das Unternehmermodell ist vom Arbeitsminister genehmigt. Das führt zu einer Ausbildung des Betriebsinhabers, Nachschulungen und dem Einsatz von BG-Kräften bei größeren Änderungen.
    In einem Unternehmen, welches ausgelastet ist und Gewinn macht, erscheint mir eine Sifa günstiger (und effektiver!) als das Unternehmermodell.
    Die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung ist eine ganz andere Sache.
    Regelungen bis 10 Mitarbeitern kann ich aktuell nicht nachvollziehen.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Macht es für einen Unternehmer eher Sinn, sich eine Sifa für die Grundbetreuung zu holen statt das Unternehmermodell zu nutzen?

    Welchen Zeitumfang hätte dies für die SiFa? Wohl nur wenige Stunden. Dafür jemanden einstellen ist nicht sonderlich sinnvoll. Jemanden im "Nebenjob" dafür gewinnen auch recht aufwändig, zumal der "Nebenjobber" sich schnell die Frage der beruflichen Praxis und somit Fachkunde stellen muss. Dann könnte man noch einen Externen heranziehen. Was man nicht vergessen darf, neben der SiFa ist ja immer auch ein Arbeitsmediziner gefordert. Für kleine Unternehmen halte ich das Unternehmermodell für eine sehr sinnvolle Variante, denn da bekommt man in der Regel diese Dienstleistung aus einer Hand.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Einfache Antwort. Selbst wenn ich nur nur einen Mitarbeiter habe, muss ich mögliche Gefährdungen in einer oder mehreren entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen erfassen und dokumentieren. Ebenso mit der Erstellung von Betriebsanweisungen. Kann der Unternehmer dies nicht selbst,so hat er sich fachliche Hilfe zu holen.
    Gruß Martin

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  • Einfache Antwort. Selbst wenn ich nur nur einen Mitarbeiter habe, muss ich mögliche Gefährdungen in einer oder mehreren entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen erfassen und dokumentieren. Ebenso mit der Erstellung von Betriebsanweisungen. Kann der Unternehmer dies nicht selbst,so hat er sich fachliche Hilfe zu holen.

    Leider hast du aber meine Eingangs-Frage nicht ganz beantwortet.
    Nach § 5 ASiG hat ein Unternehmer Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

    Während der zweiten Präsenzphase meiner Ausbildung meinte der Dozent (TAB), dass ein Unternehmer, der sich für das Unternehmermodell entscheidet, trotzdem eine SiFa bestellen muss. Obwohl die Gefährdungsbeurteilung selbst machen kann, braucht er ein Blatt Papier, auf dem irgendeine SiFa (oder BA) namentlich benannt werden.

    Leider finde ich jetzt zu dieser Behauptung keine Belege. Stimmt das?

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • Nein,

    entweder oder.

    Sind die Voraussetzungen (Betriebsgröße = Mitarbeiterzahl) so, dass der Unternehmer sein Modell und seine Betreuung durchziehen will, kann und darf, dann geht das.
    Warum ein Unternehmermodell, wenn dann doch eine SiFa her soll?

    Ab einer bestimmten Betriebsgröße MUSS dann die SiFa her, ob eigen oder extern, auch egal.

    Wobei ich über den Sinn nicht diskutieren möchte. Aufgabe des Unternehmers wird sicherlich das Geldverdienen sein. Somit dürfte die Sicherheitsaufgabe, die ja nur kostet, stiefmütterlich behandelt werden.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • dass ein Unternehmer, der sich für das Unternehmermodell entscheidet, trotzdem eine SiFa bestellen muss. Obwohl die Gefährdungsbeurteilung selbst machen kann, braucht er ein Blatt Papier, auf dem irgendeine SiFa (oder BA) namentlich benannt werden.

    Leider finde ich jetzt zu dieser Behauptung keine Belege. Stimmt das?

    Dann schau doch mal, wie von Marc bereits beschrieben, in der DGUV Vorschrift 2 nach. Dort sind die möglichen Varianten aufgeführt.
    Wenn der Unternehmer das Unternehmermodell wählt und die Lehrgänge besucht hat entfällt die Verpflichtung zur Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (so zumindest bei der UKBW, bei anderen BGen ist dies wahrscheinlich ähnlich). Manche BGen bieten für diese Fälle ja ihre überbetrieblichen Dienste an, man kann also bei Bedarf auf entsprechende Fachkräfte der BG zurückgreifen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das Unternehmermodell bedeutet nicht, daß man keine SiFa braucht. Der Unternehmer übernimmt die Aufgaben der SiFa lediglich selber. Natürlich muß er dafür qualifiziert sein und das geschieht in einschlägigen Seminaren innerhalb eines definierten Zeitraums.

    Allerdings bin ich überzeugt, daß es für Unternehmer, die das Unternehmermodell ernst nehmen unterm Strich wirtschaftlicher wäre, auf eine externe SiFa zu setzen, statt den Unternehmer selbst zu binden - dessen Stunden sind in der Regel wertvoller als die Kosten einer eingekauften SiFa-Stunde.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Warum ein Unternehmermodell, wenn dann doch eine SiFa her soll?

    Damit man eine hat und sich keine erst suchen muss?

    Dann schau doch mal, wie von Marc bereits beschrieben, in der DGUV Vorschrift 2 nach.

    Das habe ich, dort bin ich allerdings nicht fündig geworden.

    Ok, ich fange mal die Argumentation an:

    Nach § 5 ASiG muss ein Unternehmer Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen.

    Nach der Normenhierarchie kann die DGUV V 2 kein Gesetz aushebeln. (Muss sie auch IMHO auch garnicht.)

    In der DGUV V 2 steht der Passus mit dem Unternehmermodell unter folgender Überschrift: "Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnischeBetreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten". Schon die Überschrift bedeutet in meinen Augen, dass es trotzdem noch jemanden gibt, der das Unternehmen Betreut - wenn nötig.

    Dann heißt es weiter: "Nach dem Abschluss der Motivations- und Informationsmaßnahmen kann der Unternehmerüber die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbstentscheiden." Für mich bedeutet es jetzt folgendes: Wenn ein Unternehmer loslegen möchte und noch keine Motivations- und Informationsmaßnahmen besucht hat, dann braucht er ab 1 Mitarbeiter eine SiFa. Erst wenn er die Kurse besucht hat, kann er darüber entscheiden, ob er eine Betreuung braucht oder nicht. Außerdem steht in dem Absatz nur etwas von einer Betreuung. Da steht nicht, dass ein Unternehmer keine SiFa bestellen muss.

    Wie ich schon Anfangs sagte, konnte ich nur etwas zur Betreuung finden, aber nicht zur Bestellung und Bestellung != Betreuung.

    Gott seit Dank bin ich Atheist

  • Nach § 5 ASiG muss ein Unternehmer Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen.

    Moin,

    ich habe in meiner Ausbildung gefühlte 1.000 x den Satz gehört: "Paragrafen immer bis zum Ende lesen guudsje". :D Wenn man den § 5 ASiG ganz liest, sollte es doch klar sein. Insbesondere der Halbsatz nach:
    (1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu
    bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist....

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Lies mal den §5 ASiG ganz, so wie Frank dies ja bereits empfohlen hat. Siehe da der § enthält durchaus Öffnungsklauseln. Diese werden dann in der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.

    Jetzt noch ein Blick in SGB 7, §24, dort kann man lesen "Unfallversicherungsträger können überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienste einrichten"
    Das ist die Ermächtigung der Unfallversicherungsträger, entsprechende Dienste einzurichten und anzubieten. Beim Unternehmermodell greift man in der Regel genau darauf zurück. Der Unternehmer qualifiziert sich entsprechend seines Betriebes und bei Bedarf kann er auf den überbetrieblichen Dienst zurückgreifen. Alternativ kann er sich diese Dienstleistung auch am freien Markt einkaufen.
    Ob es jetzt für den Unternehmer sinnvoller ist das Unternehmermodell anzuwenden, oder die notwendige Betreuung extern einzukaufen bzw. mit einer Teilzeitkraft zu besetzen bleibt seine Entscheidung. Der Grundgedanke beim Unternehmermodell war ja, dass Kleinunternehmen darüber erst einmal in die Richtung Arbeitssicherheit gebracht werden, denn die Praxis zeigt doch, dass viele Kleinunternehmen diesen Teil völlig vernachlässigen oder einen Externen Alibidienstleister beauftragen, der ja schon rechnerisch für den Kleinbetrieb und seine relativ wenigen Mitarbeiter nur sehr wenige Stunden ableisten muss und somit präsent sein wird. Weiterer Gedankengang war, wenn der Chef entsprechend sensibilisiert ist, wird mit höherer Wahrscheinlichkeit etwas umgesetzt, als wenn dies von einer wenige Stunden im Jahr im Betrieb aufschlagenden Person angeregt wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • (1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu
    bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist....

    Ja, dennoch lese ich da folgendes:

    1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.
    2) Der Arbeitgeber hat den schriftlich bestellten Fachkräften die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist.


    Aus dem Paragraphen lese ich immer noch, dass eine Bestellung schriftlich erfolgen muss, der Unternehmer muss der Fachkraft nur dann Aufgaben übertragen, wenn es erforderlich ist.

    Gott seit Dank bin ich Atheist

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  • Wenn er aber keine Fachkräfte benötigt, muss er natürlich auch keine bestellen. Siehe §5 ASiG in Kombination mit DGUV Vorschrift 2.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ja, dennoch lese ich da folgendes:

    1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.
    2) Der Arbeitgeber hat den schriftlich bestellten Fachkräften die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist.

    Du hast aus einem Absatz zwei gemacht und die Erforderlichkeit nur auf den zweiten Absatz bezogen. Zwischen den von Dir geteilten Absätzen steht aber ein UND, dass Du durch die Trennung unterschlagen hast. Axel hat meine dürren Worte doch ausführlich erläutert.

    Schau mal hier, da ist es ganz gut erklärt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo zusammen,

    ich greife das Thema noch mal auf und habe eine Frage.

    Es geht um DGUV V2 Anlage 3 (zu § 2 Abs. 4) Unternehmermodell.

    Wenn man sich für das Unternehmermodell entscheidet, sich ausbilden lässt und mit dem Überbetrieblichen Dienst zusammen arbeitet,
    gelten dann auch die vorgeschrieben Stunden für die SiFa und den Betriebsarzt pro Mitarbeiter im Jahr?
    Das wäre mit einem überbetrieblichen Dienst schwer zu realisieren oder?
    Ich weiß das es da steht, werde aber aus dem Text nicht schlau.

    Danke vorab für eure Antworten.

    Einmal editiert, zuletzt von Vagas (13. Januar 2021 um 11:44)

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  • Moin.

    Ich bin in einer solchen Konstellation als beratende externe FASI. Wir haben das als das akut wurde mit der BG abgesprochen dass der Unternehmer 70% der vorgegebenen FASI Zeit macht und ich dann 30% als Unterstützung. Wobei "sehen" dass alle Zeiten erfüllt wurden ist mir noch NIE passiert. Und das seit 11 Jahren als FASI bei ca. 50 Betrieben.

    Die Aufsichtsbehörden sind ja immer schon hocherfreut wenn sie überhaupt eine FASI antreffen. Der damalige TAB hat uns gesagt, wenn die Zeiten zusammengerechnet (also Tätigkeit Unternehmer und meine Einsatzzeit) 2/3 der vorgegeben Zeit ergeben ist er zufrieden.... soviel dazu.

    Meine Tip: Ruft den TAB der BG an und klärt das mit dem direkt.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Danke Mike144 für eine vernünftige ANtwort.
    Mir gehts allerdings konkret um die DGUV V2. Wie das rechtlich ist.
    Das es in der Praxis anders aussieht weiß ich.

    Also konkret noch mal meine Frage:

    Wenn man sich für das Unternehmermodell entscheidet, sich ausbilden lässt und mit dem Überbetrieblichen Dienst zusammen arbeitet,

    gelten dann auch die vorgeschrieben Stunden für die SiFa und den Betriebsarzt pro Mitarbeiter im Jahr, wie in der DGUV V2 nachzulesen sind?

    Oder gelten diese Zeiten dann nicht?

  • Siehe hier: https://www.dguv.de/medien/inhalt/…guv_v2_hand.pdf

    DGUV Vorschrift 2

    Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

    Hintergrundinformation für die Beratungspraxis

    Unter 4.3 (Seite 52) alternative Betreuung (Unternehmermodell)

    Hier geht es um bedarfsorientierte Betreuung gemäß GBU nicht um feste Einsatzzeiten.

    Ich hoffe das hilft dir. |?

    Arbeite klug, nicht hart (Dr. Gregory House)