Maschinenhersteller: Sicherheitsdatenblatt mitzuliefern??

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  • Moin,
    mal wieder, aus meiner Sicht, knifflige Frage, ihr könnt mir sicher helfen…


    Ein Maschinenhersteller liefert u.a. einen Kühler, welcher Kühlflüssigkeit enthält. Die Kühlflüssigkeit enthält handelsübliches Kühlerschutzmittel (meist Ethandiol (Glykol)).


    Nun die einfache Frage: Muss der Maschinenhersteller ein Sicherheitsdatenblatt über das Kühlerschutzmittel liefern oder reicht eine Hinweis in der Bedienungsanleitung?


    Wie immer: wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Regelung?


    Danke für die Mithilfe.
    Gruß
    QASI

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  • Die Maschine gilt als Erzeugnis. Die Pflicht zur Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattes (SDB) ergibt sich nach Artikel 31 der Reach Verordnung (VO 1907/2006) für Stoffe und Gemische, nicht jedoch für Erzeugnisse. Informationen zu Stoffen in Erzeugnissen muss der Lieferant entsprechend Artikel 33 liefern. => es ist kein SDB zu liefern, aber möglicherweise Informationen zu in der Maschine enthaltenen gefährlichen Stoffen entsprechend Artikel 33. Hier ist keine Form vorgegeben, wie die Information zu übermitteln ist. Mindestanforderung ist die Nennung des Namens des gefährlichen Stoffes.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.