Moin,
mal wieder, aus meiner Sicht, knifflige Frage, ihr könnt mir sicher helfen…
Ein Maschinenhersteller liefert u.a. einen Kühler, welcher Kühlflüssigkeit enthält. Die Kühlflüssigkeit enthält handelsübliches Kühlerschutzmittel (meist Ethandiol (Glykol)).
Nun die einfache Frage: Muss der Maschinenhersteller ein Sicherheitsdatenblatt über das Kühlerschutzmittel liefern oder reicht eine Hinweis in der Bedienungsanleitung?
Wie immer: wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Regelung?
Danke für die Mithilfe.
Gruß
QASI