Gemeinsam mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit aus dem Zuständigkeitsbereich der BGW habe ich Fragestellungen aufbereitet.
Ausgangslage
"Bei der Vorbereitung von Ausschreibungen hat unser Betrieb beschlossen, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften direkt in der Angebotsabgabe mit einzufordern: Quasi ein GSZeichen für die betroffenen Menschen, die an der Realisierung eines Auftrages in oder für unser Haus mitwirken werden, einzufordern.
Ziel ist, für alle ein Zeichen zu setzen. Gesundheit aller Personen auf unserem Gelände und die Gesundheit der Personen, die für uns arbeiten, sind uns wichtig.
Fragen
1) Wer hat hilfreiche Dokumente (Vordruck, Textbaustein, Checkliste zur Wirkungskontrolle),
was man bezüglich Arbeits-und Gesundheitsschutz beim Namen nennen sollte?
2) Welche Anforderungen kann ich vom Auftragnehmer verlangen und wie kann ich die Einhaltung
rechtlicher Standards von "Externen" sicher stellen? Wie sieht es mit Diplomatie aus?