LKW Fahrer

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  • Hallo Gemeinde,


    wir verladen auf unserem Hof Streusalz auf LKW verschiedenster Speditionen unterschiedlichster Sprache. Nun gab es leider vor einigen Wochen einen Unfall, bei dem ein LKW-Fahrer von seinem Auflieger abgeschmiert ist, weil er seinen Rückenschutz am Aufstieg zur Seite gebunden hatte. Der gute ist jetzt querschnittsgelähmt. Heute haben wir wieder einen Fahrer erwischt, der sein Fahrzeug genauso manipuliert hatte. Welche Handhabe habe ich hier? Darf ich Arbeiten genauso einstellen lassen wie bei eigenem Personal? Darf ich den Fahrer mit dem manipulierten Schutz wegfahren lassen? Bin gespannt auf eure Meinungen!


    Gruß

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  • Hallo,


    ich denke mal, dass die Fahrer keine Angehörigen eurer Firma sind?
    Dann hast du personell keine Handhabe. Du bist nicht weisungsbefugt.


    Das Maximum wäre, wenn deine Firmenleitung mitspielt, ein Platzverweis.


    Was man aber im Vorfeld machen könnte, wäre ein Fremdfirmenmanagement. Darin legt man dann das Verhalten von Kunden, Lieferanten, Externen, etc., in Sachen Arbeitsschutz fest. Eine Verpflichtung dazu wäre dann bei Auftragsannahme. Dann könntest du Sicherheitsaspekte einfordern und auch benennen. Größere Firmen machen so etwas und verpacken in diese Vorderung Dinge von der Sicherheitsweste bis zur Geschwindigkeitsbegrenzung.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,


    Wer ist denn Eigentümer des Hofes?
    Wer ist denn Besitzer des Grundstücks?
    Wer ist denn Betreiber der Anlage?
    An wen wendet sich die Aufsichtsbehörde?
    Wer steht denn in der Zeitung, falls etwas passiert?


    Wenn nur eine der oben genannten Fragen für euch zutrifft, dann sehe ich euch in der Pflicht, Sicherheit festzulegen, herzustellen und aufrecht zu erhalten.


    Und da ihr wahrscheinlich gegenüber den LKW-Fahrern anderer Unternehmen nicht weisungsbefugt seid, muss eben die Zufahrt für nicht sichere LKWs untersagt werden.
    Das erfolgt am einfachsten über eine Zufahrtskontrolle mit Checkliste.


    Bei uns wird kein LKW beladen, der nicht vorher überprüft und freigegeben wurde. Die LKW-Fahrer haben sich relativ schnell daran gewöhnt und sorgen inzwischen selbst dafür, dass sie schnell kontrolliert werden.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Wer überprüft und gibt die LKW frei? Was befähigt die Person dazu, dieses tun zu können? Wie sieht der Umfang der Prüfung aus?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo A_B,


    der Logistikleiter ist verantwortlich für die Einhaltung der Anweisung: Kein LKW darf beladen werden ohne vorherige Kontrolle.
    Das kann er selber machen, aber an den meisten unserer Standorte hat er 2-3 geschulte Mitarbeiter pro Schicht, die dies für ihn durchführen.
    Die Prüfung selbst ist eine zweiseitige Checkliste, die ausschließlich Punkte zur Sichtkontrolle enthalten.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • ich denke mal, dass die Fahrer keine Angehörigen eurer Firma sind?

    Jop, diverse Speditionen, die auch nicht von uns selbst beauftragt werden, sondern durch eine Firma, die unser Salz vertreibt.



    Was man aber im Vorfeld machen könnte, wäre ein Fremdfirmenmanagement.

    Hier müsste man mal mit dem "Verkäufer" unseres Salzes reden.



    Wer ist denn Eigentümer des Hofes?
    Wer ist denn Besitzer des Grundstücks?
    Wer ist denn Betreiber der Anlage?
    An wen wendet sich die Aufsichtsbehörde?
    Wer steht denn in der Zeitung, falls etwas passiert?

    Ja klar, wir!


    Das erfolgt am einfachsten über eine Zufahrtskontrolle mit Checkliste.

    Das ist recht schwierig weil momentan personell einfach nicht machbar. Der Dispatcher, der die Verladung koordiniert, ist allein und hat auch keine Sachkunde zur Prüfung von LKW. Und um ehrlich zu sein bei 60 LKW die Schicht auch keine Zeit.

  • Hallo zusammen,


    wer sagt denn, dass ich in meinem Haus meinen Besuchern gegenüber nicht weisungsbefugt bin?!?


    Selbstverständlich kann ich Regularien aufstellen und sicherheitswidriges Verhalten ahnden; Dritten gegenüber zwar nicht arbeitsrechtlich aber gem. meinem Hausrecht. Wenn bei mir auf dem Hof sowas passiert, macht der Fahrer erstmal keinen Handschlag mehr. In der Regel ist es wie so häufig Routine und Gedankenlosigkeit, heisst: Einmal kurz drüber gesprochen und alles ist gut. Es ist aber auch schon passiert, dass wir LKW die Beladung verweigert haben. Dann muß man sich zwar mit Auftraggebern und Spediteuren auseinandersetzen aber - es funktioniert.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Es ist aber auch schon passiert, dass wir LKW die Beladung verweigert haben. Dann muß man sich zwar mit Auftraggebern und Spediteuren auseinandersetzen aber - es funktioniert.

    Das spricht sich bei den Spediteuren und auch bei den SubSubSub.... die "nix verstehen" ganz schnell rum.
    Wenn man dies konsequent durchzieht dauert es ca 1/2 Jahr und danach läuft das ganze.
    Aber da muß auch die Geschäftsleitung mitspielen.


    Mfg

    FS

  • Aber da muß auch die Geschäftsleitung mitspielen.

    Da hinkt eben der Frosch. Schicke ich jetzt die Fahrer unbeladen vom Hof, muss ich mir die Frage stellen lassen, ob wir denn kein Salz verkaufen wollen.

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  • Mit dem Chef eine Übergangsfrist vereinbaren. Innerhalb eines Monats bekommen die Fahrer und (!) die Kunden (!) bloß eine Information, daß die PSA nötig ist. Das halten die Geschäftsbeziehungen schon aus und wird bei der Mehrheit auch funktionieren.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.