Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe einen nicht so ganz eindeutigen Sachverhalt mit dem ich mich zur Zeit auseinandersetze.
Ein Segelverein betreibt einen ca. 20 Jahre alten Schwenkkran (Tragkraft ca. 300 kg). Dieser Kran hebt Masten von Booten ab.
Bisher gab es keinerlei Regelungen hierzu.
Der Kran wurde weder gewartet noch sicherheitstechnisch überprüft. Das gleiche gilt für die Hebemittel.
Auch gibt es keine Gefährdungsbeurteilung, keine Betriebsanweisung oder eine Unterweisung der Nutzer. Versicherungstechnisch ist das Ganze auch nicht geregelt.
Der Kran ist recht alt und verfügt über keine EC Kennzeichnung. Frage: Muss ein Kran, der in einem eingetragenen Verein benutzt wird über eine CE Kennzeichnung gemäß EG Maschinenrichtlinie verfügen?
Danke und Gruß