Änderung der Sifa Ausbildung

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  • Ich bin gerade mitten in der Ausbildung und habe von den Änderungen noch nichts gehört. Nur dass es wohl so 2wöchige Intensiv-Branchenwochen gibt :S

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  • Bei welchem Träger machst Du die Ausbildung? Hört sich so an, als ob an dem Konzept der branchenspezifischen Ausbildung festgehalten, bzw. verstärkt würde.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Ist vielleicht ne blöde Frage aber muss ich an fort- und Weiterbildungen teilnehmen?
    Jetzt bitte nicht falsch verstehen - ich bin auf jedenfall dafür und finde es sehr wichtig auf einem aktuellen Stand zu sein. Aber wie sieht es rechtlich aus?
    Als gefahrgutbeauftragte muss ich mich regelmäßig fortbilden und alle 5 Jahre eine nachschlagen mit Prüfung absolvieren. Ansonsten darf ich ja nicht mehr bestellt werden.
    Kann ich meinen "sifa-schein" nach einigen Jahren auch verlieren?

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  • Danke aber das ist nicht so ganz was ich meine.
    Mal angenommen ich bekomme sehr knapp hintereinander zwei Kinder und ich bin dadurch 3 oder 4 Jahren aus meinem Job raus. Wenn in der Zeit mein gefahrgutbeauftragtengrundschulung länger als 5 Jahre her ist und somit abgelaufen ist muss ich doch die komplette Ausbildung neu machen. Also eine Woche mit Prüfung anstatt zwei oder drei Tage mit Prüfung.


    Gibt es das auch bei der sifa oder reicht es wenn ich nach der Elternzeit mich durch Seminare, Kongresse,... auf den neusten Stand bringe?

  • Dazu kann ich nur sagen, dass Deine Bestellung als FaSi durch den Arbeitgeber in der Elternzeit nicht aufgehoben wird und Du nach Rückkehr nicht erneut bestellt werden musst. Daraus ziehe ich den Schluss, dass Du natürlich wieder auf den Stand der Dinge kommen musst, aber anerkannte und bestellt FaSi bleibst. Ich hoffe, das kann hier jemand bestätigen.


    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/8104

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von caterpilar ()

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  • Dazu kann ich nur sagen, dass Deine Bestellung als FaSi durch den Arbeitgeber in der Elternzeit nicht aufgehoben wird und Du nach Rückkehr nicht erneut bestellt werden musst. Daraus ziehe ich den Schluss, dass Du natürlich wieder auf den Stand der Dinge kommen musst, aber anerkannte und bestellt FaSi bleibst. Ich hoffe, dass kann hier jemand bestätigen.


    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/8104

    Gut zu wissen dass ich die Bestellung dann behalte :)
    Aufgrund meiner ersten Schwangerschaft wurde ich nur stellvertretende Gefahrgutbeauftragte. Als Frau hat man es manchmal nicht so einfach mit der Karriere ;(

  • Hallo,
    ich möchte gern zur ursprünglichen Fragestellung zurückkehren mit folgender Information:


    Letzte Woche war ich bei der VBG-Akademie in Dresden. Da im Nachbarraum ein Seminar der SiFa-Ausbildungreihe lief, habe ich dort in der Kaffeepause einfach mal die Dozenten nach deren Kenntnisstand gefragt.
    Einer der Dozenten sagte mir, ich könne davon ausgehen, dass sich in den nächsten vier (!) Jahren nichts ändern wird bei der Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Weder bei den ersten zwei Ausbildungsstufen, noch bei der Branchenspezifik.


    Natürlich war dass keine offizielle Verlautbarung der BG, aber auf jeden Fall eine interessante Aussage.