Beurteilung und Vorgehen bei Explosiongefahren durch GFK-Staub

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  • Der Gefahrstoffbeauftragte befindet sich leider momentan in Elternzeit ;-). Werde mich morgen mal hinsetzen und das Thema "Explosionschutz" intensiver durcharbeiten. Freu mich jetzt schon drauf :(

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  • Ja AxelS, hast du dann wohl, es fällt in seinen fachlichen Aufgabenbereich, ich glaub seit 2015.

    Nein, hab ich nicht. Den Gefahrstoffbeauftragten gibt es formal nicht, somit kann seine Verantwortlichkeit auch nicht automatisch festgelegt sein. Weiterhin richten sich die Gesetzesvorgaben in der Regel immer an den Arbeitgeber. Dieser kann bestimmte Dinge delegieren, aber auch hier gibt es Einschränkungen und Grenzen. Ganz raus kommt der Unternehmer nie. Die Stellung und Funktion des Gefahrstoffbeauftragten sehe ich analog zur SiFa => Beratungsauftrag, aber keine Verantwortung für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Übrigens, die SiFa wird von den Aufsichtsbehörden als fachkompetent, auch in Sachen Explosionsschutz angesehen. Alles was mit Anlagensicherheit zu tun hat, auch der Explosionsschutz, ist weiterhin in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    ab 01.06.2015 ist die Regelung in der Gefahrstoffverordnung zu finden, sicherlich wird weiterhin in der Betriebssicherheitsverordnung auf den Explosionsschutz eingegangen bezüglich der Prüfungen. Aber
    Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz erfolgen nach der Gefahrstoffverordnung.

    Anhang I
    (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3)
    Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten
    Inhaltsübersicht
    Nummer 1 Brand- und Explosionsgefährdungen

    alles weitere ist dem Dokument zu entnehmen, dieser Punkt war eine wesentliche Änderung der neuen Betriebssicherheitsverordnung.

    Oder bin ich jetzt echt total falsch?

    mfg OSH

    Was passieren kann, passiert!

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  • dieser Punkt war eine wesentliche Änderung der neuen Betriebssicherheitsverordnung.

    Oder bin ich jetzt echt total falsch?

    Die Brand und Explosionsgefahr war schon viel länger im Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung, wurde allerdings in Teilen in die Betriebssicherheitsverordung überführt (wenn ich mich nicht irre um 2005) und dort z.B. auch das Explosionsschutzdokument gefordert. Es gab somit bis zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 eine Doppelregelung. Diese wurde mit der Änderung wieder ein wenig entwirrt, wobei beide Verordnungen weiterhin Teile zum Brand- und Explosionsschutz enthalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Der Gefahrstoffbeauftragte befindet sich leider momentan in Elternzeit ;-). Werde mich morgen mal hinsetzen und das Thema "Explosionschutz" intensiver durcharbeiten. Freu mich jetzt schon drauf :(

    Hallo Wiki16,

    dann hast du hier etwas zum Lesen. Da die BGRCI da gut aufgestellt ist.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)