Beurteilung und Vorgehen bei Explosiongefahren durch GFK-Staub

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  • Hallo zusammen,


    hat von euch jemand bereits Praxiserfahrungen sammeln können, mit der Beurteilung von Explosionsgefahren durch Staub? Während einer Begehung bei einem Kunststoffbearbeitungsunternehmen (GFK), wurde festgestellt, dass in manchen Hallen (ca. 2000qm groß) beim Schleifen von Produkten Staub entsteht, der sich schnell wieder setzt. Es wird relativ selten gereinigt und eine Absaugung ist nicht an jedem Arbeitsplatz vorhanden. Luftströmungen in Form von Windstößen gibt es dort keine. Ich frag mich nun, wie ich vorgehen soll, um eine Explosionsgefahr beurteilen zu können. Kann ich das überhaupt, ohne die genauen Messwerte zu der Staubdichte usw. zu haben? Einen Lehrgang hierzu hab ich zwar schon gebucht, jedoch ist dieser erst nächstes Jahr. Die Recherche in Gesetzestexten (TRBS) ist bereits in vollem Gange...


    Über einige Praxisbeispiele von euch, würde ich mich freuen ;-).



    Gruß


    Wiki

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  • Nur mal so: Und die Gesundheitsbelastung? GFK-Staub ist ein fieses Zeug! Klar, die Explosionsgefahr besteht wie bei allen grundsätzlich brennbaren Stäuben (auch wenn der Glasanteil die nicht so hoch scheinen lässt), aber der Staub ist ganz sicher sehr gesundheitsschädlich (= viel höhere Eintrittswahrscheinlichkeit).


    Mit besserer Absaugung z. B. an der Stelle der Bearbeitung u. ä. Maßnahmen würdet Ihr zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo Micherheit,


    vielen Dank für den Beitrag! Da bereits eine AGW-Messung durch die BG durchgeführt wurde, beschäftigt mich nur das Thema "Explosionsschutz"

  • Mir fiel bei Deinem Text bloß das "beim Schleifen von Produkten Staub entsteht, der sich schnell wieder setzt." auf. Das bedeutet doch, daß der Staub erst freigesetzt wird und das schafft etliche Probleme, die man sich sparen kann. Eine direkte Absaugung an der Bearbeitungsstelle würde ganz sicher große Vorteile für die Mitarbeiter bringen, AGW hin oder her. Wenn ich die noch deutlicher unterschreiten kann, ist es doch nicht verkehrt, oder?



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Mir fiel bei Deinem Text bloß das "beim Schleifen von Produkten Staub entsteht, der sich schnell wieder setzt." auf. Das bedeutet doch, daß der Staub erst freigesetzt wird und das schafft etliche Probleme, die man sich sparen kann. Eine direkte Absaugung an der Bearbeitungsstelle würde ganz sicher große Vorteile für die Mitarbeiter bringen, AGW hin oder her. Wenn ich die noch deutlicher unterschreiten kann, ist es doch nicht verkehrt, oder?



    Gruß Michael

    Gebe ich dir vollkommen recht! Jedoch möchte dieses Unternehmen erst Fakten und Details haben, bevor irgendwelche Maßnahmen folgen ;)

  • Da bereits eine AGW-Messung durch die BG durchgeführt wurde

    Was kam dabei heraus? Sind die Grenzwerte dauerhaft sicher unterschritten? Kann ich mir anhand Deiner Beschreibung eigentlich nicht vorstellen.
    Weiterhin wäre auch interessant, was als Bindemittel im GFK eingesetzt wird. Polyesterharz oder Epoxidharz? Sollte Epoxidharz zum Einsatz kommen, würde ich auch Richtung Epichlorhydrin und Bisphenol A ermitteln.
    Kommen auch andere Trägermaterialien als Glas zum Einsatz z.B. Kohlefasern?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Was kam dabei heraus? Sind die Grenzwerte dauerhaft sicher unterschritten? Kann ich mir anhand Deiner Beschreibung eigentlich nicht vorstellen.
    Weiterhin wäre auch interessant, was als Bindemittel im GFK eingesetzt wird. Polyesterharz oder Epoxidharz? Sollte Epoxidharz zum Einsatz kommen, würde ich auch Richtung Epichlorhydrin und Bisphenol A ermitteln.
    Kommen auch andere Trägermaterialien als Glas zum Einsatz z.B. Kohlefasern?

    Hab das Messprotokoll leider noch nicht gesehen, da es ein neuer Kunde ist. Laut deren Aussage, wurden die Werte bei der letzten Messung nicht überschritten. Zudem kümmert sich eine Chemikerin bei denen um die Risiken durch Gefahrstoffe. Für mich zählt in erster Linie das Thema "Explosionsschutz"

  • Schon mal in der GESTIS Staub-EX nachgesehen? Da gibt es einige Eintragungen zu glasfaserverstärkten Kunststoffen und Schleifen, nur welcher ist der Eintrag, der zu Deiner Situation passt? Habe einige Parameter überflogen, der geringste Wert, den ich auf die Schnelle gefunden habe, war 30g/m³. Sofern die Staubkonzentration bei Dir deutlich darunter liegt, würde ich eine Ex-Gefahr eher ausschließen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Schon mal in der GESTIS Staub-EX nachgesehen? Da gibt es einige Eintragungen zu glasfaserverstärkten Kunststoffen und Schleifen, nur welcher ist der Eintrag, der zu Deiner Situation passt? Habe einige Parameter überflogen, der geringste Wert, den ich auf die Schnelle gefunden habe, war 30g/m³. Sofern die Staubkonzentration bei Dir deutlich darunter liegt, würde ich eine Ex-Gefahr eher ausschließen.

    Danke dir Axel! Ich schau mal ob es irgendwelche Anbieter gibt, die so eine Staubmessung für uns durchführen können.

  • Die ermittelten Arbeitsplatzgrenzwerte lassen sich doch sicher beschaffen. Die ermöglichen erst einmal eine grobe Einschätzung, auch wenn diese nicht die ganze Halle abdecken.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Und immer schön an die Faustregel denken "eine 1 mm hohe Staubschicht auf dem Boden, die aufgewirbelt wird, genügt um Ex-Gefahr zu erzeugen".
    Zur dauerhaft sicheren Einhaltung des AGW gehört ein wenig mehr, als nur den AGW bei einer Messung nicht zu erreichen.
    Aus Arbeitsschutzsicht würde ich hier immer zu einer lokalen Absaugung tendieren, alternativ eine Einhausung oder Nassschleifen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • In welcher Phase würdet ihr die Ex-Schutz-Dokumente erstellen? Erst wenn aussagekräftige Messergebnisse vorhanden sind oder auch schon wenn man nur den Verdacht hat das eine Staubexplosion entstehen kann?

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  • schon wenn man nur den Verdacht hat das eine Staubexplosion entstehen kann?

    also wenn Du den Verdacht hast, solltest Du schon eins erstellen.
    Da es sich, wenn ich Dich richtig verstanden habe, um einen Kunden handelt und Du extern tätig bist, würde ich dazu raten das Ex-Schutz Dokument jetzt schon zu erstellen.


    Die wichtigsten Indikatoren wurden dazu ja schon genannt

    :bremse:

  • Ab dem Moment, ab dem sinnvolle Angaben möglich sind. Zum Explosionsschutzdokument gehört ja auch die Zoneneinteilung und notwendige Maßnahmen um die Explosion zu verhindern. Was kannst Du hierzu im Moment konkret aussagen?
    Wahrscheinlich nur den Verdacht, dass möglicherweise Ex-Atmosphäre vorherrschen könnte. Welche Schutzmaßnahmen werden dagegen getroffen?
    Dies könnte man somit in die erste Variante des Ex Schutz Dokuments einbringen. Mit zunehmendem Wissensgewinn wird dann das Dokument verfeinert, oder wenn es gut läuft, überflüssig. Wobei völlig überflüssig wird es nie, es dokumentiert ja, wie Du zu einem Ergebnis gekommen bist. Das Explosionsschutzdokument ist im Prinzip nichts anderes als eine Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf Brand- und Explosionsgefahren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Wiki16,


    mache dem Betrieb klar, dass er seine Halle mit EX-geschützten Geräten säubert.
    Dann finde Maßnahmen um das Einstauben zu verhindern oder zu verringern.


    Versuche rauszufinden ob es EX Geräte bzw. für welche Zonen die vorhandenen Anlagen freigegeben sind.


    Ansonsten kann man der Aussage von Axel nichts mehr hinzufügen.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Moin Wiki16,


    anbei hast du einen Gefahrstoffbeauftragten zur Hand, der könnte dir fachlich weiter helfen und ist auch im eigentlichen für die Erstellung eines solchen Dokumentes verantwortlich. (Fachlicher Aufgabenbereich)


    Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen das bei voller Auslastung der AGW nicht überschritten wird. Auch, wenn der Staub schnell fällt, erzeugt der Winkelschleifer durch seine natürliche Belüftung immer wieder neuen Wind der Staub aufwirbeln kann.


    Wir haben das Problem mit dem Staub so gelöst das wir Winkelschleifer Absaughauben ausgestattet haben ca. 60€ und die an einem entsprechenden Industriestaubsauger (EX - Zone22 Z. Bsp.) für Stäube angeschlossen haben.


    Der Effekt war sehr gut und wir konnten die Gefährdung minimieren, somit eine gute technische Maßnahme.


    Ansonsten kann auch ich mich nur den Vorrednern anschließen und bedenke die gesundheitlichen Schäden bei der Verarbeitung von GFK sind noch nicht so recht bekannt.


    mfg

    Was passieren kann, passiert!

  • hast du einen Gefahrstoffbeauftragten zur Hand, der könnte dir fachlich weiter helfen und ist auch im eigentlichen für die Erstellung eines solchen Dokumentes verantwortlich. (Fachlicher Aufgabenbereich)

    Hab ich da was verpasst? Der Gefahrstoffbeauftragte soll verantwortlich für die Erstellung eines Ex-Schutz-Dokuments sein? Wäre ungefähr genau so wie wenn ich behaupten würde die SiFa ist verantwortlich für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
    Beratung und fachliche Unterstützung kann ich ja noch zustimmen, aber verantwortlich für die Erstellung bestimmt nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ja AxelS, hast du dann wohl, es fällt in seinen fachlichen Aufgabenbereich, ich glaub seit 2015.


    Das ein solches Dokument vorhanden ist, liegt wie immer beim Unternehmer / Arbeitgeber. Darum habe ich ja auch geschrieben fachlicher Aufgabenbereich, denn ein solches Dokument muss mit ausreichendem Fachwissen erstellt werden, was der Unternehmer meistens nicht hat, denn dafür hat er seine Berater.


    Oder habe ich was verpasst^^, nein Spaß bei Seite.


    mfg

    Was passieren kann, passiert!