Ladungssicherung mit Netz

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  • Hallo zusammen,
    ein Mitarbeiter ist der Meinung das Scheitholzstücke bis ca. 30cm bei Beladung eines Anhänger bis zur Höhe der Bordwand nicht mit einem Netz gesichert werden müssen. Habe diesem wiedersprochen. Da ein Sicherungsnetz bei jedem Aufprall oder anderen Unfällen, leicht oder schwer in jedem Fall Passanten vor fliegenden Holzscheiten schützen kann. Meiner Ansicht nach ist es laut StVO und anderen Gesetzen verpflichtend, auch bis Bordwandhöhe ein Netz zu verwenden. Alles andere ist fahrlässig. Wie ist eure Meinung hierzu?
    Gruß: tini

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  • Moin,

    grundsätzlich ist der Fahrer (Belader lasse ich mal weg) für sein Fahrzeug und damit auch für die Ladungssicherung verantwortlich.
    Ein Kantholz kann der z.B. festzurren. Bei dem Kaminholz wird das schwieriger, da er viele Hölzer hat. Da bleibt nur das Netz um eine Art Haube über die Klötzchen zu ziehen.

    Wer jetzt meint bei Holz kann kein "Wegfliegen" passieren, der schaue sich das an:
    Metallplatte!!! Die Strecke fahre ich jeden Tag:

    http://www.derwesten.de/staedte/bottro…id12052496.html

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hat der Kollege mal überlegt was bei einer Vollbremsung passiert?


    I. Allgemeine Verkehrsregeln § 22 Ladung und 23 Abs. 1 § 22 Ladung
    (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin-und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

    Quelle:http://www.ladungssicherung-ev.de/rechtsgrundlagen.htm


    "Dabei muss der Absender die Ware so sichern, dass sie auch bei einer Notbrem-
    sung, einem plötzlichen Ausweichmanöver, in zügig durchfahrenen Kurven (Flieh-
    kraft) durch übliche Rangierstöße oder bei schlechten Straßenverhältnissen nicht be-
    schädigt wird."

    Quelle: https://www.stuttgart.ihk24.de/blob/sihk24/pr…herung-data.pdf

    Seite 24

    Mfg

    FS

  • Hallo zusammen,

    eine kleine Korrektur möchte ich gern anbringen:

    Der Fahrer ist NICHT in erster Linie für die Ladungssicherungsmaßnahmen verantwortlich, sondern der Belader!!! Damit legt der Belader die erforderlichen Maßnehmen fest.
    Der Fahrer ist für das Fahrzeug und die Fahrweise verantwortlich. Weiterhin muss er die Ladungssicherungsmaßnahmen kontrollieren und ggf. nachbessern.

    Grundsätzlich gilt: JEDE LADUNG IST ZU SICHERN!!!

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

  • ein Mitarbeiter ist der Meinung das Scheitholzstücke bis ca. 30cm bei Beladung eines Anhänger bis zur Höhe der Bordwand nicht mit einem Netz gesichert werden müssen.

    Schon mal gesehen, wie so ein Anhänger springt, schon bei der geringsten Bodenunebenheit?
    Meinem Vater ist aus dem Anhänger eine zusammenklappbare Aluleiter geflogen, die am Boden des Anhängers lag. Bordwandhöhe ca. 40 cm. Er hat den Verlust der Leiter während der Fahrt nicht bemerkt, die Straße war auch nicht besonders holprig, sondern im Pkw als ebenmäßig zu bezeichnen. Zum Glück schlidderte sie nur an den Straßenrand und konnte dann dort wieder aufgefunden werden, unbeschädigt und ohne weitere Schäden an Personen oder anderen Fahrzeugen zu verursachen. Ich hätte nie gedacht, dass eine ca. 15 kg schwere Leiter so einfach die Ladebordwand überspringt.


    PS: Warum ist dieser Beitrag eigentlich in der Rubrik "EURE VORSTELLUNG in Sifapage Board"?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (14. Oktober 2016 um 08:12)

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  • Hallo zusammen,

    eine kleine Korrektur möchte ich gern anbringen:

    Der Fahrer ist NICHT in erster Linie für die Ladungssicherungsmaßnahmen verantwortlich, sondern der Belader!!! Damit legt der Belader die erforderlichen Maßnehmen fest.
    Der Fahrer ist für das Fahrzeug und die Fahrweise verantwortlich. Weiterhin muss er die Ladungssicherungsmaßnahmen kontrollieren und ggf. nachbessern.

    Grundsätzlich gilt: JEDE LADUNG IST ZU SICHERN!!!

    Hallo Kronosom

    da möchte ich dir wiedersprechen. Der Fahrer ist im Boot da er für die Betriebssichere Beladung des Fahrzeuges verantwortlich und damit auch für die Ladungssicherung.
    Er muss dem Belader sagen wo der Lastschwerpunkt des Hängers ist, nötigenfalls schon über das Gesamtgewicht der schon geladenen Ladung.


    Informationen zur Verantwortung der einzelnen Aufgaben: (Quelle Ladungssicherung.de)
    Verantwortung des Verladers
    Verantwortung des Absenders und Frachtführers
    Verantwortung des Fahrers
    Verantwortung des Fahrzeughalters

    Hier ist eine Quelle der BGDP die finde ich schon sehr gut ausgearbeitet.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)