Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter ist der Meinung das Scheitholzstücke bis ca. 30cm bei Beladung eines Anhänger bis zur Höhe der Bordwand nicht mit einem Netz gesichert werden müssen. Habe diesem wiedersprochen. Da ein Sicherungsnetz bei jedem Aufprall oder anderen Unfällen, leicht oder schwer in jedem Fall Passanten vor fliegenden Holzscheiten schützen kann. Meiner Ansicht nach ist es laut StVO und anderen Gesetzen verpflichtend, auch bis Bordwandhöhe ein Netz zu verwenden. Alles andere ist fahrlässig. Wie ist eure Meinung hierzu?
Gruß: tini
Ladungssicherung mit Netz
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Moin,
grundsätzlich ist der Fahrer (Belader lasse ich mal weg) für sein Fahrzeug und damit auch für die Ladungssicherung verantwortlich.
Ein Kantholz kann der z.B. festzurren. Bei dem Kaminholz wird das schwieriger, da er viele Hölzer hat. Da bleibt nur das Netz um eine Art Haube über die Klötzchen zu ziehen.Wer jetzt meint bei Holz kann kein "Wegfliegen" passieren, der schaue sich das an:
Metallplatte!!! Die Strecke fahre ich jeden Tag: -
Hat der Kollege mal überlegt was bei einer Vollbremsung passiert?
I. Allgemeine Verkehrsregeln § 22 Ladung und 23 Abs. 1 § 22 Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin-und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.Quelle:http://www.ladungssicherung-ev.de/rechtsgrundlagen.htm
"Dabei muss der Absender die Ware so sichern, dass sie auch bei einer Notbrem-
sung, einem plötzlichen Ausweichmanöver, in zügig durchfahrenen Kurven (Flieh-
kraft) durch übliche Rangierstöße oder bei schlechten Straßenverhältnissen nicht be-
schädigt wird."Quelle: https://www.stuttgart.ihk24.de/blob/sihk24/pr…herung-data.pdf
Seite 24
Mfg
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Hallo zusammen,
eine kleine Korrektur möchte ich gern anbringen:
Der Fahrer ist NICHT in erster Linie für die Ladungssicherungsmaßnahmen verantwortlich, sondern der Belader!!! Damit legt der Belader die erforderlichen Maßnehmen fest.
Der Fahrer ist für das Fahrzeug und die Fahrweise verantwortlich. Weiterhin muss er die Ladungssicherungsmaßnahmen kontrollieren und ggf. nachbessern.Grundsätzlich gilt: JEDE LADUNG IST ZU SICHERN!!!
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ein Mitarbeiter ist der Meinung das Scheitholzstücke bis ca. 30cm bei Beladung eines Anhänger bis zur Höhe der Bordwand nicht mit einem Netz gesichert werden müssen.
Schon mal gesehen, wie so ein Anhänger springt, schon bei der geringsten Bodenunebenheit?
Meinem Vater ist aus dem Anhänger eine zusammenklappbare Aluleiter geflogen, die am Boden des Anhängers lag. Bordwandhöhe ca. 40 cm. Er hat den Verlust der Leiter während der Fahrt nicht bemerkt, die Straße war auch nicht besonders holprig, sondern im Pkw als ebenmäßig zu bezeichnen. Zum Glück schlidderte sie nur an den Straßenrand und konnte dann dort wieder aufgefunden werden, unbeschädigt und ohne weitere Schäden an Personen oder anderen Fahrzeugen zu verursachen. Ich hätte nie gedacht, dass eine ca. 15 kg schwere Leiter so einfach die Ladebordwand überspringt.PS: Warum ist dieser Beitrag eigentlich in der Rubrik "EURE VORSTELLUNG in Sifapage Board"?
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Hallo zusammen,
eine kleine Korrektur möchte ich gern anbringen:
Der Fahrer ist NICHT in erster Linie für die Ladungssicherungsmaßnahmen verantwortlich, sondern der Belader!!! Damit legt der Belader die erforderlichen Maßnehmen fest.
Der Fahrer ist für das Fahrzeug und die Fahrweise verantwortlich. Weiterhin muss er die Ladungssicherungsmaßnahmen kontrollieren und ggf. nachbessern.Grundsätzlich gilt: JEDE LADUNG IST ZU SICHERN!!!
Hallo Kronosom
da möchte ich dir wiedersprechen. Der Fahrer ist im Boot da er für die Betriebssichere Beladung des Fahrzeuges verantwortlich und damit auch für die Ladungssicherung.
Er muss dem Belader sagen wo der Lastschwerpunkt des Hängers ist, nötigenfalls schon über das Gesamtgewicht der schon geladenen Ladung.Informationen zur Verantwortung der einzelnen Aufgaben: (Quelle Ladungssicherung.de)
Verantwortung des Verladers
Verantwortung des Absenders und Frachtführers
Verantwortung des Fahrers
Verantwortung des FahrzeughaltersHier ist eine Quelle der BGDP die finde ich schon sehr gut ausgearbeitet.
Gruß RaBau