Staplerfahrer

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  • Grundsätzlich liegt das im Ermessen des Unternehmers. Wo ist der Mitarbeiter versichert? In Deutschland oder in Frankreich?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Ich sehe da kein Problem, denn auch ein deutscher Staplerschein ist alleine kaum das Papier wert, auf dem er steht. Erst die betriebliche Unterweisung bezogen auf das tatsächlich zu bedienende Flurförderzeug macht die Sache komplett. Wenn Du einen Mann als Leiharbeitnehmer einstellen willst, dann ist der Staplerschein so etwas wie die Vorkenntnis des Mannes. Der Entleiher muß also trotzdem bezogen auf den Stapler XY unterweisen. Für die Überprüfung des Erfolgs Eurer vorher erfolgten Unterweisung empfehle ich die VBG-Erfolgskontrolle: Klick.


    Gruß Michael


    1. P.S.: Und an die schriftliche Beauftragung denken! Die ist zwar Sache des Entleihers, aber die wird gerne vergessen und als Zeitarbeitsunternehmen hängt Ihr dann immer mit drin.

    2. P.S.: Hast Du eigentlich inzwischen den Link "Konversationen" oben entdeckt und Dir den Themenvorschlag angesehen?

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Micherheit (21. September 2016 um 16:43)

  • @Nasiefasi
    Ich würde mir sein Fahrkönnen überprüfen/zeigen lassen. Wenn das in Ordnung ist und er das FFZ sicher bedienen kann, würde ich ihm einen schriftlichen Fahrauftrag erteilen. Nur weil er in Deutschland Auto fährt, braucht er auch keinen neuen Führerschein.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Richtig.
    Auch wenn bei Neueinstellungen in unserem Unternehmen die Mitarbeiter bereits Staplerscheine nachweisen können, dürfen diese auf den Firmenstaplern erst nach theoretischer und praktischer Einweisung und Überprüfunge der "Fahrkünste" eingesetzt werden.

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

  • Mahlzeit,

    der Staplerschein ist doch nur ein Nachweis, der sagt, der Mensch hat von Theorie und Praxis eine Ahnung und eine Ausbildung gemacht. Hier sollte der Level innerhalb von Europa gleich sein. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften heißen vielleicht anders, der Inhalt dürfte ebenso gleich sein.

    Also, das würde mir reichen.
    Wichtiger:
    Deutsche Sprache? Unterweisung? Einweisung auf den Staplertyp? Fahrauftrag? Einweisung in das betriebliche Umfeld.

    Dann aber auch los.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hey, sehe das wie Waldmann im vereinten Europa sollte man davon ausgehen können das die Staplerfahrerschulung in Frankreich vergleichbar ist.
    Die Eignung muss ja noch zusätzlich zum Staplerschein beurteilt werden.

    lg Lepo

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  • Hallo zusammen,

    so ähnlich erging es mir mit einem belgischen Kollegen. Hierzu hatte ich mit der BG Kontakt aufgenommen und mich aufklären lassen:

    Der "internationale" Staplerschein aus Belgien entspricht NICHT den Anforderungen der BG!!!

    Also hat der Kollege noch einmal die theoretische und praktische Prüfung abgelegt.

    Damit bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

    Gruß Kronosom

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

  • Also wenn bei uns ein solcher Fall vorkommt,
    gehen wir wie folgt vor:
    -Sichtung der vorhandenen Dokumente
    -Durchführung der G25
    -Unterweisung auf die von uns eingesetzten Fahrzeuge
    -Pracktisches üben/zeigen (Umgang mit dem FFZ Ein und Außlagern von Gegenständen)
    -Wenn dies alles in Ordnung ist gibt es die Schriftliche Beauftragung und einen Pin für die FFZ die er fahren darf.

    Schöne Grüße Tobi

    Heute hier morgen dort. |?

  • Hallo,

    vielen Dank für die Tolle Unterstützung hat mir sehr geholfen.

    Mitarbeiter hat jetzt die G25, sein können hat er direkt beim Kunden unter Beweis gestellt, was wir jetzt neu eingeführt haben ist das wir ebenfalls einen Fahrauftrag erteilen.

    @Sifafa danke für den LINK hab mehrer Möglichkeiten muss mich nur noch Entscheiden