Hallo an alle,
Hier der Link:
http://www.dguv.de/de/mediencente…hrung/index.jsp
Die Gegendarstellung des Irreführers (um nicht das B-Wort zu nutzen) ist auch ziemlich lächerlich. Da steht im Text der DGUV und im Briekopf des Schreibens, dass das Schreiben "im Auftrag von ..." erstellt ist, und nicht, dass dass jemand mit dem Schreiben oder dem Versand beauftragt wurde.
Aber Gegendarstellung muss sein, wogegen auch immer...
Als DGUV würde ich da eher in Richtung "falsche Tatsachenbehauptung" gehen und auf eine Unterlassung pochen
Andererseits ist die Aufgabe der DGUV die Prävention, nicht die Streiterei mit untertalentierten Irreführern - und das ist gut so.
Anmerkung: ich gehe davon aus, dass KEINE SiFa auf dieses Schreiben reinfällt. Aber wenn irgend ein Chef fragt - "bist Du sicher?" - dann haben wir hier eine Quelle.