PSA Hochdruckreiniger

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  • Hallo allerseits,

    ich plane zur Zeit einen Artikel für unser Blog zu dem Thema: Arbeitsschutz beim arbeiten mit Hochdruckreiniger. Ich hab schon in einem anderen Thread hier im Forum ein gute Vorlage für die BA gefunden hier


    Zitat von BA HD-Reinigen

    • Die richtige Persönliche Schutzausrüstung muss auch bei kürzester Benutzung des Hochdruckstrahlers benutzt werden

    Gerade an diesem Hinweis sieht man ja schon etwas das sich auch mit meiner Erfahrung deckt. Oftmals wird weitestgehend auf das Tragen der PA verzichtet (gerade bei kurzen Reinigunsprozess).

    Richtig wäre ja eine PSA die aus folgenden Komponenten besteht:

    • Helm (?)
    • Visier
    • Gehörschutz
    • HD-Schutzstiefel
    • Handschuhe (Gummi)
    • Schutz-Overall / Schürze

    Jetzt wollte ich einfach mal nach euren Erfahrungen zu diesem Thema fragen. Wird das bei euch wirklich alles eingehalten oder habt ihr die Anforderungen ein wenig gesenkt?

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  • Moin,
    meiner Meinung nach sollte das zu reinigende Objekt eine entscheidende Rolle bei der Auswahl von PSA spielen.
    Bei einer Tankreinigung von innen der mit Gefahrstoffen kontaminiert ist wird mann nicht um eine ,,Vollschutz PSA mit Atemluftzuführung'' herumkommen.
    Hingegen beim Autowaschen mit einem Hochdruckreiniger an der Tanke wird das nicht erforderlich sein.
    Wir haben für unsere Tätigkeiten die benötigte PSA in einer Betriebsanweisung fußend auf der Gefährdungsbeurteilung geregelt.
    Das wird von den Mitarbeitern auch eingehalten (reiner Selbstschutz wer will schon nass und dreckig werden).

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • Hallo,

    richtige Industrie-HD-Reiniger ballern mit ca. 200 bar und einem rotierenden Strahl. Da wird schon der zu reinigende Untergrund durch die Gegend gepustet.
    Also vielleicht auch an die "Dritten" Unbeteiligten denken, die lieben Zuschauen!

    Ansonsten würde ich das analog zu den Freischneidern sehen (bezogen auf das Wegschleudern).

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Die zu wählende PSA ist vom Arbeitsdruck des Reinigers und von dem zu bearbeitendem Objekt abhängig.
    Die ehemalige BGV D15 gibt dort ein paar passende Hinweise, ebenso die ehem. BGR 500, 2.24 und von der BGHW das Merkblatt 13.

    In meinem ehem. Betrieb war die Vorgabe (120 bar, Reinigungsrabeiten): Gesichtsschutz, S3-Schuhe, Spritzschutzkittel

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Klasse!!

    "Die richtige Persönliche Schutzausrüstung muss auch bei kürzester Benutzung des Hochdruckstrahlers benutzt warden"

    Genau dazu ist eine BA NICHT da! Dort hinein gehört eben genau die Aussage, WELCHE PSA zu tragen ist anstelle eines solchen Schrotts.

    Wenn ich beispielsweise nirgendwo anstoßen und mir nichts auf den Kopf fallen kann, was soll ich dann mit einem belastenden Helm?! Warum sollte ich bei 120 bar Gamaschen od. HD Schuhe tragen?!

    Entscheidend ist also mal wieder nicht die generelle Frage nach HD Arbeiten; vielmehr geht es um die genaue Art und Weise der Arbeiten. Insbesondere im Bereich PSA gilt für mich: So viel wie nötig, sowenig wie möglich! Also kramkr, formuliere vermeindlich allgemeingültige Aussage mit sehr viel Bedacht.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Vielen Dank für die ganzen guten Anregungen.


    Entscheidend ist also mal wieder nicht die generelle Frage nach HD Arbeiten; vielmehr geht es um die genaue Art und Weise der Arbeiten. Insbesondere im Bereich PSA gilt für mich: So viel wie nötig, sowenig wie möglich! Also kramkr, formuliere vermeindlich allgemeingültige Aussage mit sehr viel Bedacht.


    Den Hinweis find ich auch sehr gut!

  • Hallo Zusammen,
    eine allgemeine BA macht mir auch Schwierigkeiten. Für eine individuelle BA bedarf es einer Gefährdungsbeurteilung. Aufgrund derer kann die BA konkretisiert werden. Das macht etwas mehr Arbeit, ist glaube ich aber der richtige Weg.

    Herzliche Grüße,
    Joshm

  • Für eine individuelle BA bedarf es einer Gefährdungsbeurteilung. Aufgrund derer kann die BA konkretisiert werden. Das macht etwas mehr Arbeit, ist glaube ich aber der richtige Weg.

    Das ist der einzig richtige Weg. Bei uns in den Kliniken holen sich die Bereichsleiter die BA's für die Gefahrstoffe von den Lieferanten. Da ist dann teilweise so wenig oder manchmal auch viel zu viel an Maßnahmen drauf, da kann man nur den Kopf schütteln. Hauptsache ich habe alles erwischt und abgedeckt. Ich bediene mich manchmal an den Texten, aber auch nur an denen, die gemäß GBU auch zutreffen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Schneidwirkung und hohe Druckeinwirkung auf den Körper --> Den Strahl nicht auf andere Personen richten. Dieser Satz fehlt mir.


    Wenn Du schreibst, dass auf Grund des hohen Drucks Teile und Schmutzpartikel durch den raum Fliegen, reicht eine Schutzbrille nicht aus. Das Symbol für den Gesichtsschutz hast Du ja auch eingefügt. Dann schreib auch, dass ein Gesichtsschutz zu tragen ist. Speziell wenn Du schreibst, das Sprühnebel Gefahrstoffe enthalten können.

    Ich bin ein pingeliger Verfechter der dt. Sprache. Wenn Du Handschuhe oder auch Stiefel schreibst, was genau meinst du dann. Bzw. was willst Du dann an deinen Mitarbeiter am Körper sehen.
    Chemikalienresistente Gummistiefel mit Stahlkappe oder den Winterstiefel. Was genau für Handschuhe meinst Du? Hygieneschutzhandschuhe? Chemikalienschutzhandschuhe?
    Das gilt für den Text und teilweise auch für die BA. An manchen Stellen finde ich den Text ein wenig holprig. Ich weiß allerdings nicht wo dieser dann ausgehängt wird. Ansonsten finde ich die BA gut.

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  • @Mick1204
    die Betriebsanweisung wurde erstellt um eine Handlungshilfe heraus zu geben.
    Inhaltlich ist diese nicht in Stein gemeißelt und soll vom Unternehmer angepasst werden.
    Bei der Erstellung haben wir (3 Mann) oftmals über die Formulierungen diskutiert, fanden aber immer einen ordentlichen Konsens bei allen veröffentlichten Musterbetriebsanweisungen - denke ich....

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • @Mick1204
    die Betriebsanweisung wurde erstellt um eine Handlungshilfe heraus zu geben.
    Inhaltlich ist diese nicht in Stein gemeißelt und soll vom Unternehmer angepasst werden.
    Bei der Erstellung haben wir (3 Mann) oftmals über die Formulierungen diskutiert, fanden aber immer einen ordentlichen Konsens bei allen veröffentlichten Musterbetriebsanweisungen - denke ich....

    Ich weiß, ist schwierig. Man kann es auch nicht jedem Recht machen. Und mir schon gleich gar nicht.

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  • Aus meiner Erfahrung hat die Firma auf dem Papier recht hohe Ansprüche bezüglich der persönlichen Schutzausrüstung. Allerdings sieht es in der Praxis dann ganz anders aus. Der alte Beauftragte hat seinen Posten zurückgezogen, weil es ihm zu viel wurde. Ich wurde in der Firma jetzt als Brandschutzhelfer eingestellt. Deshalb werde ich jetzt die Richtlinien für Link gelöscht - Werbung und vorallem dafür sorgen, dass meine Vorgaben auch eingehalten werden.

    Jetzt wir es aber etwas nervig mit der "eingestreuten" Werbung - Bitte unterlassen, s. Forenregeln! Danke Chris

    Einmal editiert, zuletzt von Chris (3. Juni 2019 um 20:13) aus folgendem Grund: Keine indirekte Werbung - Danke Chris

  • Ich wurde in der Firma jetzt als Brandschutzhelfer eingestellt. Deshalb werde ich jetzt die Richtlinien für die persönliche Schutzausrüstung neu aufstellen und vorallem dafür sorgen, dass meine Vorgaben auch eingehalten werden.

    ?(

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  • Wenn ich schon Werbelinks ohne Abstimmung mit den Forenbetreibern in meinen Beiträgen platziere, sollte ich wenigstens sicherstellen, dass die Informationen, die auf der Seite, die ich bewerben möchte, stehen, den geltenden Vorschriften entsprechen. Da hat jemand scheinbar nicht den aktuellen Wissensstand. :thumbdown:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Zusammen,

    wieder Fragen zu PSA bei HD-Reinigung (Papierindustrie). In unserem Werk gibt es eine Allgemeine BA für alle Bereiche bezüglich HD Reinigung.

    Diese schreibt u.a. dass die MA eine Maske (steht nicht welche, was klar nicht sinnvoll ist). Die Betreiber / Vorgesetzte wollen nun von mir wissen (als neuer Sifa) wissen, wo genau es steht, dass man eine Maske bei HD Reinigung getragen werden muss!! Meine Aussage, dass immer die GBU entscheidend für diese Frage ist stieß auf wenig verständnis!! Habt Ihr für mich ein tipp, wo ich zustäzlich zu GBU Argument stichhaltige vorgaben dass bei (Zb. bei Gefahrstoffe im Sprühnebel) eine Maske (sorte) oder Voll Gesichtsschutz getragen werden muss?. Danke

    Die andere Diskussion oder Gummistiefen,,,,,kam auch zur Sprache, aber das spare es Euch an dieser Stelle.

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  • Ist abhängig vom Gefahrstoff. Mittlerweile gibt es (dank Corona) auch Messsysteme die Aerosole und die darin enthaltenen Gefahrstoffe messen können. Eine Umsetzung davon habe ich jedoch bisher nicht in der Realität gesehen. Bisher scheute jeder den Messaufbau respektive die damit verbundenen Kosten.

    Also wenn du den Gefahrstoff der ggf. auch nicht Wasserlöslich ist in der Luft verteilst und keine funktionierende Punktabsaugung hast (eher unwahrscheinlich), wäre ein Atemschutz durchaus sinnvoll.

    Wie gesagt, maßgeblich ist die Gefährdung des Gefahrstoffes.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Moin Sami69,

    leg deinem Chef einfach einmal die DGUV-Regel 112-190 auf den Tisch und zeige ihm den Abschnitt 4.1.1

    Hier der passende Ausschnitt:

    pasted-from-clipboard.png

    Bei Dir wären es die Schadstoffe der Umgebungsatmosphäre.

    Ein HD-Reinigungsgerät wirbelt die Schadstoffe auf und enthält eventuell sogar eigene Schadstoffe in Form von Reinigungsmitteln (Wenn es nichts aufwirbeln würde, dann wäre ja die Reinigung an sich sinnlos, da dabei ja der Schmutz / die Produktionsreste / die Ablagerungen entfernt werden sollen).

    Ergo: Es gibt Schadstoffe in der Luft (der Umgebungsatmosphäre) und das reinigende Personal kann diese einatmen.

    Welcher Atemschutz jetzt getragen werden soll, das entscheidet die GBU, die DU als SiFa beeinflusst. Dazu eben die Schadstoffe ermitteln (auch hier hilft die DGUV-Regel 112-190) und dann gemäß der Vorgaben entscheiden.

    Ach ja: Achte dabei auch auf die anderen Mitarbeiter, denn falls die Reinigung stattfindet während an den Geräten gearbeitet wird, dann ist die Möglichkeit natürlich extrem groß, dass auch diese Leute die Schadstoffe abbekommen.

    - Hoffe dir geholfen zu haben... ;)

  • Hallo Peke, hallo Jowe,

    vielen Dank für Eure wertvolle Beiträge.

    Peke, Deine Vermutung ist richtig ---es gibt keine Absaugung.

    Eure Beiträge helfen mir in jedem Fall und bestätigen wieder, dass die GBU entscheidend ist.

    Jowe, Dein Hinweis DGUV-Regel 112-190 finde ich auch sehr hilfreich, denn er wollte unbedingt (aus irgend einem Grund) Norm, Vorschrift, etc... die ihm dazu verpflichten :/ *!!! Eine Sifa Meinung und Hinweis auf GBU reichte nicht.

    Bin gespannt auf weiteren Beiträgen und Erfahrungen.

    Viele Grüße an Alle und schönes WE :thumbup: :thumbup: :)

    *Vermutung: kann nicht durchsetzten, dass die MA sich daran zu halten, also den anderen Weg wählen (raus damit)....die Argumente / Erfahrung hatte ich leider paar Mal mit anderen themen gehabt.Traurig