Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung
Gesellschafter der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH sind
- die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi),
- die Bundesländer, vertreten durch die Länder Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen
- und die deutsche Wirtschaft, vertreten durch den Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI).
Alle drei Gesellschaftergruppen halten jeweils ein Drittel der Geschäftsanteile der DAkkS. Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der DAkkS.
Vorsitzender der Gesellschafterversammlung
MR Dr. Norbert Schultes,
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Bei der Aufsicht von Zertifizierern (CABs = Conformity Assessment Bodies) müssen die Aufsichtspersonen der DAkkS überlegen, wit welchen Stellen sie in Konflikt geraten können. Sie werden zum Einen bestrebt sein, Konflikte mit der eigene Geschäftsführung (BDI, BWMi, z.T. auch drei Länder) zu vermeiden; zum Anderen sind insbesondere auch die großen die CABs einflussreich genug, zu kritische Aufsichtspersonen bei der DAkkS und in den eigenen Reihen unter Druck setzen zu können. Die CABs müssen ja auch auf die Kontinuität ihres Geschäfts achten in einem Wettbewerb, in dem sich die sie bezahlenden Unternehmen vermutlich nicht die strengsten CABs aussuchen. Die Arbeitnehmer (im Arbeitsschutz die eigentlichen Stakeholder) sind dagegen keine zahlenden Kunden der CABs.
Nach meinem Eindruck auditieren CABs insbesondere in Großbetrieben sehr milde. Beispiel: Beschweren sich Arbeitnehmer bzw. deren Vertreter bei der DAkkS, dass eine von den Arbeitnehmern festgestelle Abweichung von OHSAS 18001:2007 im AMS ihres Betriebes vom CAB bei Rezertifizierungs-Audits nicht als Abweichung eingestuft wird (oder z.B. dass der CAB, ohne dafür akkreditiert zu sein, Feststellungen zu Aufgaben des Arbeitsschutzes trifft, die nicht im AMS eingeordnet sind sondern angeblich vom Arbeitgeber außerhalb des AMS erledigt werden), dann ist dieser Konflikt mit den Arbeitnehmern für die DAkkS (und für die CABs) möglicherweise erträglicher, als wenn der auditierte Betrieb dem CAB wegen zu kritischer Audits Ärger bereiten könnte. Sind Audits dem Unternehmer zu kritisch, dann kann er ja mehr oder weniger subtil damit drohen, sich für die Zukunft einen zurückhaltenderen CAB zu suchen.
Nach meinem Eindruck ist der Respekt der DAkkS und der CABs vor Großunternehmen (z.B. DAX-Unternehmen) in Deutschland besonders ausgeprägt. Der Respekt scheint zumindest größer zu sein, als der Respekt, den die DAkkS und CABs gegenüber den Arbeitnehmern und ihren Vertretern aufbringen. Sind mit Blick auf die Zusammensetzung der Geschäftsführung der DAkkS und hinsichtlich der Wettbewerbsbedingungen für die CABs die Durchführungen kritischer Audits von Arbeitsschutzmanagementsystemen in wirtschaftlich und politisch einflussreichen Großunternehmen eher unwahrscheinlich? Habe wir im Zertifizierungsgeschäft ein grundsätzliches strukturelles Problem?
Was meint Ihr?
Mit den besten Grüßen,
achtzehntausendeins