Maschine oder nicht?

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  • Hallo Sifa-Gemeinde,


    Bei uns stellt sich gerade folgend Frage:


    Zählt eine Teileaufnahme, die mit pneumatischen Kniehebelspannern ausgestattet ist um die Teile zu fixieren, als Maschine? Es sind sonst keine angetriebenen, beweglichen Teile vorhanden. Die Teile werden nach dem Spannen von Hand gebohrt.


    Wenn man die Maschinenrichtlinie genau auslegt, müsste man die Vorrichtung eigentlich dazu zählen (mindestens ein Teil angetrieben und beweglich) ?(


    Über Eure Meinung wäre ich sehr dankbar.

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  • Das ist ist eine Maschine gemäß MASchRL.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Geht ganz einfach...


    Gugkst du MASchRL. Da steht der Anwendungsbereich.
    http://www.maschinenrichtlinie…aschinenrichtlinie_de.pdf


    „Maschine“
    —eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind
    —eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;
    — eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Gedankenstrichs, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;
    — eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen Maschinen im Sinne des Buchstabens
    g, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren
    — eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist;


    Das gehst du durch. Wenn du alle Punkte mit "Nein" beantwortest... keine Maschine. Wenn du einen mit "Ja" beantwortest bist du Besitzer einer echten Maschine..... :D


    Geht oben schon gut los...
    eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft.....


    Pneumatik ist so eine Kraft... Glückwunsch. Du hast ne Maschine. :D


    Und um gleich weiterzumachen.. Du fragst garantiert gleich nach den Prüfpflichten, CE usw.


    Schau dir mal die Merkblätter der BR RCI an.


    Merkblatt T 008 Maschinen – Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen


    Merkblatt T 008-0 Maschinen - Bau, Beschaffung und Bereitstellung


    T 008-0 Anhang 1: Checkliste für den Eigenbau von Maschinen


    T 008-1: Prüfung vor Erstinbetriebnahme


    T 008-1A: Maschinenaltbestand


    T 008-2: Wiederkehrende Prüfung


    T 008-3: Elektrische Ausrüstung


    T 008-4: Hydraulische Ausrüstung
    T 008-5: Pneumatische Ausrüstung


    Ich denke das T008-05 ist was für dich...


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Hallo Mike,
    vielen Dank für Deine Antwort. Das war genau das was ich noch fürs WE brauchte ;) (ich habe es aber schon fast befürchtet).


    Wünsche ein frohes Wochenende :D

  • Aus der T008-5 finde ich diesen Satz sehr interessant.
    Bringt Ihr das Mit? Ich denke schon.

    Dateien

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Das kommt darauf an wo und wie diese Vorrichtung eingesetzt wird....
    Es kann eine auswechselbare Ausrüstung sein (nach MaschRL) oder eben "nur" ein Arbeitsmittel nach BetrSichV.
    z.B.
    Eine Schweißvorrichtung zum Einbau in eine Drehtischroboterzelle ist meines erachtens nach ein Arbeitsmittel nach BetrSichV, da die Funktion des Schweißroboters weder verändert noch Funktionen hinzugefügt werden. (egal ob pneumatische Spanner oder nicht) hier muss geprüft werden ob es sich ggf. um eine unvollständige Maschine handelt.
    Bei einem Traktor kann der Anbau eines Arbeitsmittels ganz klar neue Funktionen hinzufügen (Heuballenpresse, Mähwerk, etc...)dann wäre es eine auswechselbare Ausrüstung nach MaschRL.
    Gruß
    Chester

    Einmal editiert, zuletzt von Chester ()