Thema: Manuelle Auslösung der RWA im Treppenraum

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  • Hallo liebe Brandschutzexperten,


    bisher bin ichimmer davon ausgegangen, dass die manuelle Auslösung des Rauchabzuges im Treppenraum von allenGebäudenutzern betätigt werden soll. Wir haben dies in denBrandschutzunterweisungen so gelehrt,sogar in der Brandschutzordnung verankert.


    In einemGespräch mit einem Mitarbeiter der Feuerwehr, hat dieser deutlich darauf hingewiesen,dass die RWA ausschließlich durch die Einsatzkräfte ausgelöst werden soll.


    Ich sehe dieÖffnung in Treppenräumen immer noch für sinnvoll und problemlos an, weil esdie Zeitspanne für eine Selbstrettung verlängert und die sog. „Kaminwirkung“ vor allem förderlichfür die Rauchableitung ist.


    Da es in diesemPunkt unterschiedliche Sichtweisen gibt, würde ich mich über eine Diskussion andieser Stelle freuen, um meine Meinung zu festigen oder auch zu revidieren.

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  • Hallo gilamonster2000,


    das Thema wurde bereits hier sehr ausführlich besprochen:



    Bedienung der RWA durch Mitarbeiter??


    Fazit: 1 Thema, sehr viele Meinungen.


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo,
    RWA gehören zum anlagentechnischen Brandschutz. Eine manuelle Auslösung muss im organisatorischen Brandschutz geregelt sein.
    Die Feuerwehr gibt Hinweise und Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz und hier sind die Aufgaben sehr eng gefasst.
    Jetzt darf meine Meinung gerne interpretiert werden.......
    Also man sollte sich nur zu Themen äußern, wo meine Zuständigkeit hat.


    Besteht die Gefahr das Brandrauche sich sammeln, hat jeder die Pflicht die RWA zu betätigen, wenn dies in der BSO beschrieben ist, dann ist das auch ok so.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,

    Die Feuerwehr gibt Hinweise und Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz und hier sind die Aufgaben sehr eng gefasst.

    Ja, wobei ich selbst diese Aufgabe lieber wo anders sehen würde, Ausnahme
    hauptamtliche Fw./BF.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi,
    Oftmals werden RWA - Geräte auch in einem Brandschutzkonzept beschrieben. Darin könnten auch Details zur Auslösung beschrieben sein. Ich würde also in jedem Fall sich einmal da nachschauen, da das Konzept auf die tatsächlichen Gegebenheiten im Betrieb ausgelegt sein sollte.

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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