Hallo liebe Brandschutzexperten,
bisher bin ichimmer davon ausgegangen, dass die manuelle Auslösung des Rauchabzuges im Treppenraum von allenGebäudenutzern betätigt werden soll. Wir haben dies in denBrandschutzunterweisungen so gelehrt,sogar in der Brandschutzordnung verankert.
In einemGespräch mit einem Mitarbeiter der Feuerwehr, hat dieser deutlich darauf hingewiesen,dass die RWA ausschließlich durch die Einsatzkräfte ausgelöst werden soll.
Ich sehe dieÖffnung in Treppenräumen immer noch für sinnvoll und problemlos an, weil esdie Zeitspanne für eine Selbstrettung verlängert und die sog. „Kaminwirkung“ vor allem förderlichfür die Rauchableitung ist.
Da es in diesemPunkt unterschiedliche Sichtweisen gibt, würde ich mich über eine Diskussion andieser Stelle freuen, um meine Meinung zu festigen oder auch zu revidieren.