Hallo Sifa-Gemeinde
mich treibt folgende Frage um zu der ich keine genaue Antwort finde. Es kann aber sein, dass ich einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe.
Bei mir im Betrieb werden z. B. folgende Materialboxen verzinkt eingesetzt
Materialbox verzinkt (Bsp.)
Transportbehälter aus Stahl
Wo kann ich feststellen ob diese Boxen wirklich ein Lastaufnahmemittel Kranbar sind, wieviel ich max. Zuladen darf. Auf den angebrachten Schildern sehe ich keine entsprechenden Informationen. Die sogenannten Kranösen sind nicht mit einer max. Last gekennzeichnet.
Müssen diese gekennzeichnet? Wenn ja wie?
Vor kurzen habe ich aber auch gesehen das auf einer Baustelle Boxen z. B. EPAL umschlungen wurden und dann gehoben werden.
EPAl Gitterboxen
Ich bin der Meinung, dass diese nicht Kranbar sind. Finde aber zur Zeit keine belegbare Argumentation. Denn die Hersteller sagen natürlich darf man das. Die (sogenannten) Prüfer geben diese Boxen als Lastaufnahmemittel frei.
Ich danke im Voraus für Eure Antworten.
Gruß RaBau