Lastaufnahmemittel "Kranbare Metallboxen"

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  • Hallo Sifa-Gemeinde


    mich treibt folgende Frage um zu der ich keine genaue Antwort finde. Es kann aber sein, dass ich einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe.
    Bei mir im Betrieb werden z. B. folgende Materialboxen verzinkt eingesetzt
    Materialbox verzinkt (Bsp.)
    Transportbehälter aus Stahl
    Wo kann ich feststellen ob diese Boxen wirklich ein Lastaufnahmemittel Kranbar sind, wieviel ich max. Zuladen darf. Auf den angebrachten Schildern sehe ich keine entsprechenden Informationen. Die sogenannten Kranösen sind nicht mit einer max. Last gekennzeichnet.
    Müssen diese gekennzeichnet? Wenn ja wie?
    Vor kurzen habe ich aber auch gesehen das auf einer Baustelle Boxen z. B. EPAL umschlungen wurden und dann gehoben werden.
    EPAl Gitterboxen
    Ich bin der Meinung, dass diese nicht Kranbar sind. Finde aber zur Zeit keine belegbare Argumentation. Denn die Hersteller sagen natürlich darf man das. Die (sogenannten) Prüfer geben diese Boxen als Lastaufnahmemittel frei.


    Ich danke im Voraus für Eure Antworten.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau ()

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  • Wirf mal einen Blick in die MaschRL. Sollte die Deiner Meinung nach zutreffen, findest Du dort auch die notwendigen Angaben auf einem Typenschild.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Servus,


    Hier steht was dazu geschrieben :
    http://www.bgbau-medien.de/zh/z428/4_4.htm
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/fr…nxtg/danz?lid=DE&did=6631


    In wie weit second-hand Boxen (erster Link) den Kennzeichnungsanforderungen entsprechen, kann man wohl nur durch Inaugenscheinnahme herauskriegen.


    Insgesamt sind die Boxen m.W. keine Lastaufnahmemittel in Sinne der MRL, sonder Lasten unter ProdSiG.


    Gruss, G.

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Also, die Gitterbox ist definitiv nicht kranbar. Bei den andern würde ich mir vom Hersteller/Verkäufer dazu die Angaben geben lassen.
    Maximale Last etc.
    Aber eine Rundschlinge unterhalb der Gitterbox, wie soll das stabil bleiben in der Luft? Das kann höchstens mit einer Traverse was werden. Auf meinen Baustellen gibt es höchstens mal den Versuch dies zu tun, aber dann von mir auch die rote Karte!