Moins,
naja das mit der Betriebsvereinbarung ist gar nicht so falsch.
Es gibt ein Urteil -->
Hier wurde das schon von mir erwähnte GG Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 mit einer Betriebsvereinbarung ausgehebelt.
Schaut mal bei Entscheidungsgründe ab Punkt 2 und dann ein ganzes Ende^^.
Das Urteil ist sehr Interessant und bekräftigt meine vorigen Aussage.
Mfg
Ich hoffe jetzt nicht zu OT zu sein... (sry, ich denke das Thema ist sehr wichtig und verdient evtl. einen eigenen Treat, dass muss an anderer Stelle entschieden werden)