"Befähigung" durch Beauftragung?

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  • Moins,


    naja das mit der Betriebsvereinbarung ist gar nicht so falsch.


    Es gibt ein Urteil -->


    Hier wurde das schon von mir erwähnte GG Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 mit einer Betriebsvereinbarung ausgehebelt.


    Schaut mal bei Entscheidungsgründe ab Punkt 2 und dann ein ganzes Ende^^.


    Das Urteil ist sehr Interessant und bekräftigt meine vorigen Aussage.


    Mfg


    Ich hoffe jetzt nicht zu OT zu sein... (sry, ich denke das Thema ist sehr wichtig und verdient evtl. einen eigenen Treat, dass muss an anderer Stelle entschieden werden)

    Was passieren kann, passiert!

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  • Guten Morgen,

    das Urteil ist wirklich interessant, allerdings hatte zu dieser Zeit die Eignungsuntersuchung noch eine gesetziche Grundlage in der ArbMedVV, was sie heute nicht mehr hat.


    Insofern bin ich der Ansicht, dass verdachtsunabhängige, regelmäßige Untersuchungen heute nicht mehr über diese Hintertür eingeführt werden dürfen.


    Den Arbeitgeberinteressen wird damit Genüge getan, dass bei begründetemn Verdacht eine Untersuchung weiterhin veranlasst werden kann


    Schmnandhoff

  • Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Dann würde mich intersieren wie Ihr das macht


    So wie von mir geschrieben wurde es bei der ersten ASAS im Jahr besprochen und in die Wege geleitet


    Fremdfirma welche bei uns für den Versanf tätig ist macht es schon seit längerer Zeit so


    Fremdfirmenunternehmen mit ca 15.000 Mitarbeiter, daher auch eigene SIFA


    wir selbst ein Unternehmen mit ca 280.000 Mitarbeiter , daher auch eigene SIFAS


    SIFAS beider Firmen sowie der Betriebsarzt haben es so Empfohlen


    was ist nun richtig ?

  • Mir wird gerade ein bischen schlecht. :whistling: Vielleicht sollte man das Thema in den bereits bestehenden Threads weiterdiskutieren oder einen neuen explizit hierfür aufmachen.


    Von mir nur in aller Kürze:


    Lest Euch die Beiträge von AL_MTSA durch, die absolut zutreffend sind.
    Sucht mal die Stellungtnahme des BMAS, die awen hier im Forum verlinkt hatte.
    Das von OSH zitierte Urteil wird oft in der Literatur angeführt, da hier vollkommen andere Umstände vorlagen (Erhebliche Schadensschwere sowhl körperlich als auch wirtschaftlich bei einem Unfall, Arbeitsplatz, der extreme Aufmerksamkeit und Konzentration erfordert etc.) Es ist ein Unterschied, ob ich einen Gabelstapler bewege oder ob ich in lüftiger Höhe mit einem Stahlmonster Container umschlage.


    Bin dann jetzt mal weg.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

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  • Was ihr macht jedenfalls nicht.
    Der Grund liegt wohl, wie so oft, am "gefährlichen Halbwissen" der Beteiligten.
    Sifas und BÄ meinen oft alles mögliche festlegen zu dürfen. So ist es aber nicht.
    Wir haben gesetzmäßig zu beraten und uns ggf schlau zu machen.
    Der Unternehmer erwartet eine sachliche und fachliche Beratung.
    Bis auf wenige Ausnahmen ist mir in 20 Sifa-Jahren kaum ein BA unter gekommen, der mehr als untersuchen konnte und wollte. Regelwerkkenntnisse waren meist unterirdisch.


    Fakt: ihr unterzieht eine große Zahl an Beschäftigen einem unzulässigen Duldungszwang.
    Müsste nur der eine richtige MA mal erfahren.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),