Die Rettungsgasse rettet Leben – Ein Miniatur Wunderland Stop Motion Film

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  • dass und wie die Straße zu räumen ist wenn sich ein Fahrzeug mit Blaulicht nähert.

    Wobei das Blaulicht alleine genügt nicht. Ohne Martinshorn keine Sonderrechte.
    Seit meinem Japanaufenthalt frage ich mich allerdings, ob unsere Regelung gut ist, oder ob man sie nicht überdenken sollte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wobei das Blaulicht alleine genügt nicht. Ohne Martinshorn keine Sonderrechte.Seit meinem Japanaufenthalt frage ich mich allerdings, ob unsere Regelung gut ist, oder ob man sie nicht überdenken sollte.

    Hallo AxelS
    Die Aussage, dass Fahrzeuge ohne Martinshorn keine Sonderrechte haben, ist so nicht richtig.
    Ein Feuerwehrmann hat Sonderrechte, wenn er im Alarmfall mit seinen privat PKW (ohne Sondersignalanlage) zum Feuerwehrhaus fährt.
    Das Problem an der Sache ist nur, das niemand weiß das der gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt.


    https://www.anwalt.de/rechtsti…d-martinshorn_084475.html


    Grüße Claus

  • Seit meinem Japanaufenthalt frage ich mich allerdings, ob unsere Regelung gut ist, oder ob man sie nicht überdenken sollte.

    Warum? Die deutsche Regelung ist eindeutig, für beide Seiten.


    Sonderrechte gelten ausschließlich für die in § 35 StVO genannten Institutionen und Fahrzeuge, verleiht den Betreffenden jedoch keinerlei "Rechte" und ändert auch nicht die Verkehrsregeln (dass so mancher Einsatzfahrer das nicht versteht, ist einer teils sehr mangelhaften Schulung geschuldet).


    Das umgangssprachliche "Wegerecht", § 38 StVO, Blaulicht und Horn, ist eine verkehrsrechtliche Anweisung an die anderen Verkehrsteilnehmer, unverzüglich Platz zu schaffen. Ändert zwar auch nicht die Verkehrsregeln oder verleiht irgendwelche "Rechte", das Einsatzfahrzeug darf aber - entsprechende Vorsicht vorausgesetzt - die eingeräumten Freiräume nutzen. Problem ist hier eher die Wahrnehmbarkeit - und das ist meist* auch der Grund für die täglichen Unfälle.
    (* dazu kommt bedauerlicherweise häufig eine mangelhafte Schulung und eine gewisse Selbstüberschätzung der Einsatzfahrer)


    Ein Feuerwehrmann hat Sonderrechte, wenn er im Alarmfall mit seinen privat PKW (ohne Sondersignalanlage) zum Feuerwehrhaus fährt.
    Das Problem an der Sache ist nur, das niemand weiß das der gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt.

    Ist ja auch völlig unerheblich. Denn die Sonderrechte nach § 35 StVO beinhalten ja nicht nur eine (gewisse) Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (in engen Grenzen), sondern auch noch (sofern zwingend erforderlich) so nette Sachen wie Parken an unzulässigen Stellen, Befahren von z.B. Busspuren ... :)

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,

    Hallo AxelSDie Aussage, dass Fahrzeuge ohne Martinshorn keine Sonderrechte haben, ist so nicht richtig.
    Ein Feuerwehrmann hat Sonderrechte, wenn er im Alarmfall mit seinen privat PKW (ohne Sondersignalanlage) zum Feuerwehrhaus fährt.
    Das Problem an der Sache ist nur, das niemand weiß das der gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt.

    Ja, aber in sehr engen Grenzen.


    Zum Thema "Lügenpresse"....ja... 8o da kommt bei mir immer
    Freude auf. Die Links die man hier findet (auch von mir), führen zu
    privaten Angeboten. Dementsprechend kann ich dieses Bashing auf öffentlich-
    rechtliche Medien nicht ganz nachvollziehen, wenngleich ich grundsätzlich
    auch einen Reformbedarf sehe. Wird aber schwierig, da man es nicht
    bundeseinheitlich regeln kann. Sicherlich muss die Presse insgesamt besser
    arbeiten, wobei sich die Frage stellt ob sie dieses überhaupt noch leisten kann.
    Und Vergleiche zu früher helfen da nicht weiter. Früher gab es auch kein Internet
    und Co. wo Nachrichten sich innerhalb von ganz wenigen Augenblicken weltweit
    ausbreiten konnten. Man sieht es doch gerade beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen.
    Da gab es zuletzt immer wieder den Vorwurf, sie würden zu spät reagieren
    (z.B. beim Amok in München usw.). Und da wird die Diskussion dann auch schnell
    unehrlich, weil was will man? Unzählige Wiederholungen, vermeintliche Experten
    und das stochern im Nebel wie es dann ntv und N24 über Stunden! betreiben oder
    ein Abwarten der Lage und dann eine halbwegs seriöse Berichterstattung?


    Und bei den privaten Angeboten, was erwartet man da?
    Ich sehe es bei unserer regionalen Zeitung, gerade aus dem Blickwinkel
    der Kommunalpolitik. Kritisiere da mal einen Dorfkönig (Bürgermeister) oder
    beziehe mal eine andere Position als die Linie der Verwaltung und veröffentliche
    diese, da gehen die Damen und Herren ganz schnell auf die Barrikaden und
    treten der Presse auf die Füße. Sind da Artikel dann nicht genehm, führte dies
    in der Vergangenheit schon zur Androhung man werde keine Anzeigen (z.B. zu
    offenen Stellen, Ausschreibungen etc.) veröffentlichen. Das überlegt sich dann
    eine kleine Regionalzeitung auch mehrfach, was sie veröffentlicht und in welcher
    Tonalität...


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Die Aussage, dass Fahrzeuge ohne Martinshorn keine Sonderrechte haben, ist so nicht richtig.

    Mir ging es primär um die Regelungen des §38 StVO. Dort ist beschrieben, was mit und ohne Einsatzhorn gilt.

    dazu kommt bedauerlicherweise häufig eine mangelhafte Schulung und eine gewisse Selbstüberschätzung der Einsatzfahrer

    Mir fehlt auch oft die Verhältnismäßigkeit. Da rast ein Polizeifahrzeug mit Sondersignal zu einem Unfall. Ja eine gewisse Eile kann da geboten sein, um evt. die Unfallstelle richtig abzusichern. Aber soll man dazu mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch den Stadtverkehr rasen und dabei möglicherweise andere Verkehrsteilnehmer gefährden? Ähnliches im Rettungsdienst. Die RTW sind in der Regel nicht für schnelle Richtungswechsel bei hohen Geschwindigkeiten ausgelegt. Oft handelt es sich dabei um Fahrgestelle aus dem Transporterbereich. Warum muss man mit einem Patienten in teils halsbrecherischen Aktionen Richtung Krankenhaus fahren, wenn es ein wenig gemütlicher und deutlich sicherer auch ginge? Zeitverlust dürfte dabei minimal sein. Zumindest konnte ich in Japan feststellen, dass da die Einsatzkräfte mehr Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer genommen haben und mir ist nicht bekannt, dass dort die Sterblichkeit dadurch signifikant erhöht wäre.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich habe keine belastbaren Zahlen dazu, aber nach meiner Beobachtung wird mit Patient in Richtung Krankenhaus schon um den Patienten zu schonen nur selten so schnell wie möglich gefahren. Das gilt eher für die Anfahrt zur Unfallstelle. Bei meinen beiden eigenen Transporten nach Unfällen wurde tatsächlich ausgesprochen langsam gefahren. Da waren die Sondersignale nötig, damit kein unaufmerksamer Fahrer auf den zur Vermeidung von Erschütterungen schleichenden RTW aufzufahren o. ä..


    Die Polizei ist nach meiner Erfahrung (die zum größten Teil aus den 90ern stammt) meist fahrerisch sehr gut ausgebildet, dafür ist es fast normal, dass es eben auch dringende Notfälle am Dönerspiess gibt... Die Voraussetzungen für eine Fahrt mit Sondersignalen werden da sehr gerne sehr weit gefasst.


    Die Fahrer gerade aus dem ehrenamtlichen Bereich, aber auch (damals) Zivis und heute vermutlich BFDler sind dagegen leider oft schlecht ausgebildet. "Hast'e 'nen Führerschein? Ja? Dann fahr' mal den Organtransport!" Ich habe damals einen Unfall erlebt, wo ein 18-Jähriger Zivi mit 3 Wochen Führerschein nach einer rein theoretischen Kurzschulung Bluttransporte gefahren ist. Mit Sonderrechten und einem schweren Zusammenstoß, als er bei Rot über eine Kreuzung donnerte. Auch aus dem Bereich FF hört und liest man viel über die schlechte Fahrerausbildung.


    Ich habe daher bei den gerne tief fliegenden Polizeifahrzeugen meist wenig Bedenken, denn die Jungen fahren dank der entsprechenden Fahrausbildung tatsächlich besser als der normale Durchschnittsfahrer. Trotzdem machen auch Polizisten im Einsatz Fahrfehler, Unfälle passieren da auch.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo,


    neija, Verhältnismäßigkeit ist immer so eine Sache.
    Was ist verhältnismäßig? Die Anfahrt zur Türöffnung
    bei Verdacht einer verletzten Person oder bei Tragehilfe
    mit Signal? zur Ölspur? zum ausgelösten Rauchmelder?


    Sobald man Sonderrechte in Anspruch nehmen möchte,
    kann man diese Frage klar und deutlich mit einem "JA"
    beantworten. Alleine schon aus straf- und haftungsrechtlichen
    Gründen.

    Aber soll man dazu mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch den Stadtverkehr rasen und dabei möglicherweise andere Verkehrsteilnehmer gefährden?

    Solche Fälle mag es sicherlich geben.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010