Begriffserklärung

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  • Hallo zusammen,


    Ich hätte eine Frage in die Runde wie heißt es richtig:


    SiFa oder FaSi????



    Ich Besuch zur Zeit die P3 und da war diese Frage heute Gesprächsthema.


    Was ist eure Meinung dazu


    Gruß


    Flore

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  • @DaFlore112 der Link von @Neut_M hat die passende Info. Ich erlebe aktuell in meiner Ausbildung zur Sifa aber auch, dass einer der Dozenten offenbar mit dem Begriff FaSi von Beginn an konfrontiert war und den jetzt eben so beibehält.


    VG

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Guckst Du auch hier.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • ...einfach ins Arbeitssicherheitsgesetz schauen und gut ist.


    Wer mehr zum Thema wissen möchte, sollte mal nach 'Sicherheitsfachkraft nach Paragraph 34a GewO' suchen ;)


    Diese Sprachverwirrung ist ein gutes Beispiel von unnützem Eigenleben der BGen in der Vergangenheit.

    Hans Laßek, Dipl.-Ing.

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  • ...einfach ins Arbeitssicherheitsgesetz schauen und gut ist.

    Ach, werden da die Abkürzungen erläutert?


    Die Berufsbezeichnung lautet Fachkraft für Arbeitssicherheit. Somit liegt die Abkürzung FaSi nahe, allerdings war diese Abkürzung bereits für die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.V. vergeben. Um Verwechslungen zu vermeiden, hat man eben die Abkürzung SiFa gewählt, was dann leider eine Verwechslung mit den Leuten des Bewachungsgewerbes bewirken kann, die aber in der Regel im Kontext dann auffällt. Das hat nichts mit Eigenleben der BGen zu tun.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mit einer weiteren Ausbildung wie dem Meister oder Techniker heißt es dann Sicherheitsmeister /- Techniker oder liege ich da falsch?

    Was passieren kann, passiert!

  • Hallo,


    richtig. So darf man sich dann nennen. (Meister + SiFa = Sicherheitsmeister)


    Ich frage mich dann nur, wie sich Leute schimpfen, die über eine Sonderregelung in den Job rein gerutscht sind?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Mit einer weiteren Ausbildung wie...

    Eigentlich ist der Ing. die Voraussetzung, daneben ist der Techniker und Meister auch zulässig oder sogar über die Ausnahmeregelungen jemand der keine dieser Ausbildungen nachweisen kann.
    Alle nennen sich am Ende Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa).
    Zusätzlich kann sich der Ing. dann Sicherheitsing, der Techniker dann Sicherheitstechniker und der Meister analog Sicherheitsmeister nennen. Jemand ohne Ing., Techniker oder Meister bleibt dann einfach bei Fachkraft für Arbeitssicherheit.
    Allerdings ist nur die Bezeichnung Ingenieur gesetzlich über das jeweilige Ingenieursgesetz des Bundeslandes geschützt. Techniker oder Meister darf sich formal jeder nennen, nur nicht staatlich geprüfter Techniker bzw. Meister HWK oder IHK.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Auch als promovierter Chemiker erfüllt man die Zugangsvoraussetzungen, wie ich aus eigener Erfahrung beisteuern kann. :)

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Klar, denn für den Ingenieur ist z.B. in Baden Württemberg ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium mit mindestens 180 ECTS erforderlich, ein Chemiker oder auch Biologe erfüllt diese Vorgaben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen...
    ob man es nun gut findet oder nicht: Es heißt Sifa! Und ja, es ist verwirrend und m.E. nach unglücklich gewählt, weil der Begriff "Sicherheitsfachkraft", welcher dieser Bezeichung wohl zugrunde liegt, bereits nach §34a GewO "besetzt" ist.
    Hier die Begründung:


    Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde vereinbart, für die "Fachkraft für Arbeitssicherheit" die Abkürzung "Sifa" zu verwenden. Obwohl der nicht abgekürzte offizielle Terminus "Fachkraft für Arbeitssicherheit" lautet, sollen die Abkürzungen "FASI" oder "Fasi" in diesem Zusammenhang keine Verwendung finden.
    Die Abkürzung FASI wird bereits für die "Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V." verwendet. Nähere Informationen über diese Organisation finden Sie hier:
    www.fasi.de


    Quelle: http://www.baua.de/de/Informat…FAQ-02.html?docId=7753088


    Beste Grüße
    QmSifa

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  • ...ach ja Flore,
    die Veranstaltungen vom Sifa-Netzwerk Deutschland klick
    sind ganz oft kostenfrei und im Gegensatz zum Kalauer: "Was nix kostet ist nix wert" ist jede Veranstaltung voller wertvoller Informationen (auch mit Downloadbereich), schafft Wissenszuwachs und es ist einfach ein geiles Gefühl zu einer so professionellen Gemeinschaft zu gehören.


    VG Reinhard


    ...und die Ausgaben sind steuerlich wirksam!!!