Home Office Unfall ist u.U. nicht versichert

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  • http://www.spiegel.de/karriere…eitsunfall-a-1101410.html
    Mal wieder ein "Wegeunfall"; diesmal zu Hause; zwar aus dem SPIEGEL, aber immer wieder interessant.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • spiegel.de/karriere/berufslebe…eitsunfall-a-1101410.html
    Mal wieder ein "Wegeunfall"; diesmal zu Hause; zwar aus dem SPIEGEL, aber immer wieder interessant.

    finde ich jetzt nicht außergewöhnlich, das Urteil hätte ich so erwartet

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • .... denke ich auch.


    Geht in Betrieben ein MA zur Toilette, ist das unfalltechnisch abgesichert. Sitzt er dann in der Kabine, so ist das ein nicht versichertes Privatvergnügen.
    Übertragen gilt das auch für das HomeOffice. Hat die Küche etwas mit dem Arbeiten zu tun? Ich weiss, immer wieder blöd. Ich kann nur jedem raten eine Unfallmeldung genau zu überdenken. Vielleicht war auf der Toilette ja das Telefon, das geholt werden musste oder was-weiss-ich.


    Formulierungen sind wichtig, Lügen dürfen da nicht sein. Also genau abwägen, die liebe Wortwahl.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • das Urteil hätte ich so erwartet

    ich ehrlich gesagt nicht

    Zitat von Spiegel Online

    Die Frau hat Asthma und eine Lungenkrankheit und muss deshalb viel trinken.

    Ist zwar eine innere Ursache, aber draus kann man ja die wildesten Argumente raus holen


    Was ich grundsätzlich wieder Klasse finde, drei Gerichte, der gleiche Fall und zwei unterschiedliche Entscheidung.
    Mir ist persönlich teils unerklärlich wie es dazu kommen.

    :bremse:

  • Moin,

    Mal wieder ein "Wegeunfall"

    in dem zitierten Artikel steht "Ein Unfall, der während der Arbeitszeit zu Hause - etwa auf dem Weg zur Toilette oder in die Küche - passiert, gilt nicht als Dienstunfall."


    Hmmm ... ich habe gelernt, dass Wege von und zur Toilette BG-versichert sind, aber nicht der dortige Augenthalt zur Verrichtung der Notdurft.


    Ich kann mir also nicht vorstellen, dass das Gericht von dieser Lesart abgewichen ist.


    Nur so, als Anekdote: bei einem Unternehmen hatte ich das im Rahmen einer Arbeitsschutz-Schulung besprochen; darauf der Unternehmer: "wenn in Zukunft jemand im Büro verunfallt, schleife ich ihn auf die Toilette ..." :Lach:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Im verlinkten Artikel werden nach meiner Meinung zwei Begriffe als "identisch" vermittelt, die nicht identisch sind. Ein Arbeitsunfall (keine Beamten) ist nicht identisch mit einem Dienstunfall (Beamte). Und das führt zu unterschiedlichen Folgen für die Betroffenen.


    Geht in Betrieben ein MA zur Toilette, ist das unfalltechnisch abgesichert. Sitzt er dann in der Kabine, so ist das ein nicht versichertes Privatvergnügen.

    Wenn es sich um einen Arbeitsunfall (betroffene Person nicht beamtet) handelt, ist das die normale Rechtssprechung. Würde es sich um einen Dienstunfall (betroffene Person beamtet), sieht das offenbar anders aus. Gab kürzlich ein Beispiel für ein solches gesprochenes Urteil hier.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • Hmmm ... ich habe gelernt, dass Wege von und zur Toilette BG-versichert sind,

    Aber nur im Betrieb, nicht im Homeoffice, das dürfte der relevante Punkt sein. Die Gerichte sehen da viele Dinge als Privatvergnügen an, da nur schwer eine Abgrenzung möglich ist. Wäre sie vom Schreibtischstuhl gekippt, wäre es wahrscheinlich ein Arbeitsunfall, so eben nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei Home Office ist man höchstens versichert, wenn man sich die Finger in der Tastatur einklemmt. Aussage eines Fachmanns in einem Sifaforum. Was mich nun zu der Überlegung bringt: Wie sieht das aus, fällt Home Office unter die Arbeitsstättenverordnung, wie nun unser BR meint?

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  • Da es auch in dem Artikel drin steht eine Frage... wenn kleine Weihnachtsfeiern versichert sind, sind dann auch kleine Betriebsausflüge versichert wenn alle eingeladen waren und der Teamleiter mitradelt?


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Da es auch in dem Artikel drin steht eine Frage... wenn kleine Weihnachtsfeiern versichert sind, sind dann auch kleine Betriebsausflüge versichert wenn alle eingeladen waren und der Teamleiter mitradelt?


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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