http://www.spiegel.de/karriere/beruf…-a-1101410.html
Mal wieder ein "Wegeunfall"; diesmal zu Hause; zwar aus dem SPIEGEL, aber immer wieder interessant.
Home Office Unfall ist u.U. nicht versichert
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was ist an dieser Entscheidung eigentlich sozial??
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was ist an dieser Entscheidung eigentlich sozial??
Ein Sozialgericht richtet nicht sozial.
Ein Zitronenfalter faltet keine Zitronen.
Ein Scheinwerfer wirft keine Scheine.
Eine Dampfwalze walzt keinen Dampf.
Ein Kettenraucher raucht keine Ketten. -
spiegel.de/karriere/berufslebe…eitsunfall-a-1101410.html
Mal wieder ein "Wegeunfall"; diesmal zu Hause; zwar aus dem SPIEGEL, aber immer wieder interessant.finde ich jetzt nicht außergewöhnlich, das Urteil hätte ich so erwartet
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Entspricht eigentlich genau der üblichen Rechtsprechung. Irgendwann ist auch mal gut mit dem rundum sorglos Schutz.
Gruß Frank
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.... denke ich auch.
Geht in Betrieben ein MA zur Toilette, ist das unfalltechnisch abgesichert. Sitzt er dann in der Kabine, so ist das ein nicht versichertes Privatvergnügen.
Übertragen gilt das auch für das HomeOffice. Hat die Küche etwas mit dem Arbeiten zu tun? Ich weiss, immer wieder blöd. Ich kann nur jedem raten eine Unfallmeldung genau zu überdenken. Vielleicht war auf der Toilette ja das Telefon, das geholt werden musste oder was-weiss-ich.Formulierungen sind wichtig, Lügen dürfen da nicht sein. Also genau abwägen, die liebe Wortwahl.
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das Urteil hätte ich so erwartet
ich ehrlich gesagt nicht
Zitat von Spiegel OnlineDie Frau hat Asthma und eine Lungenkrankheit und muss deshalb viel trinken.
Ist zwar eine innere Ursache, aber draus kann man ja die wildesten Argumente raus holen
Was ich grundsätzlich wieder Klasse finde, drei Gerichte, der gleiche Fall und zwei unterschiedliche Entscheidung.
Mir ist persönlich teils unerklärlich wie es dazu kommen. -
Moin,
Mal wieder ein "Wegeunfall"
in dem zitierten Artikel steht "Ein Unfall, der während der Arbeitszeit zu Hause - etwa auf dem Weg zur Toilette oder in die Küche - passiert, gilt nicht als Dienstunfall."
Hmmm ... ich habe gelernt, dass Wege von und zur Toilette BG-versichert sind, aber nicht der dortige Augenthalt zur Verrichtung der Notdurft.
Ich kann mir also nicht vorstellen, dass das Gericht von dieser Lesart abgewichen ist.
Nur so, als Anekdote: bei einem Unternehmen hatte ich das im Rahmen einer Arbeitsschutz-Schulung besprochen; darauf der Unternehmer: "wenn in Zukunft jemand im Büro verunfallt, schleife ich ihn auf die Toilette ..."
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Im verlinkten Artikel werden nach meiner Meinung zwei Begriffe als "identisch" vermittelt, die nicht identisch sind. Ein Arbeitsunfall (keine Beamten) ist nicht identisch mit einem Dienstunfall (Beamte). Und das führt zu unterschiedlichen Folgen für die Betroffenen.
Geht in Betrieben ein MA zur Toilette, ist das unfalltechnisch abgesichert. Sitzt er dann in der Kabine, so ist das ein nicht versichertes Privatvergnügen.
Wenn es sich um einen Arbeitsunfall (betroffene Person nicht beamtet) handelt, ist das die normale Rechtssprechung. Würde es sich um einen Dienstunfall (betroffene Person beamtet), sieht das offenbar anders aus. Gab kürzlich ein Beispiel für ein solches gesprochenes Urteil hier.
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Hmmm ... ich habe gelernt, dass Wege von und zur Toilette BG-versichert sind,
Aber nur im Betrieb, nicht im Homeoffice, das dürfte der relevante Punkt sein. Die Gerichte sehen da viele Dinge als Privatvergnügen an, da nur schwer eine Abgrenzung möglich ist. Wäre sie vom Schreibtischstuhl gekippt, wäre es wahrscheinlich ein Arbeitsunfall, so eben nicht.
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wer von euch hat je im Land der Sorglosigkeit gelebt...ich nicht...daher die Frage...aber egal
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Hallo Kollegen,
hier die Antwort auf auf die Kleine Anfrage der Bundesregierung zum Thema.
So ab Seite 8 wird es interessant.
Viel Spaß
Reinhard -
Bei Home Office ist man höchstens versichert, wenn man sich die Finger in der Tastatur einklemmt. Aussage eines Fachmanns in einem Sifaforum. Was mich nun zu der Überlegung bringt: Wie sieht das aus, fällt Home Office unter die Arbeitsstättenverordnung, wie nun unser BR meint?
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fällt Home Office unter die Arbeitsstättenverordnung, wie nun unser BR meint?
Siehe §1 Abs. 3 ArbStättV. Somit gilt sie, allerdings nur wenige Teile davon.
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Da es auch in dem Artikel drin steht eine Frage... wenn kleine Weihnachtsfeiern versichert sind, sind dann auch kleine Betriebsausflüge versichert wenn alle eingeladen waren und der Teamleiter mitradelt?
Gruß Frank
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sind dann auch kleine Betriebsausflüge versichert wenn alle eingeladen waren und der Teamleiter mitradelt?
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Da es auch in dem Artikel drin steht eine Frage... wenn kleine Weihnachtsfeiern versichert sind, sind dann auch kleine Betriebsausflüge versichert wenn alle eingeladen waren und der Teamleiter mitradelt?
Gruß Frank